Fristen und Neuerungen: Steuererklärung für 2024 abgeben: Das müssen Sie beachten
Neue Abgabefristen, neue Freibeträge, neue Spenden-Regeln. Was Sie über die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 wissen müssen.

Neue Abgabefristen, neue Freibeträge, neue Spenden-Regeln. Was Sie über die Abgabe der Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 wissen müssen.
Noch ist Zeit für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024. Aber wer es nicht erwarten kann, eine fällige Steuererstattung einzustreichen, kann schon loslegen. Für das Steuerjahr 2024 greifen bei der Einkommensteuer einige steuerliche Entlastungen, einige kommen automatisch, andere muss man beantragen. Eine Übersicht über Fristen und Änderungen sowie nützliche Tipps.
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024?
Die allgemeine Frist für die Abgabe der Steuererklärung hat sich in den letzten Jahren mehrfach verschoben. Im Vergleich zum Vorjahr rutscht sie wieder einen Monat nach vorne: Die Steuererklärung 2023 muss bis spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025 abgegeben werden (da der 31. August auf ein Wochenende fällt).
Wer die Steuererklärung mithilfe einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigt, hat länger Zeit. In diesem Fall gilt als Abgabefrist erst der 30. April 2026. Nur in Ausnahmefällen kann das Finanzamt auch hier eine frühere Abgabe verlangen.
Noch wesentlich später können Bürger ihre Steuererklärung abgeben, wenn sie dies freiwillig tun, obwohl sie nicht dazu verpflichtet sind (siehe unten). Die freiwillige Steuererklärung kann man noch bis zu vier Jahre später abgeben: Für das Steuerjahr 2024 ist der Stichtag daher der 31. Dezember 2028. Und: Bis Ende 2025 kann dementsprechend noch die freiwillige Steuererklärung für 2021 abgegeben werden. Und natürlich auch für die Jahre danach.
Wenn eine fällige Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wird, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fordern. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer – mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.
Kann ich die Frist verlängern?
Fristverlängerung gibt es nur in begründeten Ausnahmefällen, sofern die Gründe nicht selbst verschuldet sind. Wer die Steuererklärung später abgeben will, kann das formlos beim zuständigen Finanzamt beantragen. Infrage kommen laut Verbraucherzentrale Gründe wie Krankheit, längere Auslandsaufenthalte oder ausstehende Unterlagen. Das Finanzamt teilt schriftlich mit, ob es die Fristverlängerung gewährt und wenn ja, wie die neue Frist lautet. Es kann aber auch verlangen, dass die Steuererklärung fristgerecht mit Verweis auf fehlende Unterlagen eingereicht wird – ein "vorläufiger" Bescheid kann dann noch nachträglich berichtigt werden.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Verpflichtend ist die Abgabe der Steuererklärung unter anderem für:
- Paare mit den Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor
- Beschäftigte mit Steuerklasse 6
- Selbstständige mit Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit oder Gewerbebetrieb
- Personen, die Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld) oder unversteuerte Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten
- Rentner, deren Einkommen den Grundfreibetrag in Höhe von 11.784 Euro übersteigt.
Auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen, da sie oft zu einer Erstattung zu viel gezahlter Steuern führt. Die durchschnittliche Steuererstattung liegt laut Statistischem Bundesamt bei rund 1100 Euro.
Wie mache ich die Steuererklärung am besten?
Rund ein Viertel der Steuerpflichtigen reichen ihre Erklärung in Papierform ein. Prinzipiell ist die Abgabe der Formulare per Post für Angestellte und Rentner ohne Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit weiterhin möglich. Die Finanzämter haben aber den digitalen Weg als Standard etabliert. Über das kostenlose Onlineportal "Elster" der Finanzämter lässt sich die Steuererklärung papierlos ausfüllen und versenden. Belege müssen seit einigen Jahren nicht mehr direkt mitgesendet werden – sondern nur noch auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden.
Eine Alternative zu Elster sind kommerzielle Steuerprogramme oder Apps: Sie kosten zwischen 20 und 45 Euro, erleichtern aber das Ausfüllen und sorgen mit Tipps und Hinweisen dafür, dass man keine wichtigen Posten vergisst. So hat man den Preis leicht wieder mehr als reingeholt. Testsieger bei Stiftung Warentest ist Wiso, aber auch andere Steuerprogramme schneiden gut ab.
Wer sich auch mit Steuersoftware nicht zutraut, die Steuererklärung allein zu machen, kann sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater professionelle Hilfe holen. Dafür wird in der Regel ein dreistelliger Betrag fällig. Die genauen Kosten hängen von der Komplexität des Falls und dem Einkommen ab. Lohnsteuerhilfevereine sind günstiger, stehen aber nur Angestellten, Beamten und Rentnern offen (Selbstständigen nicht).
Übrigens: Ausgaben für Steuerberatung oder Steuerprogramm kann man wiederum im nächsten Jahr von der Steuer absetzen.
Was ist alles neu im Steuerjahr 2024?
Die Bundesregierung hat für das Steuerjahr 2024 steuerliche Entlastungen beschlossen. Automatisch berücksichtigen die Finanzämter den erhöhten Grundfreibetrag, bis zu dem auf Einkünfte gar keine Steuern gezahlt werden müssen – er stieg von 10.908 Euro auf 11.784 Euro. Entsprechend erhöhten sich auch die weiteren Eckwerte, ab denen ein jeweils höherer Steuersatz greift.
Der Kinderfreibetrag steigt für das Steuerjahr 2024 um 600 Euro und beträgt 6612 Euro (3306 Euro je Elternteil). Alternativ profitieren Eltern vom Kindergeld von 250 Euro pro Kind. Das Finanzamt prüft von sich aus, was günstiger ist.
Der Kinderfreibetrag und auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf von 2928 Euro für Kinder, kurz „BEA-Freibetrag“, werden nicht mehr gekürzt, sofern das Kind in einem EU-Mitgliedsstaat lebt. Diese Regelung folgt einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die Mini-Job-Grenze steigt für das Steuerjahr 2024 auf 538 Euro monatlich. Diese Änderung basiert auf der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde (2025: 12,82 Euro).
Wer aus beruflichem Grund nach dem 29.02.2024 umgezogen ist, kann höhere Kosten als Werbungskosten geltend machen. Die Umzugspauschale wurde auf 964 Euro erhöht. Je weiterem umziehenden Mitglied des Hausstandes (Partner, Kinder) können 643 Euro pauschal geltend gemacht werden.
Die Kosten für Nachhilfeunterricht können nun mit bis zu 1286 Euro als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das sind 105 Euro mehr als 2023.
Für Geschädigte der Hochwasser im Jahr 2024 gibt es diverse Erleichterungen, darunter Stundungen, Sonderabschreibungen für Ersatzbeschaffung sowie vereinfachte Nachweise für Spenden.
Spenden für Corona- und Ukraine-Hilfe sind bis zu 20 Prozent des Einkommens als Sonderausgaben absetzbar.