Rechtliche Schritte gegen 1&1: Streit um Datenflatrate-Regeln (Update)

Die Verbraucherzentrale NRW hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 wegen intransparenter Vertragsklauseln abgemahnt. Das Unternehmen wirbt in seinen Unlimited-Tarifen mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen, schränkt dieses aber durch eine Klausel ein. Danach kann 1&1 […]

Mär 28, 2025 - 16:06
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Rechtliche Schritte gegen 1&1: Streit um Datenflatrate-Regeln (Update)
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Die Verbraucherzentrale NRW hat den Telekommunikationsanbieter 1&1 wegen intransparenter Vertragsklauseln abgemahnt.

Das Unternehmen wirbt in seinen Unlimited-Tarifen mit unbegrenztem Highspeed-Datenvolumen, schränkt dieses aber durch eine Klausel ein. Danach kann 1&1 bei „unüblicher Nutzung“ die Geschwindigkeit drosseln oder den Vertrag kündigen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ist diese Regelung nicht nur unklar formuliert, sondern widerspricht auch den Erwartungen an eine echte Datenflatrate.

Kritik an unklaren Bedingungen

In den Leistungsbeschreibungen der Flatrate-Tarife ist nicht eindeutig definiert, was als „unübliche Nutzung“ gilt. Die Kunden wissen daher nicht, ab welchem Datenvolumen Drosselungen drohen. Dort heißt es:

Tarife mit unlimitiertem Highspeed-Datenvolumen dienen ausschließlich der üblichen Nutzung von Endkunden bei 1&1 mit demselben Tarif. Im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens wird 1&1 Sie über die überhöhte Nutzung in Kenntnis setzen. Überschreiten die Kunden den hiernach bestimmten üblichen Umfang in der Folge erneut, ist 1&1 berechtigt, die Bereitstellung von Datenvolumen auf eine geringere Geschwindigkeit zu drosseln oder einzustellen. […]

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale verstößt dies gegen das Transparenzgebot, das eine klare und verständliche Vertragsgestaltung vorschreibt. Sie fordert 1&1 auf, die Klauseln zu ändern. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, behält sich die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte vor.

Das Problem erinnert an die Drosselungsversuche der Deutschen Telekom im Jahr 2013, als Festnetzkunden nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit hinnehmen mussten. Die Verbraucherzentrale NRW konnte damals erfolgreich dagegen vorgehen.

Update: 1&1 hat inzwischen eine Stellungnahme zum Sachverhalt veröffentlicht, die wie folgt lautet:

1&1 prüft aktuell die Ende März 2025 eingegangene Abmahnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Die Regeln in den Leistungsbeschreibungen der 1&1 Unlimited-Tarife zielen darauf ab, möglichst vielen Kunden eine unbeschwerte mobile Datennutzung zu sehr attraktiven Preisen zu ermöglichen. Es geht nicht darum, beworbene Leistungen einzuschränken, sondern Missbräuche auszuschließen. Das liegt im Interesse aller Kunden, denn andernfalls müssten wir die Preise erhöhen.

Lediglich in seltenen Extremfällen, in denen der Datenverbrauch eines Kunden mehrere Monate den bei Unlimited-Tarifen ohnehin schon sehr hohen durchschnittlichen Verbrauch innerhalb des gleichen Tarifs, z.B. aufgrund der Nutzung in Verbindung mit einem WLAN-Router zur stationären Versorgung als Ersatz für einen Breitbandanschluss, missbräuchlich um mehr als das 10-fache (!) übersteigt, behalten wir uns vor, Verträge gemäß unserer AGBs und Leistungsbeschreibung (15.3 Exzessive Nutzung des Datenvolumens) außerordentlich zu kündigen.

Zu den 1&1-Tarifen →

In unserem Tarifvergleich für Mobilfunktarife kann das persönliche Nutzungsverhalten vorab festgelegt werden, um bestmöglich zugeschnittene Tarife zu finden.


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