Wann haftet der Grundstückseigner für abbrechenden Ast?
Ein Immobilienbesitzer muss dafür sorgen, dass ein Baum auf seinem Grundstück nicht zur Gefahr wird. Das gilt sogar dann, wenn zwei Jugendliche auf einer Schaukel verunglücken. In einem aktuellen Urteil ging es um eine Schwerverletzte auf dem Gelände einer Kirchengemeinde. mehr ...
