O2 ignoriert Kundenrechte bei Handyvertrag
Gehört zu einem Mobilfunkvertrag ein Smartphone, gelten dieselben Gewährleistungsrechte wie beim direkten Kauf. Etwaige Mängel muss der Anbieter beseitigen.


Gehört zu einem Mobilfunkvertrag ein Smartphone, gelten dieselben Gewährleistungsrechte wie beim direkten Kauf. Etwaige Mängel muss der Anbieter beseitigen.