AUTOHAUS SteuerLuchs: Zweifel an rückwirkender Anwendung der verlängerten Nachbehaltensfrist
Der Bundesfinanzhof hat Zweifel, ob die verlängerte Nachbehaltensfrist im Grunderwerbsteuergesetz auch auf Erwerbsvorgänge vor dem 1. Juli 2021 angewendet werden darf – und hebt die Vollziehung eines Steuerbescheids auf.
