Verfassungsschutzgutachten: Kein Freispruch erlaubt!

Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen will, wurde an die Öffentlichkeit durchgestochen. Es entpuppt sich als eine Sammlung von Zitaten und Social-Media-Postings – Geheimdienstinformationen sind nicht zu finden. Doch entscheidend ist das Vorgehen: Der Verfassungsschutz hat sich bereits im Vorfeld eine Meinung gebildet und das Gutachten erstellt, um Der Beitrag Verfassungsschutzgutachten: Kein Freispruch erlaubt! erschien zuerst auf Tichys Einblick.

Mai 14, 2025 - 13:34
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Verfassungsschutzgutachten: Kein Freispruch erlaubt!
Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen will, wurde an die Öffentlichkeit durchgestochen. Es entpuppt sich als eine Sammlung von Zitaten und Social-Media-Postings – Geheimdienstinformationen sind nicht zu finden. Doch entscheidend ist das Vorgehen: Der Verfassungsschutz hat sich bereits im Vorfeld eine Meinung gebildet und das Gutachten erstellt, um diese zu bestätigen. So wird die AfD als grundsätzlich antisemitisch eingestuft – Beweise für das Gegenteil werden nicht berücksichtigt. Ein Freispruch ist nicht möglich, denn über Unschuldige erarbeitet der Verfassungsschutz schließlich kein Gutachten.

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