Wieso kritisiert Bundesregierung die Repression gegen Oppositionspolitiker in der Türkei, aber nicht in Rumänien?
Am 24. März verkündete Außenministerin Annalena Baerbock in Bezug auf die Türkei: „Politische Wettbewerber gehörten nicht in Haft oder vor Gericht“. Das Auswärtige Amt erklärte: „Wer Oppositionspolitiker im Wahlkampf inhaftiert, schadet der Demokratie“. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso die Bundesregierung so vehement und direkt das Vorgehen gegen Oppositionspolitiker in der Türkei kritisiert,Weiterlesen

Am 24. März verkündete Außenministerin Annalena Baerbock in Bezug auf die Türkei: „Politische Wettbewerber gehörten nicht in Haft oder vor Gericht“. Das Auswärtige Amt erklärte: „Wer Oppositionspolitiker im Wahlkampf inhaftiert, schadet der Demokratie“. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wieso die Bundesregierung so vehement und direkt das Vorgehen gegen Oppositionspolitiker in der Türkei kritisiert, aber mit keinem Wort die Instrumentalisierung von Wahlbehörde und Gerichten gegen führende Oppositionspolitiker in Rumänien. Sowohl Călin Georgescu, der in den Umfragen mit Abstand führte, als auch Diana Șoșoacă wurde mit der höchst fragwürdigen Begründung, sie würden sich EU- und NATO-kritisch äußern, die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl untersagt. Die Bundesregierung verteidigte diesmal merklich zurückhaltender als noch vor wenigen Wochen die Vorkommnisse in Rumänien. Von Florian Warweg.
Gute und schlechte Repression gegen nicht genehme Präsidentschaftskandidaten der Opposition
Türkei:
Am 19. März war der Istanbuler Bürgermeister und Spitzenpolitiker der größten türkischen Oppositionspartei CHP, Ekrem İmamoğlu, wegen des Vorwurfs der „Korruption“ sowie „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ abgesetzt und in U-Haft genommen worden. Vier Tage später, am 23. März, war İmamoğlu von der CHP in Abwesenheit zu ihrem Präsidentschaftskandidaten gekürt worden.
Daraufhin erklärte die deutsche Außenministerin am 24. März:
„Das Bekenntnis der Türkei, weiter am EU-Beitritt festzuhalten, klingt angesichts des Vorgehens gegen İmamoğlu & andere zunehmend hohl. Politische Wettbewerber gehören nicht in Haft oder vor Gerichte. In einem Land, das seine Zukunft in der EU sieht, muss Rechtsstaatlichkeit gelten.“
Das Bekenntnis der #Türkei, weiter am EU-Beitritt festzuhalten, klingt angesichts des Vorgehens gegen #İmamoğlu & andere zunehmend hohl. Politische Wettbewerber gehören nicht in Haft oder vor Gerichte. In einem Land, das seine Zukunft in
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