Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Würtemmberg? (2025)

Wenn Sie in Baden-Württemberg eine Immobilie kaufen, dann kommen Sie an der Maklerprovision kaum vorbei – zumindest dann, wenn der Verkäufer einen Makler eingeschaltet hat. Seit Ende 2020 gilt in ganz Deutschland einheitlich: Wer kauft, muss nicht mehr allein die volle Provision zahlen. In der Regel wird sie 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt – […] Der Beitrag Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Würtemmberg? (2025) erschien zuerst auf ftd.de.

Mai 5, 2025 - 17:02
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Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Würtemmberg? (2025)
Wie hoch ist die Maklerprovision in BW? (Bild: Michael Lin, Unsplash)

Wie hoch ist die Maklerprovision in BW? (Bild: Michael Lin, Unsplash)

Wenn Sie in Baden-Württemberg eine Immobilie kaufen, dann kommen Sie an der Maklerprovision kaum vorbei – zumindest dann, wenn der Verkäufer einen Makler eingeschaltet hat.

Seit Ende 2020 gilt in ganz Deutschland einheitlich: Wer kauft, muss nicht mehr allein die volle Provision zahlen.

In der Regel wird sie 50:50 zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt – das gilt aber nur für Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und vergleichbare Objekte.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Baden-Würtemmberg?

Der Standardsatz für die Maklerprovision in Baden-Württemberg liegt bei 7,14 % des Kaufpreises, inklusive Mehrwertsteuer.

Als Käufer zahlen Sie davon die Hälfte, also 3,57 %. Der Verkäufer übernimmt die andere Hälfte.

Beispiel: So sieht das konkret aus

Posten Berechnung Betrag
Kaufpreis der Immobilie 500.000 €
Maklerprovision gesamt 7,14 % von 500.000 € 35.700 €
Ihr Anteil als Käufer 3,57 % von 500.000 € 17.850 €
Anteil des Verkäufers 3,57 % von 500.000 € 17.850 €

Die 50/50-Regelung gilt nicht in allen Fällen. Es gibt Immobilien, bei denen Sie theoretisch auch 100 % der Provision zahlen müssten – etwa bei:

  • Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten)

  • unbebauten Grundstücken

  • gewerblichen Objekten

Da ist die Verteilung der Maklerkosten oft Verhandlungssache.

Gerade bei Investment-Objekten übernehmen Käufer auch mal die komplette Provision – hier geht’s nämlich meistens um Schnelligkeit und weniger um Fairness.

Bevor das Gesetz 2020 kam, mussten Käufer in Baden-Württemberg häufig 5–6 % allein tragen. Verkäufer haben sich oft ganz rausgehalten oder nur einen kleinen Teil übernommen. Wer damals eine 500.000 € Immobilie gekauft hat, zahlte also gern mal 28.000 € Maklercourtage – jetzt sind’s meist „nur noch“ 17.850 €.

Ist die Maklerprovision  in Baden-Würtemmberg verhandelbar?

Ja, in Baden-Württemberg lässt sich die Maklerprovision grundsätzlich verhandeln – auch wenn das viele gar nicht wissen oder sich nicht trauen, danach zu fragen. Es gibt nämlich keine gesetzlich festgelegte Höhe für die Provision. Was zählt, ist die Vereinbarung im Vertrag – und was in der Region üblich ist.

In der Praxis liegt die Gesamtprovision meist zwischen 5,95 % und 7,14 % vom Kaufpreis. Seit Ende 2020 ist es bei Wohnimmobilien so geregelt, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten hälftig teilen. Heißt: Sie als Käufer zahlen in der Regel zwischen 2,98 % und 3,57 %, je nachdem, was im Einzelfall vereinbart wurde.

Die meisten Makler rufen natürlich erstmal den Maximalsatz von 7,14 % auf – gerade bei gefragten Immobilien. Aber: Das heißt nicht, dass da nichts geht. In diesen Fällen lohnt sich das Verhandeln besonders:

  • Das Objekt steht schon länger leer oder verkauft sich schwer

  • Sie treten als Käufer sehr entschlossen oder gut vorbereitet auf

  • Die Immobilie ist besonders attraktiv, z. B. in Top-Lage oder mit Alleinstellungsmerkmal

Viele Makler sind bereit, bei der Courtage nachzugeben, wenn es hilft, den Deal schneller abzuschließen – gerade in Regionen, wo der Markt abkühlt oder die Nachfrage sinkt. Bei sehr beliebten Immobilien kann der Spielraum aber auch mal gegen null gehen, weil es genug andere gibt, die die volle Provision ohne Murren zahlen.

Bestellerprinzip bei Mietwohnungen

Auch 2025 gilt in Baden-Württemberg weiterhin ganz klar das Bestellerprinzip bei Mietwohnungen.

Heißt auf gut Deutsch: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn auch. Und das ist in fast allen Fällen der Vermieter – weil der eben den Makler damit beauftragt, passende Mieter zu finden.

Als Mieter zahlen Sie die Provision nur dann, wenn Sie selbst aktiv einen Makler beauftragt haben, Ihnen eine Wohnung zu suchen – was in der Praxis fast nie passiert. In so einem Fall dürfen maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer verlangt werden, also rund 2,38 Monatsmieten. Mehr ist nicht erlaubt.

Das Ganze ist bundesweit geregelt und gilt schon seit dem 1. Juni 2015. Und es bleibt auch in 2025 weiterhin bestehen. Eine Abschaffung oder Änderung ist nicht geplant – was vor allem für Mieter eine gute Nachricht ist, denn: Kein Vermieter darf die Maklerkosten einfach auf Sie abwälzen. Wer bestellt, bezahlt – fertig.

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