Verfassungsschutz kann Einstufung unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen

Online stellen Nutzerinnen und Nutzer in Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ einstufen durfte. Angeblich müsse erst das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsfeindlichkeit feststellen. Das stimmt nicht.

Mai 13, 2025 - 19:40
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Verfassungsschutz kann Einstufung unabhängig vom Verfassungsgericht vornehmen
Online stellen Nutzerinnen und Nutzer in Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bewegung“ einstufen durfte. Angeblich müsse erst das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsfeindlichkeit feststellen. Das stimmt nicht.