Financial Times: Apple klagt gegen britische Schnüffelanordnung

Apple hat offenbar Rechtsmittel gegen die Forderung der britischen Regierung eingelegt, den dortigen Behörden Zugriff auf in der iCloud gespeicherte Nutzerdaten zu gewähren. Zuvor hatte der iPhone-Hersteller vor zwei Wochen die Funktion für erweiterten Datenschutz für seine Kunden in Großbritannien eingeschränkt. Großbritannien beruft sich diesbezüglich auf den „Investigatory Powers Act 2016“, ein Gesetz, das den […] Der Beitrag Financial Times: Apple klagt gegen britische Schnüffelanordnung erschien zuerst auf iphone-ticker.de.

Mär 4, 2025 - 21:53
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Financial Times: Apple klagt gegen britische Schnüffelanordnung

Apple hat offenbar Rechtsmittel gegen die Forderung der britischen Regierung eingelegt, den dortigen Behörden Zugriff auf in der iCloud gespeicherte Nutzerdaten zu gewähren. Zuvor hatte der iPhone-Hersteller vor zwei Wochen die Funktion für erweiterten Datenschutz für seine Kunden in Großbritannien eingeschränkt.

Großbritannien beruft sich diesbezüglich auf den „Investigatory Powers Act 2016“, ein Gesetz, das den britischen Geheimdiensten und Polizeibehörden erweiterte Befugnisse im Bereich der Überwachung einräumt.

Apple User

Laut der Financial Times hat Apple nun gegen die Forderung der britischen Behörden, eine Hintertür für den Zugriff auf Nutzerdaten einzurichten, beim „Investigatory Powers Tribunal“ Einspruch eingelegt. Hierbei handelt es sich um ein unabhängiges Justizgremium, dessen Aufgabe es unter anderem ist, Beschwerden gegen britische Sicherheitsbehörden und Geheimdienste zu prüfen. Der Financial Times zufolge ist es das erste Mal, dass hier eine auf dem „Investigatory Powers Act 2016“ basierende Anordnung auf dem Prüfstand steht.

Sollte das Gericht zu der Ansicht kommen, dass die Forderung der britischen Behörden nicht rechtmäßig ist, könnte es die Anordnung für nichtig erklären. Allerdings sei fraglich, ob überhaupt oder in welchem Umfang Details zu der Anhörung und deren Ausgang an die Öffentlichkeit kommen. Die Regierungsanordnung ist mit einem Maulkorberlass verbunden, sodass es den betroffenen Parteien verboten ist, öffentlich darüber zu sprechen.

Betroffene dürfen nicht darüber sprechen

Solche Verschwiegenheitsverpflichtungen sind generell ein Problem mit Blick auf den Schutz der persönlichen Daten vor dem Zugriff von Behörden und Regierungen. Es scheint keinesfalls ausgeschlossen, dass Zugriffsmöglichkeiten und Hintertüren, wie sie von der britischen Regierung gefordert werden, in Großbritannien und auch anderen Ländern bereits aktiv genutzt werden. Insbesondere auch amerikanische Behörden haben in der Vergangenheit immer wieder versucht, sich gegen sichere Verschlüsselungsmethoden zu positionieren und die Möglichkeit zum Zugriff auf Nutzerdaten gefordert.

Interessanterweise ist es aktuell die amerikanische Regierung, die ebenfalls gerichtlich gegen die Anordnung aus Großbritannien vorgeht. Deren Argument, das Großbritannien unrechtmäßigen Zugriff auf die Daten von US-Bürgern will, klingt allerdings eher fadenscheinig. Vielmehr geht es hier wohl darum, dass man selbst die Hoheit über diese Daten behalten will.

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