AUTOHAUS SteuerLuchs: Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
Arbeitgeber sind bereits seit einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2019 verpflichtet, ihre Beschäftigten über deren konkrete (Rest-)Urlaubsansprüche zu informieren, sie aufzufordern, ihren Resturlaub zu nehmen und auf den Zeitpunkt des Verfalls aufmerksam zu machen.
