Rentenzuschlag in 2025: Tabelle & Berechnung
Zum 1. Juli 2025 werden Rentenbezieher in Deutschland erneut eine Erhöhung ihrer monatlichen Zahlungen erleben. Die gesetzliche Rente steigt um 3,74 Prozent. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, bei dem Rentnerinnen und Rentner regelmäßig einen Zuschlag zur Rente erhalten, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Grundlage für diese Anpassung ist die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025. […] Der Beitrag Rentenzuschlag in 2025: Tabelle & Berechnung erschien zuerst auf ftd.de.


Wie hoch ist der Rentenzuschlag in 2025? (Bild: Age Cymru, Unsplash)
Zum 1. Juli 2025 werden Rentenbezieher in Deutschland erneut eine Erhöhung ihrer monatlichen Zahlungen erleben.
Die gesetzliche Rente steigt um 3,74 Prozent. Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort, bei dem Rentnerinnen und Rentner regelmäßig einen Zuschlag zur Rente erhalten, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Grundlage für diese Anpassung ist die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025.
Die Rentenanpassung betrifft sowohl Rentnerinnen und Rentner in den alten als auch in den neuen Bundesländern. Seit Juli 2024 gibt es erstmals einheitliche Rentenwerte für Ost- und Westdeutschland. Im Mittelpunkt steht der sogenannte aktuelle Rentenwert, der im Juli 2025 von derzeit 40,79 Euro auf 42,30 Euro steigt.
Das klingt nach einer kleinen Veränderung, hat aber spürbare Auswirkungen auf alle gesetzlichen Renten.
Wie wird der Rentenzuschlag in 2025 berechnet?
Die Rentenanpassung ergibt sich aus einer festgelegten Formel, die sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland orientiert.
Grundlage für die Berechnung ist der Nominallohnzuwachs des Vorjahres. Für 2025 beträgt dieser 6,4 Prozent. Gleichzeitig fließen in die Formel auch der Beitragssatz zur Rentenversicherung sowie ein Nachhaltigkeitsfaktor ein, um das System langfristig stabil zu halten.
Wichtige Eckdaten für 2025:
- Nominallohnanstieg: +6,4 %
- Rentenniveau: gesichert bei mindestens 48 %
- Beitragssatz Rentenversicherung: unverändert
Aus dieser Grundlage ergibt sich eine Rentenanpassung von exakt 3,74 Prozent. Dieser Prozentsatz gilt einheitlich für alle gesetzlichen Rentenansprüche, unabhängig vom Wohnort.
Rentenzuschlag in 2025: Tabelle mit neuen Rentenbeträgen
Die folgende Tabelle zeigt, wie sich die Rentenerhöhung um 3,74 Prozent auf unterschiedliche monatliche Rentenhöhen auswirkt.
Die Angaben beziehen sich auf Bruttowerte vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung:
Rente bisher (2024) | Rentenzuschlag (3,74 %) | Neue Rente ab Juli 2025 |
---|---|---|
700 € | 26,18 € | 726,18 € |
800 € | 29,92 € | 829,92 € |
900 € | 33,66 € | 933,66 € |
1.000 € | 37,40 € | 1.037,40 € |
1.200 € | 44,88 € | 1.244,88 € |
1.500 € | 56,10 € | 1.556,10 € |
2.000 € | 74,80 € | 2.074,80 € |
2.500 € | 93,50 € | 2.593,50 € |
3.000 € | 112,20 € | 3.112,20 € |
Anhand der Zahlen zeigt sich deutlich: Je höher die ursprüngliche Rente, desto größer ist auch der absolute Betrag der Erhöhung. Prozentual bleibt es aber bei 3,74 Prozent für alle.
Ein Beispiel: Wer bislang 1.500 Euro brutto Rente erhalten hat, bekommt ab Juli 2025 genau 1.556,10 Euro. Der monatliche Aufschlag beträgt somit 56,10 Euro.
Rentenzuschlag in 2025: Was bleibt nach Abzug übrig?
Auch wenn die Bruttorente steigt, bleibt für viele Rentnerinnen und Rentner netto weniger übrig als gedacht. Grund dafür sind die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Diese werden automatisch von der Bruttorente abgezogen.
Die aktuellen Beitragssätze:
- Gesetzliche Krankenversicherung: 9,8 % (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag)
- Pflegeversicherung:
- 3,6 % für Rentner mit Kindern
- 4,2 % für kinderlose Rentner
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Nettoauszahlung bei Rentnern mit Kindern nach Abzug der Pflichtbeiträge:
Bruttorente in 2025 | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Nettorente 2025 |
1.000 € | -98,00 € | -36,00 € | 866,00 € |
1.500 € | -147,00 € | -54,00 € | 1.299,00 € |
2.000 € | -196,00 € | -72,00 € | 1.732,00 € |
3.000 € | -294,00 € | -108,00 € | 2.598,00 € |
Rentnerinnen und Rentner ohne Kinder müssen in der Regel rund 0,6 Prozent mehr Pflegeversicherungsbeitrag zahlen, was sich entsprechend auf die Nettobeträge auswirkt.
Auszahlungstermine: Wann kommt der Zuschlag auf dem Konto an?
Die Auszahlungstermine für die angepassten Renten richten sich danach, wann der Rentenbeginn lag.
Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, bekommt seine Zahlung weiterhin vorschüssig am Monatsende für den Folgemonat. Alle Renten, die ab 2005 beginnen, werden nachschüssig gezahlt – also bis zum 15. des Folgemonats.
Beispiele für Juli und Dezember 2025:
Monat | Vorschüssig (vor 2005) | Nachschüssig (ab 2005) |
Juli | 30.06.2025 | 15.07.2025 |
Dezember | 30.11.2025 | 15.12.2025 |
Rentnerinnen und Rentner müssen sich also nicht aktiv um die Umstellung kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung nimmt die Anpassung automatisch vor und informiert mit einem Schreiben über die neuen Beträge.
Entwicklung der Rentenzuschläge: Wo stehen wir heute?
Die Rentenanpassung 2025 ist Teil einer Serie von Erhöhungen in den vergangenen Jahren. Seit 2023 sind die gesetzlichen Renten in Deutschland um insgesamt 12,7 Prozent gestiegen.
Die Entwicklung im Überblick:
Jahr | Rentenerhöhung (%) | Rentenwert in Euro |
2023 | 4,39 % | 37,60 € → 39,32 € |
2024 | 4,57 % | 39,32 € → 40,79 € |
2025 | 3,74 % | 40,79 € → 42,30 € |
Die Erhöhungen orientieren sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung in Deutschland. Ziel ist es, die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner trotz Inflation zu erhalten. Mit einem Rentenniveau von mindestens 48 Prozent liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.
Frühstart-Rente: CDU will Rentenlücke langfristig schließen
Parallel zur Rentenerhöhung 2025 wird auch politisch weiter an der Zukunft der Altersvorsorge geschraubt. Besonders im Fokus steht derzeit der Vorschlag der CDU zur sogenannten Frühstart-Rente. Das Ziel: Mit kleinen Beträgen früh beginnen, um große Rentenlücken später zu vermeiden.
Was steckt hinter dem Altersvorsorgemodell?
Ab dem 6. Lebensjahr sollen Kinder automatisch jeden Monat 10 Euro vom Staat auf ein ETF-Depot eingezahlt bekommen. Diese Förderung läuft bis zum 18. Geburtstag – macht unterm Strich 1.440 Euro Startkapital. Das Geld bleibt bis zum Renteneintritt gebunden und kann – je nach Kapitalmarktentwicklung – zu einem soliden Baustein der Altersvorsorge werden.
Wichtig: Eltern können widersprechen („Opt-out“), wenn sie die Förderung nicht wollen. Ansonsten wird das Geld automatisch angelegt.
Der Staat verspricht: Das Depot ist vor staatlichem Zugriff und vor Gläubigern geschützt – ein Pluspunkt für die Sicherheit.
Alter | Eingezahlt | Wert bei 6 % Rendite |
---|---|---|
6 | 120 € | 127 € |
12 | 720 € | 1.015 € |
18 | 1.440 € | 2.802 € |
67 | – | ca. 36.000 € |
Bei freiwilliger Zusatzbesparung – zum Beispiel 100 Euro pro Monat ab dem 18. Lebensjahr – sind bis zum Renteneintritt (mit 67) Endbeträge von 200.000 Euro und mehr möglich. Die Frühstart-Rente zeigt also eindrucksvoll: Wer früh startet, hat am Ende deutlich mehr.
Schwächen und offene Fragen zur Frühstart Rente
Die Grundidee ist stark. Aber: In der Praxis könnten gerade Familien mit wenig Einkommen auf der Strecke bleiben.
Laut Studien schaffen es viele Haushalte mit unter 2.000 Euro Monatseinkommen kaum, zusätzlich zu sparen – selbst wenn sie staatlich gefördert würden.
Auch Notfallentnahmen, etwa bei Krankheit oder Bildungszwecken, sind bislang nicht vorgesehen. Das macht das Modell weniger flexibel. Dennoch: Die Richtung stimmt – vor allem, wenn es langfristig gelingt, auch einkommensschwächere Familien mitzunehmen.
Was heißt das für heutige Rentner? Kurzfristig gar nichts. Aber langfristig könnte die Frühstart-Rente ein Baustein sein, der dazu beiträgt, das Rentensystem zu stabilisieren – und künftige Generationen unabhängiger vom reinen Umlageverfahren zu machen.
Fazit: Der Rentenzuschlag in 2025 bringt spürbare Verbesserung
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 bedeutet für Millionen Menschen ein Plus im Geldbeutel.
Wer aktuell 1.500 Euro brutto Rente bezieht, erhält ab Juli rund 56 Euro mehr – und kann damit zumindest einen Teil der steigenden Lebenshaltungskosten auffangen.
Trotz der Beitragsabzüge bleibt unterm Strich bei den meisten Rentnerinnen und Rentnern ein deutliches Plus. Besonders erfreulich ist, dass die Rentenangleichung zwischen Ost und West seit 2024 abgeschlossen ist und nun bundesweit gleiche Bedingungen gelten.
Wichtig ist: Die Rentenerhöhung erfolgt automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen. Die Deutsche Rentenversicherung wird Sie rechtzeitig über Ihre neue Rente informieren.
Unser Tipp: Wer wissen will, wie hoch seine persönliche Rente in Zukunft ausfällt, kann den kostenlosen Rentenschätzer der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Auch ein Blick auf die jährliche Renteninformation lohnt sich, um den Überblick über die eigene Versorgung zu behalten.
Der Beitrag Rentenzuschlag in 2025: Tabelle & Berechnung erschien zuerst auf ftd.de.