EU verbietet Handel mit Privacycoins ab 2027
Die Europäische Union hat unlängst neue Regeln gegen Geldwäsche verabschiedet. Wie die European Crypto Initiative (EUCI) nun erklärt, kommt dies dem Verbot von Privacycoins wie Monero (XMR) gleich.

Die Europäische Union hat unlängst neue Regeln gegen Geldwäsche verabschiedet. Wie die European Crypto Initiative (EUCI) nun erklärt, kommt dies dem Verbot von Privacycoins wie Monero (XMR) gleich.
Letzten Endes war es nur eine Frage der Zeit. Anonyme Kryptowährungen wie Monero (XMR) stehen so sehr im Widerspruch zu gängigen Anti-Geldwäsche-Regeln, dass ein Verbot schon lange unvermeidbar erscheint. In der EU soll ein solches nun offenbar ab 2027 in Kraft treten, erklärt die European Crypto Initiative (EUCI). Sie bezieht sich dabei auf ein Paket von Regelwerken zum Kampf gegen Geldwäsche.
Zentral ist dabei die Regulierung 2024/1624, welche das Europäische Parlament bereits Mitte 2024 eingebracht hat und welche nun offenbar konkretisiert und verabschiedet wurde. Das Regulierungspaket soll „den Missbrauch des Finanzsystems für Geldwäsche und Terrorfinanzierung verhindern“. Neben vielen anderen Themen adressiert es auch an zahlreichen Stellen Kryptowährungen.
Während sich transparente Kryptowährungen dank der Nachverfolgbarkeit von Transaktionen gut in die Regulierung einfügen, bereiten Privacycoins wie Monero, in denen Transaktionen nicht mehr nachverfolgbar sind, den europäischen Gesetzgebern weiterhin Kopfschmerzen. „Die Anonymität von Krypto-Assets trägt das Risiko des Missbrauchs für kriminelle Zwecke. Anonyme Krypto-Asset-Accounts, wie auch andere anonymisierende Instrumente, erlauben es nicht, dass Krypto-Asset-Transfers nachverfolgt werden, und machen es schwierig, verbundene Transaktionen zu identifizieren, die Anlass für einen Verdacht geben.“
Eben darum geht es Privacycoins. Eine Transaktion soll nicht mit den vorherigen in Verbindung gebracht werden, um zu verhindern, dass die finanzielle Historie – und damit die Guthaben – von Einzelnen transparent werden. Dies entspricht einer grundlegenden Anforderung an den Datenschutz, was nicht nur ehrliche Bürger vor Massenüberwachung und Kriminellen schützt, sondern auch Kriminelle vor der Polizei.
Um nun aber „die effektive Anwendung von AML/CFT-Anforderungen für Kryptowährungen zu gewährleisten“ – also die Verhinderung von Geldwäsche sowie Terrorfinanzierung – „ist es notwendig, die Bereitstellung und treuhänderische Verwahrung von anonymen Krypto-Asset-Accounts zu verbieten sowie von Accounts, die die Anonymisierung oder verbesserte Verschleierung von Transaktionen erlauben, auch durch Coins mit verbesserter Anonymität“. Börsen und andere Krypto-Dienstleister dürfen also weder Privacycoins noch Mixer anbieten; selbst ein Umgang mit Transaktionen, der die Privatsphäre der Kunden schützt, könnte für Börsen und Online-Wallets heikel werden.
Allerdings gelten die Verbote nur für Dienstleister wie Börsen. Sie gelten nicht für User, und auch nicht „für die Hersteller von Hardware- oder Software-Wallets sowie den Anbietern von Self-Hosted-Wallets, da diese keine Kontrolle über diese Wallets haben.“ Es ist also eher ein Teil- als ein Vollverbot, da die Zirkulation von Privacycoins nicht vollständig abwürgen, sondern nur begrenzen soll.
Eine neue Behörde in Frankfurt
Die neue Regulierung gegen Geldwäsche wird erst am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Börsen und Dienstleistern bleibt also noch reichlich Zeit, den Handel mit Privacycoins und sonstige potenzielle Verstöße abzuwickeln.
Ab dem ersten Juli 2025 wird jedoch eine neue Behörde gegründet, die Europäische „Anti Money Laundering Acency“ (AMLA) in Frankfurt. Sie wird die europäische Aufsicht gegen Geldwäsche koordinieren und bis zum 10. Juli 2027 Richtlinien entwicklen, welche die konkreten Regeln für Dienstleister definieren. Neben anonymen Kryptowährungen und Mixern sollen diese sich, so die EUCI, auch den Umgang mit Briefkastenfirmen, „self-hosted“ Wallets, also Wallets, bei denen der User seine Schlüssel selbst verwahrt, und Drittländern umfassen.
Krypto-Dienstleister sollen künftig sicherstellen, dass sie keine Dienstleistungen an Briefkastenfirmen erbringen, und sie sollen die Besitzer von Wallets identifizieren und verifizieren. Auch der Verkehr mit Institutionen und Dienstleistern in Drittländern, in denen zu laxe Geldwäsche-Regeln gelten, soll geregelt werden.
Für die meisten User wird sich dadurch nicht allzu viel ändern. Privacycoins wie Monero werden schon jetzt von den meisten Börsen vom Handel genommen, während die Identifizierung von eigenen Wallets im Sinne der Travel-Rule bereits beginnt. Unternehmen hingegen dürfte mit einer weiter verschärften Regulierung noch mehr Arbeit für die Aufsicht erwarten. Immerhin könnte die Schaffung einer zentralen Aufsichtsbehörde etwas Erleichterung für Dienstleister bringen.