Unwissenheit wird teuer: Das müssen jetzt alle Unternehmer beachten

Erst Strafzölle der USA, später Gegenzölle der EU – und dann alles auf Pause: Klare Sache, das Zollchaos regiert. Wie du dein Unternehmen jetzt strategisch klug aufstellst und teure Fehler vermeidest. The post Unwissenheit wird teuer: Das müssen jetzt alle Unternehmer beachten appeared first on impulse.

Apr 11, 2025 - 20:21
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Unwissenheit wird teuer: Das müssen jetzt alle Unternehmer beachten
Mal Hü, mal Hott bei den Strafzöllen, in der Folge Kurseinstürze und Kurserholung, vor allem aber Verunsicherung allerorten: Die Halbwertszeit der ökonomischen Maßnahmen Donald Trumps beträgt inzwischen nicht mal mehr 24 Stunden. Die Folgen für die Weltwirtschaft? Kaum absehbar, so ganz ohne Glaskugel. „Sicher ist für mich: Die Unberechenbarkeit des US-Präsidenten in der Zollpolitik – und nicht nur da – wird das Geschäft aller Unternehmen hierzulande negativ beeinflussen. Wer jetzt sagt: ‚Ich importiere und exportiere nichts, das alles muss mich nicht kümmern‘, sitzt einem Irrtum auf“, sagt Janine Lampprecht, die als Geschäftführerin Außenwirtschaftsberatung „Grenzlotsen“ Unternehmen in allen Zollfragen unterstützt. Grund genug, die wichtigsten Fragen im Hinblick auf die Zollkrise einmal zu beantworten – damit du reagieren kannst, wenn der US-Präsident die nächste 180-Grad-Drehung vollzieht. Wie die Zollkrise Unternehmen gefährdet „Die Reaktionen auf die kurzzeitig eingeführten Strafzölle der USA haben gezeigt: Dreht der US-Präsident an der Zollschraube, setzt das eine Spirale in Gang, die für Unternehmen verschiedene Bedrohungen mit sich bringt“, sagt Lampprecht. Dazu gehören: Mehrkosten infolge gestiegener Zölle – im Export durch US-amerikanische Abgaben, im Import durch mögliche EU-Gegenzölle; Mehrkosten beim Bezug von Waren Dritter, die sich durch die Zölle verteuern; Umsatzverluste durch Absatzeinbrüche, weil Waren teurer werden und die Verbraucher infolge einer steigenden Inflation an Kaufkraft verlieren. Was wie genau mit Zöllen belegt werden sollte – und es womöglich noch wird US-amerikanische-Zollmaßnahmen werden aktuell über Dekrete des US-Präsidenten, sogenannte „Executive Orders“, durchgesetzt – diese brauchen keine Zustimmung durch den US-Kongress. Die Dekrete sind im „Federal Register“ veröffentlicht, das öffentlich einsehbar ist. Wichtig ist, zu unterscheiden zwischen dem, was auf Social Media und in anderen Medien veröffentlich wird – und dem offiziellen Dekret, das maßgeblich ist. Das Wichtigste zu den US-amerikanischen Strafzöllen und zur Zollpause Das Dekret im Federal Register vom 2. April enthält Informationen zu den grundsätzlich geplanten Strafzöllen. Demnach erheben die USA seit dem 5. April 2025 auf alle Importe einen zusätzlichen pauschalen Wertzoll von 10 Prozent, sofern im Dekret nicht anders geregelt. Zudem gelten seit dem 9. April für Importe aus bestimmten Ländern reziproke Zolltarife – länderindividuelle Zollsätze, die anstelle der 10 Prozent erhoben werden. Für Waren aus EU-Ländern liegen diese bei 20 Prozent. Extraregelungen gelten bereits seit März für Stahl, Aluminium, Autos und Autoteile aus EU-Ländern: Hier werden 25 Prozent Zoll fällig. Die Ankündigung vom 9. April enthält die aktuellsten Regelungen. Demnach pausieren die reziproken Zölle seit dem 10. April zunächst für 90 Tage – sofern Donald Trump nicht auch die Rücknahme der Zölle wieder zurücknimmt. Ausgenommen von der Pause sind chinesische Waren: Für sie gilt weiterhin der reziproke Zolltarif, den der US-Präsident mehrfach erhöhte – zuletzt auf 125 Prozent. Zudem bleibt der mit dem 5. April eingeführte generelle Drittlandzoll von 10 Prozent auf alle Waren, die in die USA eingeführt werden, grundsätzlich bestehen. Das Wichtigste zu möglichen Gegenzöllen durch die EU Am 9. April hatte die EU-Kommission Importzölle zwischen zehn und 25 Prozent für bestimme Waren mit Ursprung USA beschlossen, etwa Stahl- und Aluminiumprodukte, Motorräder, Lippenstift, Reis und Erdnussbutter. Die Kommission holte dafür eine Verordnung aus dem Jahr 2018 hervor, die sie wegen des Zollstreits in Donald Trumps erster Amtszeit vorbereitet hatte – und wollte diese zum 14. April 2025 in Kraft treten lassen. Nach der Ankündigung Donald Trumps, die Strafzölle zu pausieren, zog die EU nach und setzte ihre Gegenmaßnahmen aus – ebenfalls für zunächst 90 Tage. Wie kann ich erkennen, ob meine Produkte von Strafzöllen betroffen sind oder wären? Gültig sind allein die Dekrete aus dem Federal Register – nur auf diese können sich Unternehmer und Unternehmerinnen berufen. Der aktuell gültige Drittlandzoll von zehn Prozent beruht auf der Executive Order vom 2. April, die Strafzölle von 25 Prozent auf Stahl, Aluminium und Autos auf Dekreten aus dem März. „Diese Dokumente sollten sich Unternehmerinnen und Unternehmen grundsätzlich anschauen. Vor allem deshalb, weil sie Details enthalten, über die wenig berichtet wird“, sagt Zoll-Expertin Lampprecht. Beispielsweise lässt sich darin ablesen: Etliche Produktgruppen, wie zum Beispiel Farbstoffe, wären von den – aktuell ausgesetzten – länderspezifischen Strafzöllen ausgenommen. „Sie könnten also auch dann weiterhin zollfrei in die USA exportiert werden, sollte der US-Präsident die Maßnahmen in einigen Wochen wieder einführen“, so Lampprecht. Aufgelistet sind diese Ausnahmen im Anhang II der Executive Order vom 2. April, sortiert nach den sogenannten HTSUS-Codes der entsprechenden Produktgruppen. Wer unsicher ist, ob die eigenen Produkte unter die Ausnahmen fallen, sollte sich beraten lassen, um nicht ungewollt zu viel zu zahlen. Die Zolltarifnummer Jedes Produkt, das ex- oder importiert wird, braucht eine Zolltarifnummer. Sie dient dazu, ein Produkt im Außenhandel zu klassifizieren. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer gibt die Produktgruppe von Waren an: Diesen internationalen Grundcode (HS-Code) legt die Weltzollorganisation fest. Viele Länder ergänzen den HS-Code um weitere Stellen. So auch die USA: Dort heißt die Zolltarifnummer HTS-Code – er entscheidet darüber, wie ein Produkt beim Import behandelt und verzollt wird. „Nur, wer diese Zusammenhänge kennt, kann im allgemeinen Zollchaos den Überblick darüber behalten, was er wann tatsächlich zahlen muss“, sagt Lampprecht. Und berichtet von einem Kunden, der Autoteile in die USA liefert. Nach der Ankündigung der reziproken Zolltarife Anfang April glaubte der Unternehmer, zusätzlich zu den 25 Prozent Drittlandzoll für Autoteile auch noch 20 Prozent Zusatzzoll zahlen zu müssen – insgesamt also 45 Prozent. „Tatsächlich aber waren Autoteile im Anhang II der Executive Order bei den Ausnahmen genannt. Die 20 Prozent reziproker Zolltarif wurden also nicht fällig, der Zollsatz blieb bei ‚nur‘ 25 Prozent“, so Lampprecht. Ein weiterer Fallstrick bei der Berechnung Lampprechts Erfahrung nach übersehen Unternehmen häufig ein wichtiges Detail der Zollerhebung: Entscheidend ist nicht die Warenbewegung, also die Frage, aus welchem Land ein Produkt verschickt wird. Sondern der Ursprung, die Frage also, in welchem Land das Produkt zuletzt wesentlich bearbeitet wurde. Ein Beispiel: Ein T-Shirt wird in Vietnam gefertigt, in Deutschland bedruckt – und dann in die USA exportiert. „Aktuell werden zehn Prozent Zoll auf alle in die USA eingeführten Waren fällig. Sollten in ein paar Wochen aber wieder die länderspezifischen Zolltarife gelten, wären 46 Prozent fällig, also der Tarif für Vietnam“, sagt Lampprecht. Der Grund: Als Ursprung des T-Shirts gelte das asiatische Land, denn das Bedrucken sei kein wesentlicher Bearbeitungsschritt – das T-Shirt würde also nicht aus Deutschland stammen. Anders läge der Fall, sollte das deutsche Unternehmen nur den Stoff einführen und das T-Shirt hierzulande fertigen. Dann würden im Fall der Wiedereinführung der Sonderzölle lediglich die 20 Prozent fällig, die die Executive Order des US-Präsidenten für den Import von EU-Waren vorsieht. Was du jetzt tun solltest „Alle Unternehmerinnen und Unternehmer sollten die gewonnenen 90 Tage nutzen, um sich strategisch mit dem Zollthema auseinanderzusetzen“, sagt Lampprecht. Zum einen, weil zumindest die zehn bzw. 25 Prozent Drittlandzoll weiterhin gälten. Zum anderen, weil der der Wankelmut des US-Präsidenten dafür sorge, dass die Wirtschaftslage langfristig unberechenbar bleibe. Die Expertin empfiehlt drei Schritte: Schritt 1: Eine Datenanalyse vornehmen, um ein klares Bild von den Warenströmen zu erhalten – etwa mit den folgenden Fragen: Sind meine Stammdaten gut gepflegt mit der richtigen Zolltarifnummer und dem Ursprungsland der Produkte? Wie hoch ist mein Exportanteil in die USA? Was importiere ich aus den USA? Welche Produkte importiere ich aus anderen Ländern, beispielsweise aus China, die nur wenig weiterverarbeitet und dann in die USA exportiert werden? Schritt 2: Verschiedene Szenarien und Optionen durchdenken und -rechnen, mit denen man auf eine neuerliche Zollkrise reagieren könnte. Unter anderem so: Lieferverträge sichten: Welche Mehrkosten entstehen mir konkret durch die Zollregelungen und eventuelle Zollklauseln in Verträgen? Checken: Bei welchen Verträgen könnte ich nachverhandeln, etwa, um aufgrund einer eventuellen Marktmacht die Gegenseite dazu zu bringen, sich die Zollkosten zu teilen? Mögliche Preisanpassungen prüfen: Welchen Anteil der zollbedingten Mehrkosten könnte ich über höhere Preise an Verbraucher und Lieferanten weitergeben – und welche müsste ich selber tragen? Je nach Ergebnis: Lohnen sich Lieferungen in den US-Markt überhaupt noch? Und täten sie es weiterhin, wenn die länderspezifischen Zölle in wenigen Wochen wieder gelten sollten? Die Jahresplanung aktualisieren: Welche Absatzeinbrüche drohen, wenn sich meine Produkte um verschiedene Prozentsätze je nach Zollhöhe verteuern? Wie könnte ich die sinkenden Einnahmen kompensieren (zum Beispiel durch geringere Wachstumsbestrebungen oder Kosteneinsparungen)? Schritt 3: Informationen über die Ursprungsländer gelieferter Produkten einholen, um korrekt zu kalkulieren Prüfen: Aus welchen Ländern kommen die Produkte, die du selber beziehst und weiterverarbeitest? Nachweise der Lieferanten zu den Ursprungsländern einholen, damit du die Auswirkungen neuerlicher Zollerhöhungen im Vorhinein einkalkulieren kannst. „Wer die Datenanalyse unterlässt, muss mit Kostenüberraschungen rechnen“, sagt Lampprecht. Und nennt ein Beispiel: 2018, als die EU Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren erhob, importierte ein Kunde Lampprechts Aluminium aus der Schweiz – und wunderte sich, warum der Steuerbescheid zusätzliche Zollabgaben von 25 Prozent auswies. „Die Frage war schnell geklärt, denn auf der Rechnung des Schweizer Lieferanten stand: ‚Aluminium, Ursprungsland USA“, so Lampprecht. Es lohne sich daher, die eigene Lieferkette bis ins Detail nachzuvollziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden und so die Liquidität zu erhalten. Alternative Zollverfahren: Wie du Zollgebühren senken könntest Es gibt einige Zollverfahren, die Unternehmen nutzen können, um Kosten zu sparen. „Diese waren ein wenig in den Hintergrund geraten. Denn sie verursachen einen gewissen Aufwand, der sich über Jahre hinweg wegen der geringen Zölle nicht ausgezahlt hat“, sagt Lampprecht. Ein besonderes Zollverfahren sei mit Prozesskosten verbunden und mit mehr Risiko, da Nachweise geliefert werden müssten. Das lohne sich nur, wenn die Zollsätze relativ hoch sind. Möglichkeit 1: die „aktive Veredelung“ Angenommen, ein Bäckerei-Unternehmen nutzt in der Produktion Erdnussbutter aus den USA, die die EU mit Gegenzöllen von 25 Prozent belegt. Geht die Erdnussbutter ganz in den Produkten auf, etwa in Kuchen, würden die 25 Prozent Zoll bei der Einfuhr nicht anfallen. Man müsse, so Lampprecht, dafür allerdings die gesamte Produktionskette nachweisen und das Verfahren beim Zoll bewilligen lassen. Möglichkeit 2: die „passive Veredelung“ Angenommen, die EU belegt zwar Erdnussbutter mit einem Sonderzoll, nicht aber Produkte, die einen gewissen Anteil Erdnussbutter enthalten. Sollte das Bäckerei-Unternehmen etwa Pralinen mit Erdnussbutter herstellen, könnte es die Basispralinen in die USA schicken, sie dort mit Erdnussbutter füllen lassen – und die Pralinen anschließend zollfrei in die EU zurückimportieren. „Diese sogenannte ‚passive Veredelung‘ wäre in diesem Beispiel wahrscheinlich zwar nicht lohnend, weil der Aufwand und die Kosten der Produktionsverlagerung für das am Ende vergleichsweise günstige Produkt zu hoch wären. Würde es sich bei dem verarbeiteten Material aber etwa um Aluminium handeln und bei dem Endprodukt um teure, exklusive Autoteile, könnte der Fall anders liegen“, erläutert Lampprecht. Welche typischen Fehler du im Umgang mit dem Zollthema vermeiden solltest Das Risiko einer Prüfung unterschätzen „,Ich bin noch nie geprüft worden. Da passiert schon nichts, wenn ich mich später um das Thema kümmere‘: Diesen Satz höre ich immer wieder – und er ist fahrlässig‘“, sagt Zoll-Expertin Lampprecht. Der Zoll könne auch stichprobenartig die Waren überprüfen. Unternehmen müssten dann nicht nur Informationen nachliefern und einen mitunter langen Zeitverzug in Kauf nehmen. Zudem könne eine einmalige Warenkontrolle eine umfangreichere Prüfung am Sitz des Unternehmens nach sich ziehen. Bei solchen Prüfungen seien hohe Nachzahlungen möglich, die Unternehmen erschlagen und die Liquidität stark einschränken könnten. Außerdem drohten Bußgelder. „Diese können immer dann entstehen, wenn es keine spezifischen Prozesse zu Zollbelangen in Unternehmen gibt, also beispielsweise niemanden, der sich um alle Dokumente rund um die Zollabwicklung kümmert“, sagt die Expertin. Das sei etwa der Fall, wenn Firmen sich darauf verließen, dass die Spediteure schon alles richtigmachten, anstatt die entsprechenden Zolldokumente selbst zu kontrollieren. Etwas, das sie in der Praxis regelmäßig beobachte. „Oft lernen Unternehmen leider erst durch Schmerz und kümmern sich nach einem Bußgeld um organisierte Abläufe“, so Lampprecht weiter. Mitarbeiter mit dem Zoll-Thema allein lassen Gerade im aktuellen Zollchaos sind viele Angestellte, die sich mit Zollangelegenheiten befassen, verunsichert bis überfordert – so Lampprechts Wahrnehmung. Weil das Thema im Moment so komplex sei, hätten viele Angestellte Angst, etwas falsch zu machen und damit hohe Mehrkosten zu verursachen. Das Zollthema nicht in die Geschäftsleitung heben „Der Umgang mit Zöllen erinnert mich in vielen Unternehmen an den Umgang mit Datenschutz-Pflichten. Alle in der Geschäftsführung wissen: Das Thema ist wichtig. Trotzdem geben sie es gern an ein, zwei Mitarbeiter ab“, sagt Lampprecht. Abgesehen von den Risiken, die damit einhergingen, beraubten sich Menschen an der Unternehmensspitze damit der Möglichkeit, die Zollkrise als Chance zu nutzen. „Oft wird die Zollthematik einzig als etwas Operatives gesehen – und von den Prozessen ausgehend gedacht. Dabei liefert das aktuelle Zollchaos einen prima Anlass, sich zukunftssicherer aufzustellen – wenn man denn das nötige Grundwissen hat“, sagt Lampprecht. Beispielsweise könnten sich folgende strategisch günstige Vorhaben ergeben: Das Geschäftsmodell anpassen Wer auf eventuell steigende Zölle reagieren können will, muss dafür sorgen, dass das eigene Unternehmen agil bleibt. „Auch wenn wir bei den Grenzlotsen aktuell natürlich genug Aufträge reinbekommen, schaue ich gerade selber aktiv, wie ich in meinem Unternehmen Kosten sparen kann – und welche Prozesse sich noch automatisieren ließen“, sagt Lampprecht. So habe sie beispielsweise ihr Ziel, stetig zu wachsen, erst einmal hintangestellt. „Ich will einfach genügend Mittel zu haben, um in dieser Zeit der Unsicherheit mögliche Auftragseinbrüche zu überstehen“, so Lampprecht. Alternative Lieferketten aufbauen Um möglichen Sonderzöllen vorzubeugen, könnten Unternehmen sich alternative Lieferanten suchen. „Beispielsweise übersehen viele Firmen, die Waren aus China bestellen, dass sich ein Freihandelspakt der EU mit Indien abzeichnet. Sich dort einmal umzuschauen, würde sich nicht nur lohnen, falls Donald Trump in drei Monaten erneut die länderspezifischen Zölle einführt“, so Lampprecht. „Vielmehr kann sich dadurch der Blick insgesamt weiten – für neue Möglichkeiten, etwa neue Produkte, die sonst womöglich unter dem Radar blieben.“ Sich auf die allgemeine Unsicherheit einstellen Die Zollkrise hat in aller Deutlichkeit gezeigt: Die Unberechenbarkeit Donald Trumps hat die Macht, die Weltwirtschaft ins Chaos zu stürzen. „Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sich daher jetzt möglichst umfassend für negative Entwicklungen wappnen, die in der Amtszeit Trumps jederzeit möglich sind“, so Lampprecht. Wie zum Beispiel steigende Preise – egal, ob diese in wenigen Wochen durch neuerliche Sonderzölle zustande kommen oder erst sehr viel später, etwa aufgrund von Lieferengpässen infolge eines weiteren Handelskonflikts oder eines Krieges.

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