Stuttgart testet Überwachungsautos zur Parkraumkontrolle

In Stuttgart läuft derzeit ein Pilotversuch mit sogenannten Scan-Autos zur automatisierten Erfassung von Falschparkern. Diese Fahrzeuge sind mit Kameras ausgestattet, die im Vorbeifahren die Kennzeichen der parkenden Autos scannen und […]

Mai 5, 2025 - 09:55
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Stuttgart testet Überwachungsautos zur Parkraumkontrolle
Hyundai Ioniq 6 Parken

In Stuttgart läuft derzeit ein Pilotversuch mit sogenannten Scan-Autos zur automatisierten Erfassung von Falschparkern.

Diese Fahrzeuge sind mit Kameras ausgestattet, die im Vorbeifahren die Kennzeichen der parkenden Autos scannen und mit vorhandenen digitalen Datenbanken abgleichen. Die Erkennung funktioniert vor allem in Bereichen, in denen Parkscheine oder Genehmigungen mit Kennzeichenbindung digital hinterlegt sind.

Ziel sei es, die Effizienz der Parkraumüberwachung zu steigern – laut Verkehrsministerium Baden-Württemberg sollen statt bisher 50 bis zu 1.000 Fahrzeuge pro Stunde kontrolliert werden können. Wer mit dem Scan-Auto erwischt wird, erhält zunächst keinen Strafzettel. Es handelt sich um einen reinen Testversuch.

Beim WDR gibt es ein kurzes Video, in dem die Fahrzeuge in Aktion zu sehen sind.

Landesmobilitätsgesetz ermöglicht den Einsatz

Rechtlich ermöglicht wird der Einsatz durch ein neues Mobilitätsgesetz des Landes Baden-Württemberg. Da es sich bei Kfz-Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt, sind datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten.

Die gescannten Kennzeichen werden verschlüsselt übertragen, die Daten korrekt geparkter Fahrzeuge werden sofort gelöscht, während die Daten von Falschparkern für die Dauer des Verfahrens gespeichert bleiben.

Auch der Datenschutz von Passanten soll berücksichtigt werden – etwa durch eine automatische Verpixelung von Gesichtern – und betroffene Bereiche werden ausgeschildert.

Bisher wird die Technik nur im Bereich der Universität Hohenheim getestet, weitere Städte in Baden-Württemberg haben aber Interesse bekundet. In Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz solcher Fahrzeuge aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen derzeit nicht möglich.

Obwohl Städte wie Köln und Düsseldorf hohe Falschparkerzahlen melden, wurde ein Bundesratsantrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung 2023 von der damaligen Bundesregierung abgelehnt. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag (PDF) enthält keine entsprechenden Pläne.


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