Diese neuen Gesetze und Gesetzesänderungen solltest du kennen

Einreisegenehmigung für Großbritannien, Website-Cookies, Lohnerhöhungen: Im April 2025 treten Regeln und Gesetzesänderungen in Kraft, die wichtig für Unternehmen und Privatleute sind. Ein Überblick. The post Diese neuen Gesetze und Gesetzesänderungen solltest du kennen appeared first on impulse.

Mär 28, 2025 - 10:42
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Diese neuen Gesetze und Gesetzesänderungen solltest du kennen
Wichtige Gesetzesänderungen für jeden Grundgesetz Die wichtigste Gesetzesänderung ist wohl an kaum jemandem vorbeigegangen, schließlich dominierte das Thema tagelang die Berichterstattung: die Änderung des Grundgesetzes, genauer gesagt der Schuldenbremse. Für alle, die noch einmal genauer nachvollziehen wollen, worum es dabei geht: Sowohl Bundestag als auch Bundesrat stimmten jüngst mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse. Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste sind ab einer bestimmten Höhe damit nicht mehr von der Schuldenbremse umfasst. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen. Das bedeutet konkret: Ausgaben in Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts muss der Bund aus dem normalen Haushalt für diese Aufgabenfelder bestreiten. Erst wenn er etwa für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit mehr ausgeben muss, darf er dafür neue Schulden aufnehmen. Bundestag und Bundesrat beschlossen außerdem ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur und den Klimaschutz. Die Änderung des Grundgesetzes trat am 25. März in Kraft. Digitale Einreisegenehmigung für Großbritannien Ab dem 2. April 2025 benötigen deutsche Staatsangehörige für die Einreise nach Großbritannien eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA). Dies gilt laut Auswärtigem Amt nicht für Flughafentransits über das Vereinigte Königreich, sofern der Transitbereich nicht verlassen wird. Digitale Anträge können seit dem 5. März 2025 gebührenpflichtig für 10 Britische Pfund gestellt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt, sie mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf von mindestens drei Tagen einzureichen. Erteilte Reisegenehmigungen gelten dann für beliebig viele Einreisen für die Dauer von maximal 180 Tagen innerhalb von zwei Jahren. Sollte in dieser Zeit der Reisepass ablaufen, verliert auch die Einreisegenehmigung die Gültigkeit. Zusatzzölle auf US-Waren Eigentlich wollte die EU-Kommission ab dem 1. April 2025 wieder Zusatzzölle auf US-Produkte erheben. Diese Extra-Zölle zwischen 10 und 50 Prozent betreffen verschiedene Produkte von Mais über Textilien bis hin zu Motorrädern. Auf Whiskey aus den USA soll beispielsweise ein Aufschlag von 50 Prozent fällig werden. Laut EU-Kommission sind Warenexporte aus den USA im Wert von insgesamt 26 Milliarden Euro von den geplanten Zusatzzöllen betroffen. Um weitere Verhandlungen mit den USA zu ermöglichen, soll die Maßnahme nun jedoch auf Mitte April verschoben werden, wie die Tagesschau, die Zeit und die Wirtschaftswoche übereinstimmend berichten. Mit den Extra-Zöllen reagiert die EU-Kommission auf neue Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Waren aus der EU, die in die USA exportiert werden. Sie treffen EU-Exporte im Gesamtwert von 26 Milliarden Euro, was in etwa fünf Prozent der gesamten Warenexporte der EU in die USA entspricht. Die EU-Gegenmaßnahmen sollen dies ausgleichen. US-Präsident Donald Trump kündigte jüngst außerdem Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Autoimporte an. Die Maßnahme solle ab dem 2. April gelten, gab er bekannt. Bisher gelten in den USA Einfuhrzölle auf Autos von 2,5 Prozent. Wichtige Gesetzesänderungen für Unternehmen Tariferhöhungen in Bau, Metall- und Elektrobranche Die Löhne im Bauhauptgewerbe steigen ab April 2025. Sie erhöhen sich laut Tarifvertrag um 4,2 Prozent im Westen und um 5 Prozent im Osten. In Deutschland liegt der Gesamttarifstundenlohn (inklusive einem Bauzuschlag) in Lohngruppe 1 dann einheitlich bei 15,27 Euro. In der Metall- und Elektrobranche steigen die Monatsentgelte laut IG-Metall ab April 2025 um 2 Prozent. Cookies auf Websites Viele Unternehmen nutzen Cookies, um die Nutzung der eigenen Website zu tracken oder individuelle Werbung einzublenden. Dafür müssen die jedoch zuvor die Einwilligung der Seitenbesucher einholen. Das geschieht meist anhand von Bannern, die aufpoppen, wenn jemand die Homepage besucht. Solche Einwilligungsbanner befinden sich heute auf einem Großteil der Websites. Um die Vielzahl dieser Banner zu senken, haben Bundestag und Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt. Die sogenannte Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV), die am 1. April 2025 in Kraft tritt, ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, ihre Einwilligungen zentral – etwa über eine Browsereinstellung oder ein Nutzerkonto bei einem entsprechenden Anbieter – zu verwalten. Wer solche Dienste anbieten will, muss zuvor eine Zulassung beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beantragen. „Websitebetreiber können sich diese zentral verwalteten Einwilligungssignale zunutze machen und müssen in diesem Fall nicht mehr zwingend individuelle Einwilligungs-Banner einsetzen“, sagt Thomas Repka, Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei Rose & Partner in Hamburg. Für Betreiber von Websites kommen dann allerdings neue Pflichten hinzu. Sie müssen laut Repka künftig: prüfen, ob der vom Nutzer oder Nutzerin übermittelte Einwilligungsstatus einem zugelassenen Dienst im Sinne der EinwV entspricht, sicherstellen, dass die übermittelten Einwilligungssignale korrekt und aktuell umgesetzt werden, technisch in der Lage sein, solche Signale zu verarbeiten. „Solange solche Dienste nicht flächendeckend verfügbar und etabliert sind, werden Unternehmen auch weiterhin auf herkömmliche Einwilligungs-Banner angewiesen sein“, sagt Repka. Neue Berufskrankheiten Am 1. April 2025 tritt die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Dann gibt es drei neue anerkannte Berufskrankheiten: Schädigung der sogenannten Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung. Die Rotatorenmanschette besteht aus vier Sehnen und Muskeln, die das Schultergelenk kappenartig umfassen und stabilisieren. Von einer Schädigung können beispielsweise Personen betroffen sein, die in der Textilindustrie, auf Schweiß-, Schleif- und Montagearbeitsplätzen, in Schlachthöfen oder in der Forst- und Bauindustrie tätig sind. Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub. Als Emphysem bezeichnet man das erhöhte Vorkommen von Luft oder Gas im Gewebe. Bei einer chronisch obstruktiven Bronchitis sind die Bronchien für einen langen Zeitraum entzündet und die Atemwege oft verengt. Dadurch ist die Lungenfunktion in der Regel stark beeinträchtigt. Davon können etwa Menschen betroffen sein, die in Dentallabors, im Tunnelbau, Gussputz, der Metallindustrie oder in der Steingewinnung und -bearbeitung beschäftigt sind. Gonarthrose – eine Erkrankung des Kniegelenks – bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern. Kraft-Wärme-Kopplung Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielen eine wichtige Rolle bei der Energiewende – und werden deshalb staatlich gefördert. Sie erzeugen nicht nur Strom, sondern auch Wärme für Unternehmen und Privathaushalte. Nach der bisherigen Rechtslage war die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen aber nur möglich, wenn diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Dasselbe gilt für Wärmenetze und Wärmespeicher. Mit der Reform des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, das Bundestag und Bundesrat jüngst beschlossen haben, wird die Förderung deutlich verlängert: bis zum 31. Dezember 2030. Damit soll Planungssicherheit geschaffen werden. Nach Angaben der Bundesregierung dauert es in der Regel mehr als zwei Jahre, bis die Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse größerer KWK- und Wärmeversorgungsanlagen abgeschlossen sind. Wichtige Gesetzesänderungen für Privatpersonen Geringere Einkommensgrenze für Elterngeld Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld. Paare und Alleinerziehende erhalten dann nur noch Elterngeld bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro. Ab dieser Grenze entfällt laut Familienministerium der Anspruch auf die Leistung. Sie lag zuvor bei 200.000 Euro. Mehr zum Thema Vaterschaftsurlaub 2025 Was du zum Thema Vaterschaftsurlaub 2025 wissen solltest: der aktuelle Stand Darmkrebsvorsorge Ab April 2025 wird die Früherkennung von Darmkrebs einheitlich und damit einfacher ausgestaltet: Frauen und Männer können dann ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Ab April 2025 gilt: Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen. Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen. Dabei wird untersucht, ob sich nicht sichtbares Blut im Stuhl befindet. Ursache dafür können Darmpolypen oder Darmkrebs sein. Bislang hatten Frauen erst ab dem 55. Lebensjahr einen Anspruch auf die Darmkrebsvorsorge

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