Meta will KI mit Nutzerdaten trainieren: Sie können nur wenige Wochen widersprechen

Meta plant, Inhalte europäischer Nutzer für sein KI-Training zu verwenden. Erfahren Sie, welche Daten betroffen sind und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können.Der US-Technologiekonzern Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 Inhalte europäischer Nutzer seiner Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp zum Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen aufgrund möglicher Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht abgemahnt und prüft weitere juristische Schritte. Gegen die Verwendung der eigenen Daten kann man fristgerecht bis zum 26. Mai über ein Formular Widerspruch einlegen. Wie das geht, erläutert der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite. Diese Nutzerdaten will Meta zum KI-Training verwenden Seit einigen Wochen erscheint in den Messenger-Diensten von Meta ein neuer KI-Chatbot, der als kleiner blauer Kreis in den Apps angezeigt wird. Dieser beantwortet nicht nur Fragen, sondern soll laut Verbraucherzentrale künftig auch Funktionen wie Bildbearbeitung und Vorschläge für Beiträge bieten. Der Chatbot kann jedoch nicht deaktiviert werden. Meta plant laut eigenen Angaben, für das KI-Training auf "öffentliche Informationen" zurückzugreifen, die Personen über 18 Jahren in den Diensten des Unternehmens veröffentlicht haben. Dazu zählen laut Verbraucherzentrale unter anderem Name, Profilbild, Stories, Reels und andere Beiträge, die als öffentlich sichtbar markiert sind. Betroffen sind auch Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen oder Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen zu öffentlichen Inhalten. Auch Anfragen an den KI-Chatbot "Meta AI" können demnach für das KI-Training verwendet werden. Persönliche Chats auf WhatsApp werden nicht genutzt, da diese Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind und somit gemäß Metas Logik nicht als "öffentlich" gelten. Sie ziehen um und müssen den Rundfunkbeitrag ummelden? Das geht einfach online – und ist kostenlos. Doch offiziell scheinende Webseiten wie dein-rundfunkbeitrag.de bitten trotzdem zur Kasse. Worauf Sie achten müssen.Bis 26. Mai: So können Sie widersprechen Nutzer haben bis zum 26. Mai 2025 Zeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Formulare dafür stellt Meta in den eingeloggten Bereichen von Facebook und Instagram bereit. Ein Widerspruch nach diesem Datum gilt nur für zukünftige Inhalte, die Daten können nicht nachträglich gelöscht werden.  So gehen Sie vor:  Füllen Sie die hier verlinkten Formulare bei Facebook und Instagram aus. Führt der Link nicht zu einem Formular, liegt das vielleicht daran, dass Sie sich noch nicht bei Ihrem Account angemeldet haben. Laut Verbraucherzentrale müssen Sie in dem Formular lediglich ihre E-Mail-Adresse eingeben, das Textfeld muss nicht ausgefüllt werden. Falls Sie den Link nicht öffnen können, können Sie auch über die Einstellungen in Facebook und Instagram zur richtigen Seite gelangen. Eine genaue Anleitung liefert die Verbraucherzentrale.  Auf Whatsapp müssen Sie nicht widersprechen, weil die Chats zwischen Nutzern ohnehin nicht zum KI-Training genutzt werden dürfen. Der Nutzung von Daten aus Konversationen mit dem integrieren KI-Tool kann man nicht widersprechen. Die Verbraucherzentrale verweist außerdem auf Datenschutzhinweise von Meta: Demnach gilt ein Widerspruch bei einem Netzwerk automatisch auch für das andere Netzwerk, wenn man die Konten miteinander verknüpft hat. Wer mehrere Konten unter verschiedenen Mailadressen auf den Plattformen besitze, müsse dagegen mehrmals widersprechen.  Dass ein Widerspruch bezüglich Datenverarbeitung in KI abgelehnt wurde, das kam nach Kenntnisstand der Verbraucherzentrale bisher übrigens noch nicht vor. Für den unwahrscheinlichen Fall kann man sich ebenfalls bei den Verbraucherschützern über nächste Schritte informieren.  Mit dem biometrischen Passbild in der Hand auf zum Bürgeramt? Zumindest für die Beantragung eines Ausweisdokuments gehört das nun der Vergangenheit an. Seit 1. Mai ist ein digitales Passbild notwendig.Verbraucherzentrale mahnt Meta ab: Verstoß gegen Datenschutzrecht Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta zum zweiten Mal abgemahnt, weil das Vorgehen aus Sicht der Organisation gegen europäischen Datenschutzrecht verstößt. Die erste Abmahnung kassierte Meta 2024 – der US-Konzern hatte damals ähnliche Pläne angekündigt und diese schließlich aber auf unbekannte Zeit verschoben. Nun wagt der Konzern einen erneuten Anlauf. Meta betont, dass die Daten zur Entwicklung und Verbesserung generativer KI-Modelle genutzt werden sollen. Die Verbraucherzentrale NRW rät Nutzern, sorgsam mit ihren Daten umzugehen und keine sensiblen Informationen an Metas Chatbot zu übermitteln. Übrigens: Auch andere Online-Dienste wollen Nutzerdaten für KI-Training nutzen. Ebay stellte seinen Nutzern vor kurzem eine ähnliche Frist – sie konnten bis 21. April widersprechen. Weiterlesen auf oekotest.de: Verbraucherzentrale warnt vor Ebay-Änderung: Bis zum 21. April können Sie widersprechen Ident

Mai 9, 2025 - 07:12
 0
Meta will KI mit Nutzerdaten trainieren: Sie können nur wenige Wochen widersprechen

Meta plant, Inhalte europäischer Nutzer für sein KI-Training zu verwenden. Erfahren Sie, welche Daten betroffen sind und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen können.

Der US-Technologiekonzern Meta plant, ab dem 27. Mai 2025 Inhalte europäischer Nutzer seiner Plattformen Facebook, Instagram und WhatsApp zum Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat das Unternehmen aufgrund möglicher Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht abgemahnt und prüft weitere juristische Schritte.

Gegen die Verwendung der eigenen Daten kann man fristgerecht bis zum 26. Mai über ein Formular Widerspruch einlegen. Wie das geht, erläutert der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Webseite.

Diese Nutzerdaten will Meta zum KI-Training verwenden

Seit einigen Wochen erscheint in den Messenger-Diensten von Meta ein neuer KI-Chatbot, der als kleiner blauer Kreis in den Apps angezeigt wird. Dieser beantwortet nicht nur Fragen, sondern soll laut Verbraucherzentrale künftig auch Funktionen wie Bildbearbeitung und Vorschläge für Beiträge bieten. Der Chatbot kann jedoch nicht deaktiviert werden.

Meta plant laut eigenen Angaben, für das KI-Training auf "öffentliche Informationen" zurückzugreifen, die Personen über 18 Jahren in den Diensten des Unternehmens veröffentlicht haben. Dazu zählen laut Verbraucherzentrale unter anderem Name, Profilbild, Stories, Reels und andere Beiträge, die als öffentlich sichtbar markiert sind. Betroffen sind auch Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen oder Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen zu öffentlichen Inhalten.

Auch Anfragen an den KI-Chatbot "Meta AI" können demnach für das KI-Training verwendet werden. Persönliche Chats auf WhatsApp werden nicht genutzt, da diese Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind und somit gemäß Metas Logik nicht als "öffentlich" gelten. 

Sie ziehen um und müssen den Rundfunkbeitrag ummelden? Das geht einfach online – und ist kostenlos. Doch offiziell scheinende Webseiten wie dein-rundfunkbeitrag.de bitten trotzdem zur Kasse. Worauf Sie achten müssen.

Bis 26. Mai: So können Sie widersprechen

Nutzer haben bis zum 26. Mai 2025 Zeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Formulare dafür stellt Meta in den eingeloggten Bereichen von Facebook und Instagram bereit. Ein Widerspruch nach diesem Datum gilt nur für zukünftige Inhalte, die Daten können nicht nachträglich gelöscht werden. 

So gehen Sie vor: 

  • Füllen Sie die hier verlinkten Formulare bei Facebook und Instagram aus. Führt der Link nicht zu einem Formular, liegt das vielleicht daran, dass Sie sich noch nicht bei Ihrem Account angemeldet haben.
  • Laut Verbraucherzentrale müssen Sie in dem Formular lediglich ihre E-Mail-Adresse eingeben, das Textfeld muss nicht ausgefüllt werden.
  • Falls Sie den Link nicht öffnen können, können Sie auch über die Einstellungen in Facebook und Instagram zur richtigen Seite gelangen. Eine genaue Anleitung liefert die Verbraucherzentrale. 

Auf Whatsapp müssen Sie nicht widersprechen, weil die Chats zwischen Nutzern ohnehin nicht zum KI-Training genutzt werden dürfen. Der Nutzung von Daten aus Konversationen mit dem integrieren KI-Tool kann man nicht widersprechen.

Die Verbraucherzentrale verweist außerdem auf Datenschutzhinweise von Meta: Demnach gilt ein Widerspruch bei einem Netzwerk automatisch auch für das andere Netzwerk, wenn man die Konten miteinander verknüpft hat. Wer mehrere Konten unter verschiedenen Mailadressen auf den Plattformen besitze, müsse dagegen mehrmals widersprechen. 

Dass ein Widerspruch bezüglich Datenverarbeitung in KI abgelehnt wurde, das kam nach Kenntnisstand der Verbraucherzentrale bisher übrigens noch nicht vor. Für den unwahrscheinlichen Fall kann man sich ebenfalls bei den Verbraucherschützern über nächste Schritte informieren.  

Mit dem biometrischen Passbild in der Hand auf zum Bürgeramt? Zumindest für die Beantragung eines Ausweisdokuments gehört das nun der Vergangenheit an. Seit 1. Mai ist ein digitales Passbild notwendig.

Verbraucherzentrale mahnt Meta ab: Verstoß gegen Datenschutzrecht

Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta zum zweiten Mal abgemahnt, weil das Vorgehen aus Sicht der Organisation gegen europäischen Datenschutzrecht verstößt. Die erste Abmahnung kassierte Meta 2024 – der US-Konzern hatte damals ähnliche Pläne angekündigt und diese schließlich aber auf unbekannte Zeit verschoben. Nun wagt der Konzern einen erneuten Anlauf.

Meta betont, dass die Daten zur Entwicklung und Verbesserung generativer KI-Modelle genutzt werden sollen. Die Verbraucherzentrale NRW rät Nutzern, sorgsam mit ihren Daten umzugehen und keine sensiblen Informationen an Metas Chatbot zu übermitteln.

Übrigens: Auch andere Online-Dienste wollen Nutzerdaten für KI-Training nutzen. Ebay stellte seinen Nutzern vor kurzem eine ähnliche Frist – sie konnten bis 21. April widersprechen.

Weiterlesen auf oekotest.de: