Sozialstaat: Wie viel Bürgergeld kann man maximal bekommen?

Die Diskussion ist nicht neu: Ist das Bürgergeld zu hoch? Zuletzt empörte sich Boris Palmer über einen Bürgergeldbescheid. Wie viel Geld kann man vom Staat tatsächlich erhalten?

Apr 26, 2025 - 13:45
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Sozialstaat: Wie viel Bürgergeld kann man maximal bekommen?

Die Diskussion ist nicht neu: Ist das Bürgergeld zu hoch? Zuletzt empörte sich Boris Palmer über einen Bürgergeldbescheid. Wie viel Geld kann man vom Staat tatsächlich erhalten?

Es sollte die ganz große soziale Reform werden: 2023 führte die Ampel-Regierung das Bürgergeld ein – eine Sozialleistung mit positivem Namen, die das unbeliebte Hartz IV ablöste. Das Bürgergeld sollte menschenfreundlich sein und der Arbeitslosigkeit ihr Stigma nehmen.

Heute scheint das Bürgergeld ähnlich umstritten wie vorher Hartz IV. Laut einer aktuellen Umfrage des MDR sind vier Fünftel der Deutschen dafür, Sanktionen zu verschärfen. Außerdem sei das Bürgergeld zu hoch. Es halte viele Empfänger davon ab, sich eine reguläre Arbeit zu suchen.

Doch wie setzt sich das Bürgergeld eigentlich zusammen und was könnte ein Empfänger theoretisch maximal bekommen?

Regelsatz

Die Idee des Bürgergelds: Es dient der Sicherung des Existenzminimums für Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Grundbaustein dieser Existenzsicherung ist der sogenannte Regelsatz. Der beträgt 563 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 506 Euro.

PersonenRegelsatz 
Alleinstehende und Alleinerziehende563 Euro
Paare506 Euro
18- bis 24-jährige Kinder451 Euro
14- bis 17-jährige Kinder471 Euro
6- bis 13-jährige Kinder390 Euro
Kinder bis 5 Jahre357 Euro

Für Kinder gibt es Extrageld: für 18- bis 24-jährige Kinder 451 Euro, für 14- bis 17-jährige Kinder 471 Euro, für 6- bis 13-jährige Kinder 390 Euro. Für Kinder, die jünger sind als sechs Jahre, zahlt der Staat 357 Euro im Monat.

Am meisten bekommt also jemand, der alleinerziehend ist und Kinder zwischen 14 und 17 Jahren hat: 563 Euro plus 471 Euro pro Kind im Monat.

Mehrbedarf

Aufgrund besonderer Lebensumstände können Bürgergeldberechtigte einen erhöhten Bedarf haben, der über den Regelbedarf hinausgeht.

Dazu zählen:

  • Schwangere (17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung)
  • Alleinerziehende (abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder)
  • erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen, die ihren Mitwirkungspflichten nachkommen (35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs)
  • Bürgergeldberechtigten, die aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung benötigen
  • Bürgergeldberechtigte mit Schwerbehinderten­ausweis der Klasse G (17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs)

Wie beim Regelsatz bekommt auch hier am meisten, wer alleinerziehend ist und Kinder hat. Bei fünf Kindern bekommt man zusätzliche 60 Prozent der 563 Euro des Regelsatzes: 337,80 Euro.

AlterProzent
1 Kind unter 7 Jahren36 Prozent
1 Kind über 7 Jahren12 Prozent
2 oder 3 Kinder unter 16 Jahren36 Prozent
2 Kinder über 16 Jahren24 Prozent
4 Kinder48 Prozent
ab 5 Kindern60 Prozent

Mietkosten

Außerdem übernimmt der Staat Miete und Heizkosten. Diese müssen aber angemessen sein. Dazu werden der Mietenspiegel und die durchschnittlichen Betriebskosten in einer Stadt ausgewertet.

Dies sind zum Beispiel die aktuellen Angemessenheitsgrenzen für die Bruttokaltmiete inklusive Wasserkosten in Hamburg (unter Berücksichtigung des Mietenspiegels 2023):

HaushaltsgrößeAngemessenheitsgrenze
1 Person573,00 Euro
2 Personen693,60 Euro
3 Personen813,00 Euro
4 Personen980,10 Euro
5 Personen1361,85 Euro
6 Personen1545,60 Euro
Jede weitere Person193,20 Euro

Wer also mit fünf weiteren Personen in einem Haushalt lebt, würde 1545,60 Euro "erstattet" bekommen. Außerdem gilt: Im ersten Jahr des Bezugs von laufenden Leistungen (Karenzzeit genannt) wird die Miete auch übernommen, wenn sie höher ist als die Angemessenheitsgrenze. Theoretisch könnte man alleine in einer Wohnung für 5000 Euro leben und der Staat würde die Miete bezahlen. Die Heizkosten werden jedoch ab Beginn der Leistung nur in angemessenem Umfang übernommen.

Maximales Bürgergeld

Das maximale Bürgergeld, das zum Beispiel in Hamburg realistischerweise bezahlt würde, erhält ein Alleinerziehender mit fünf Kindern im Alter von 14 bis 17 Jahren (möglich durch Mehrlinge oder Adoptionen). Die Familie bekäme:

  • 563 Euro für den erwachsenen Empfänger
  • plus 471 Euro pro Kind
  • plus 337,80 Euro Mehrbedarf, weil der Empfänger alleinerziehend ist
  • plus 1545,60 Euro Miete erstattet
  • Also: 4801,40 Euro

Theoretisch wäre eine Steigerung des Bürgergelds bis in den vierstelligen Bereich und mehr möglich, da sich für jedes weitere Kind der Zahlbetrag erhöht. Im ersten Jahr der Leistung wäre es zudem möglich, in einer teureren Wohnung zu leben, deren Mietkosten übernommen werden.