Steuern: Beiträge fürs Fitnessstudio sind steuerlich nicht absetzbar

Selbst bei ärztlich verordnetem Training zählen Beiträge für das Fitnessstudio zu den Kosten der Lebensführung und nicht als außergewöhnliche Belastung. Das stellte der BFH klar.

Mär 23, 2025 - 11:33
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Steuern: Beiträge fürs Fitnessstudio sind steuerlich nicht absetzbar
Selbst bei ärztlich verordnetem Training zählen Beiträge für das Fitnessstudio zu den Kosten der Lebensführung und nicht als außergewöhnliche Belastung. Das stellte der BFH klar.