Robotaxi und Cybercab: Tesla scheitert an Markenanmeldung
Tesla kann die Begriffe Robotaxi und Cybercab vorerst nicht markenrechtlich schützen lassen. Das US-Patent- und Markenamt hält die Begriffe für zu generisch. Der Beitrag Robotaxi und Cybercab: Tesla scheitert an Markenanmeldung erschien zuerst auf Elektroauto-News.net.

Tesla kann die Begriffe Robotaxi und Cybercab nicht markenrechtlich schützen lassen. Das US-Patent- und Markenamt USPTO hat Teslas Versuch abgelehnt, die Bezeichnungen als Marken für seine geplanten Fahrzeuge eintragen zu lassen. Der Begriff Robotaxi sei zu generisch, so die Patentbehörde. Tesla verfolgt aktuell einen weiteren Antrag, um Robotaxi als Bezeichnung für seinen angekündigten Ride-Hailing-Dienst markenrechtlich schützen zu lassen – dieser wird derzeit noch vom zuständigen Amt geprüft.
Ein Antrag für die Eintragung der Marke Cybercab wurde ebenfalls gestoppt. Das Patent- und Markenamt argumentiert, dass andere Unternehmen derzeit ähnliche „Cyber“-Marken anstreben, darunter ein Unternehmen, das zahlreiche Marken für Cybertruck-Zubehör angemeldet hat.
Der Begriff Robotaxi ist zu generisch – nun muss Tesla Argumente vorlegen
Das USPTO erließ am Dienstag einen so genannten „nicht endgültigen Bescheid“ über die Robotaxi-Markenanmeldung, was bedeutet, dass Tesla drei Monate Zeit hat, eine Antwort einzureichen, bevor das Amt die Anmeldung verwirft. Tesla hatte die Markenanmeldung bereits im Oktober 2024 beantragt, also am selben Tag, an dem das Unternehmen das Cybercab erstmals öffentlich vorstellte. Am 10. Oktober reichte Tesla zudem zwei ähnliche Markenanmeldungen für den Begriff Robobus ein, die ebenfalls noch geprüft werden.
Im Zusammenhang mit dem Begriff Robotaxi stellte ein Prüfer des USPTO zwar fest, dass keine kollidierenden Marken existierten, lehnte die Anmeldung jedoch ab, weil sie „rein beschreibend“ sei. Der Prüfer schrieb, dass der Begriff bereits „zur Beschreibung ähnlicher Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen verwendet wird“ und es sich um einen Gattungsbegriff handle.
Tesla darf nun Beweise und Argumente vorlegen, um seine Argumentation zugunsten der Markeneintragung zu untermauern. Für diesen Fall verlangt das USPTO, dass Tesla „Merkblätter, Bedienungsanleitungen, Broschüren, Anzeigen und einschlägige Screenshots der Website des Anmelders, soweit sie sich auf die in der Anmeldung aufgeführten Waren und/oder Dienstleistungen beziehen, einschließlich aller Materialien, in denen die Begriffe der angemeldeten Marke verwendet werden“ vorlegt.
Teslas Ride-Hailing-Dienst soll im April in Texas starten
Tesla kündigte im April an, seinen „autonomen Ride-Hailing-Dienst gegen Bezahlung“ wie bislang geplant im Juni dieses Jahres im texanischen Austin erstmals anzubieten. Der E-Auto-Hersteller erklärte, dass das Unternehmen seine Wachstumsprognose in drei Monaten neu bewerten müsse, da es schwierig sei, „die Auswirkungen der sich verändernden globalen Handelspolitik auf die Automobil- und Energieversorgungsketten zu messen“. Die „sich ändernde politische Stimmung könnte in naher Zukunft einen bedeutenden Einfluss auf die Nachfrage nach unseren Produkten haben“, hieß es aus dem Unternehmen.
Teslas Auslieferungszahlen brachen im ersten Quartal weltweit um knapp 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ein. In der Europäischen Union sanken die Auslieferungen in den ersten beiden Monaten des Jahres sogar um 49 Prozent. Mögliche Gründe dafür sind das überalterte Modellportfolio des Herstellers, aber auch ein in den vergangenen Jahren deutlich stärker gewordener Wettbewerb sowie die Kontroversen um Elon Musks politisches Engagement in der Regierung von US-Präsident Donald Trump.
Quellen: TechCrunch – Tesla’s ‘Robotaxi’ and ‘Cybercab’ trademarks hit roadblocks ahead of June launch / Reuters – Tesla’s ‘Robotaxi’ trademark refused for being too generic, TechCrunch reports
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