Gewerbe anmelden: Geschäftsbezeichnung wählen – so funktioniert’s
Die Gewerbeanmeldung und Geschäftsbezeichnung sind wichtige Schritte, die viele Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Einzelunternehmer bei ihrer Gründung erstmal auf dem Schirm haben müssen. Dabei geht es nicht nur darum, irgendeinen Namen für das eigene Unternehmen zu finden – die Geschäftsbezeichnung ist schließlich das Aushängeschild, das nach außen sichtbar ist und auch rechtlich ein paar Regeln einhalten […] Der Beitrag Gewerbe anmelden: Geschäftsbezeichnung wählen – so funktioniert’s erschien zuerst auf ftd.de.


Welche Geschäftsbezeichnung bei der Gewerbeanmeldung? (Bild: Mikhail Nilov, Pexels)
Die Gewerbeanmeldung und Geschäftsbezeichnung sind wichtige Schritte, die viele Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Einzelunternehmer bei ihrer Gründung erstmal auf dem Schirm haben müssen.
Dabei geht es nicht nur darum, irgendeinen Namen für das eigene Unternehmen zu finden – die Geschäftsbezeichnung ist schließlich das Aushängeschild, das nach außen sichtbar ist und auch rechtlich ein paar Regeln einhalten muss.
Worauf Sie achten müssen, wenn Sie sich einen passenden Namen ausdenken und wie Sie diesen offiziell anmelden, schauen wir uns jetzt mal ganz genau an.
Was ist eine Geschäftsbezeichnung und wie unterscheidet sie sich von einem Firmennamen?
Eine Geschäftsbezeichnung ist nichts anderes als ein Name, unter dem Sie Ihr Unternehmen öffentlich präsentieren – zum Beispiel auf Ihrer Website, auf Rechnungen oder Werbematerialien.
Wichtig zu wissen: Dieser Name ist kein offizieller Firmenname, der ins Handelsregister eingetragen wird. Genau das ist der Unterschied zu einem klassischen Firmennamen, der nur für eingetragene Kaufleute, GmbHs oder UGs gilt. Ihre Geschäftsbezeichnung ist sozusagen Ihr Markenname, der einfach durch die Nutzung entsteht und nicht durch eine Registrierung.
Wenn Sie also ein Kleingewerbe oder eine GbR führen, dürfen Sie kreative Namen wie „Frisör Haargenau“ oder „Optik Visionär“ nutzen – allerdings immer in Verbindung mit Ihrem bürgerlichen Namen, damit klar ist, wer dahintersteckt. So könnten Sie auf Rechnungen beispielsweise schreiben: „Frisör Haargenau – Miriam Musterfrau“.
Welche Namen sind erlaubt und was ist tabu?
Prinzipiell dürfen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen, aber es gibt ein paar Spielregeln, die Sie unbedingt beachten sollten. Geschäftsbezeichnungen dürfen keine Rechtsformzusätze wie „GmbH“ oder „UG“ enthalten, wenn es sich nicht wirklich um eine solche Gesellschaft handelt. Begriffe wie „Zentrum“ oder „International“ sind auch problematisch, wenn sie einen größeren Umfang des Unternehmens vortäuschen sollen, als tatsächlich vorhanden ist.
Beliebt sind zum Beispiel:
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Branchenbezogene Namen: „Müller Bauhandwerk“
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Kreative Namenskonstruktionen: „Café Sonnenblume“
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Kombination aus Namen und Tätigkeit: „Max Mustermann IT-Dienstleistungen“
Was gar nicht geht:
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Namen, die zu Verwechslungen mit anderen Unternehmen führen könnten.
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Bezeichnungen, die über Ihre tatsächliche Unternehmensgröße oder Rechtsform hinwegtäuschen.
Was muss bei der Gewerbeanmeldung beachtet werden?
Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung durchführen – sei es online oder persönlich auf dem Amt – sollten Sie wissen, dass Ihre Geschäftsbezeichnung in der Regel nicht separat erfasst wird. Stattdessen wird Ihr vollständiger Name als offizieller Eintrag geführt. Sie können aber in einem extra Feld Ihre gewünschte Geschäftsbezeichnung angeben, zum Beispiel „Haargenau Frisör – Max Mustermann“.
Das ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung über Online-Portale wie Service.Wirtschaft.NRW durchführen. Hier sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass der Name klar zugeordnet werden kann und nicht den Eindruck erweckt, es handle sich um eine eingetragene Firma.
Namensrechtliche Stolperfallen und wie Sie sich absichern
Auch wenn Ihre Geschäftsbezeichnung nicht ins Handelsregister eingetragen wird, kann es rechtlich kritisch werden, wenn Sie einen Namen wählen, der schon von jemand anderem genutzt wird.
Drei Dinge sollten Sie unbedingt prüfen:
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Örtliche Kollisionen vermeiden: Ist der Name in Ihrer Gemeinde schon in Benutzung, könnte es Ärger geben.
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Markenrecherche machen: Vor allem bei bundesweiter Nutzung sollte ein Blick ins DPMA-Markenregister nicht fehlen.
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Eindeutigkeit sichern: Ihr Name sollte so einzigartig wie möglich sein, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
Ein Beispiel: Sie eröffnen ein Geschäft für Outdoor-Ausrüstung und nennen es „BergVision“. Wenn ein anderes Unternehmen in derselben Region schon diesen Namen verwendet, können Sie rechtliche Probleme bekommen. Haben Sie den Namen aber zuerst genutzt, genießen Sie in der Regel Vorrang.
Was passiert, wenn Sie sich bei der Namenswahl vertun?
Typische Fehlerquellen sind zum Beispiel:
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Rechtsformindizien wie „GmbH“ oder „Group“, wenn diese Rechtsformen nicht tatsächlich existieren.
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Namen, die auf eine viel größere Firmenstruktur hinweisen, als tatsächlich vorhanden ist – zum Beispiel „International Trading Company“ für ein Einzelunternehmen.
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Branchenfremde Bezeichnungen: Ein IT-Dienstleister, der sich „BioVital Gesundheitszentrum“ nennt, wäre ziemlich verwirrend.
Besonders wichtig: Wenn es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommt, weil Sie unbewusst den Namen eines anderen Unternehmens verwenden, könnten Sie zur Unterlassung und möglicherweise auch zu Schadenersatz verpflichtet werden.
Haftungsrisiken: So sichern Sie Ihre Geschäftsbezeichnung richtig ab
Wenn Sie sich für eine Geschäftsbezeichnung entschieden haben, die genau zu Ihnen passt, müssen Sie sich trotzdem bewusst sein, dass der Spaß hier noch nicht aufhört. Denn rechtlich ist der Name erst einmal nicht geschützt – und das kann ganz schnell teuer werden, wenn Sie unbewusst einen Namen verwenden, den jemand anderes bereits nutzt.
Namenskollisionen: Das kann richtig Ärger geben
Wenn ein anderer Unternehmer den Namen, den Sie sich ausgesucht haben, bereits für sein Business nutzt, kann er rechtlich gegen Sie vorgehen. Laut § 12 BGB kann derjenige, der den Namen zuerst benutzt hat, auf Unterlassung klagen. Das bedeutet: Sie müssen den Namen sofort ändern und dürfen ihn nicht weiter benutzen.
Wichtig zu wissen: Es zählt nicht immer, wer den Namen zuerst ins Handelsregister eingetragen hat. Vielmehr zählt, wer ihn zuerst tatsächlich genutzt hat. Und wenn sich Ihr Unternehmen und das des anderen in ähnlichen Branchen bewegen, kann das schon reichen, um vor Gericht Ärger zu bekommen. Der Knackpunkt ist immer die Verwechslungsgefahr.
Wenn Sie zum Beispiel ein Bauunternehmen „BauMeister“ nennen und ein anderer Handwerker in derselben Region den gleichen Namen verwendet, wird das schwierig. In verschiedenen Bundesländern könnten Sie aber durchaus parallel existieren, wenn es keine Verwechslungsgefahr gibt.
Namensklau kann auch strafrechtlich relevant werden
Nicht nur im Zivilrecht kann ein Namenskonflikt problematisch werden – auch strafrechtlich kann es richtig Ärger geben.
Das ist vor allem dann der Fall, wenn Sie absichtlich den Namen eines bekannten Unternehmens nachahmen, um davon zu profitieren. Wenn Sie zum Beispiel einen Shop „Nivia“ nennen, um an den Erfolg von „Nivea“ anzuknüpfen, kann das als Betrug nach § 263 StGB gewertet werden.
Besonders kritisch sind Fälle, in denen Sie eine bekannte Marke mit einem Zusatz versehen, um die Verwechslungsgefahr zu nutzen. Beispiele wären „Luis Vuitton Outlet“ oder „Adiddas Schuhe“. Da kennen große Unternehmen keinen Spaß, und ein saftiger Rechtsstreit ist vorprogrammiert.
So schützen Sie sich vor Namensproblemen
Damit Ihnen das Ganze nicht auf die Füße fällt, sollten Sie sich ein paar Schutzmechanismen zulegen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
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Monitoring-Dienste nutzen: Wenn Sie Ihren Namen schützen wollen, können Sie spezielle Überwachungsdienste buchen, die neue Handelsregistereinträge automatisch checken und Sie informieren, wenn jemand Ähnliches plant.
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Domains sichern: Es ist nicht nur wichtig, dass der Name rechtlich abgesichert ist – Sie sollten sich auch die passenden Internetdomains reservieren. Idealerweise die klassischen Endungen wie .de, .com und .eu. Wer weiß, wie schnell jemand anderes Ihnen sonst zuvorkommt?
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Markenrecherche durchführen: Bevor Sie Ihren Namen öffentlich nutzen, sollten Sie unbedingt recherchieren, ob jemand diesen Namen bereits als Marke geschützt hat. Besonders wenn Sie den Namen deutschlandweit oder sogar international nutzen wollen, führt kein Weg daran vorbei, die Datenbanken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu durchforsten.
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Frühzeitig handeln: Wenn Sie vorhaben, Ihren Namen als Marke schützen zu lassen, sollten Sie das am besten direkt erledigen, bevor Sie den Namen groß bewerben. Nachträglich kann das sehr mühsam und teuer werden.
Wer sich mit einer Geschäftsbezeichnung auf den Markt wagt, muss das Thema Haftungsrisiken und Namensschutz ernst nehmen.
Nur weil Sie einen coolen Namen gefunden haben, heißt das noch lange nicht, dass ihn nicht schon jemand vor Ihnen nutzt. Lieber einmal zu viel recherchieren und vorbeugende Maßnahmen treffen, als später Ärger mit Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder sogar Strafanzeigen zu bekommen.
Also: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Fazit: Geschäftsbezeichnung als Chance
Wenn Sie Ihre Gewerbeanmeldung vorbereiten, sollten Sie sich nicht nur mit den Formalitäten auseinandersetzen, sondern sich auch gründlich Gedanken über Ihre Geschäftsbezeichnung machen. Der Name ist nicht nur ein praktisches Detail, sondern Ihre Visitenkarte nach außen. Ein einprägsamer und rechtlich sicherer Name kann den Unterschied machen – also investieren Sie ruhig etwas Zeit in die Namensfindung.
Wer diese Punkte beachtet, startet gleich mit einem professionellen Auftritt durch.
Der Beitrag Gewerbe anmelden: Geschäftsbezeichnung wählen – so funktioniert’s erschien zuerst auf ftd.de.