Renteneintrittsalter in Deutschland: Tabelle & Vergleich mit Europa
Wann man in Rente gehen kann, hängt nicht nur vom Geburtsjahr ab – sondern auch davon, wo man lebt. Deutschland steuert seit Jahren auf die 67 zu, andere Länder sind da strenger oder flexibler. Wer wissen will, wann er oder sie wirklich in den Ruhestand kann – mit oder ohne Abschläge – findet hier eine […] Der Beitrag Renteneintrittsalter in Deutschland: Tabelle & Vergleich mit Europa erschien zuerst auf ftd.de.


Wie hoch ist das Renteneintrittsalter in Deutschland? (Bild: Ignat Kushanrev, Unsplash)
Wann man in Rente gehen kann, hängt nicht nur vom Geburtsjahr ab – sondern auch davon, wo man lebt.
Deutschland steuert seit Jahren auf die 67 zu, andere Länder sind da strenger oder flexibler. Wer wissen will, wann er oder sie wirklich in den Ruhestand kann – mit oder ohne Abschläge – findet hier eine kompakte Übersicht: von der deutschen Regelaltersgrenze bis zum europäischen Vergleich.
Renteneintrittsalter in Deutschland: Wann gehen Sie in Rente?
Wer in Deutschland in Rente gehen möchte, muss bestimmte Altersgrenzen und Voraussetzungen beachten.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter – auch Regelaltersgrenze genannt – ist im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt und wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei genau 67 Jahren. Wer früher geboren ist, profitiert von gestaffelten Übergangsregeln – je nach Jahrgang verschiebt sich der Rentenbeginn um ein paar Monate.
Der Rentenbeginn ist dabei immer auf den ersten Tag des Monats nach Erreichen der Altersgrenze festgelegt. Beispiel: Wer am 15. Mai 1960 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten – und kann ab dem 1. September 2026 in Rente gehen.
Die Regelaltersgrenze entscheidet darüber, ob man seine Rente ohne Abschläge erhält. Wer früher raus will, muss entweder bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. 45 Versicherungsjahre) oder dauerhafte Abschläge in Kauf nehmen. Gleichzeitig beeinflusst die demografische Entwicklung – also das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern – die politische Diskussion darüber, ob das Renteneintrittsalter in Zukunft weiter steigen muss.
Unterm Strich: Die gesetzliche Altersgrenze ist die Basis – aber es gibt Spielraum, wenn man gut vorbereitet ist.
Renteneintrittsalter: Tabelle mit Jahrgängen
Abhängig vom Geburtsjahr verschiebt sich das offizielle Renteneintrittsalter in Deutschland schrittweise nach hinten. Wer früher geboren ist, darf etwas früher gehen – ab Jahrgang 1964 gilt dann durchgehend: Regelrente erst mit 67.
Wichtig: Der Rentenbeginn liegt immer im Monat nach dem Geburtstag, an dem die Altersgrenze erreicht ist.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Rentenbeginn (Beispiel) |
---|---|---|
bis 1946 | 65 Jahre | 65. Geburtstag |
1947 | 65 + 1 Monat | Februar 2012 – Januar 2013 |
1948 | 65 + 2 Monate | März 2013 – Februar 2014 |
1949 | 65 + 3 Monate | April 2014 – März 2015 |
1950 | 65 + 4 Monate | Mai 2015 – April 2016 |
1951 | 65 + 5 Monate | Juni 2016 – Mai 2017 |
1952 | 65 + 6 Monate | Juli 2017 – Juni 2018 |
1953 | 65 + 7 Monate | August 2018 – Juli 2019 |
1954 | 65 + 8 Monate | September 2019 – August 2020 |
1955 | 65 + 9 Monate | Oktober 2020 – September 2021 |
1956 | 65 + 10 Monate | November 2021 – Oktober 2022 |
1957 | 65 + 11 Monate | Dezember 2022 – November 2023 |
1958 | 66 Jahre | Januar 2024 – Dezember 2024 |
1959 | 66 + 2 Monate | März 2025 – Februar 2026 |
1960 | 66 + 4 Monate | September 2026 |
1961 | 66 + 6 Monate | Juli 2027 |
1962 | 66 + 8 Monate | Mai 2028 |
1963 | 66 + 10 Monate | März 2029 |
ab 1964 | 67 Jahre | Ab 2031 |
Beispiel: Wer am 15. Mai 1960 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten und kann somit am 1. September 2026 offiziell in Rente gehen – vorausgesetzt, es wird keine weitere Anhebung beschlossen.
Früher in Rente gehen: Vorzeitige Rente mit und ohne Abschlag
Die Vorstellung, nicht bis 67 arbeiten zu müssen, klingt für viele verlockend.
Und tatsächlich gibt es gesetzlich verankerte Möglichkeiten, den Ruhestand vorzuziehen – mal ohne finanzielle Verluste, mal mit teils deutlichen Rentenkürzungen. Wer seine persönliche Situation kennt und rechtzeitig plant, kann hier viel gestalten.
Der Haken: Wer früher raus will, muss auf einen Teil seiner Rente verzichten – außer er erfüllt bestimmte Voraussetzungen.
Abschlagsfrei in Rente: Das Modell für besonders langjährig Versicherte
Die beste Ausgangslage für einen vorzeitigen, aber vollen Renteneintritt haben all jene, die auf mindestens 45 Versicherungsjahre kommen.
In diesem Fall ist ein Rentenbeginn zwei Jahre vor der persönlichen Regelaltersgrenze möglich – ganz ohne Abzüge. Anerkannt werden nicht nur klassische Beschäftigungszeiten, sondern auch Zeiten der Selbstständigkeit, Kindererziehung, Pflege sowie – unter bestimmten Bedingungen – auch der Bezug von Arbeitslosengeld I.
Beispiel: Eine Versicherte des Jahrgangs 1960 erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Hat sie 45 Versicherungsjahre gesammelt, kann sie bereits mit 64 Jahren und 4 Monaten in Rente gehen – ohne Abstriche bei der Rentenhöhe.
Wichtig: Wer Bürgergeld (früher Hartz IV) bezogen hat, kann diese Zeit nicht anrechnen lassen. Und auch nicht jede Zeit im Minijob zählt automatisch dazu.
Mit Abschlägen früher raus: Die klassische Variante für langjährig Versicherte
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto hat, darf ebenfalls vorzeitig in Rente – allerdings nur mit Abschlägen.
Für jeden Monat, den man vor der persönlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, werden 0,3 Prozent dauerhaft abgezogen. Maximal erlaubt das Gesetz eine Vorverlegung um vier Jahre, was einem Gesamtabschlag von bis zu 14,4 Prozent entspricht.
Beispiel: Ein Versicherter, Jahrgang 1963, hat 35 Beitragsjahre gesammelt. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wenn er mit 63 geht, verzichtet er auf fast vier Jahre, was 46 Monate ausmacht. Das ergibt einen Abschlag von 13,8 Prozent. Bei einer geplanten Rente von 1.500 Euro brutto monatlich bleiben nach Kürzung nur noch 1.293 Euro übrig – und das ein Leben lang.
Diese Kürzung kann nur durch freiwillige Beitragszahlungen in begrenztem Rahmen etwas ausgeglichen werden. Wer also früh geht, muss das sehr bewusst entscheiden – vor allem mit Blick auf die eigene Lebenserwartung und mögliche Zusatzrenten.
Rente bei Schwerbehinderung: Vorzeitiger Ruhestand mit Erleichterung
Wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat, darf ebenfalls vorzeitig in Rente gehen – und das schon ab 62 Jahren. Auch hier gilt der Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat, allerdings ist der maximale Kürzungsbetrag auf 10,8 Prozent gedeckelt – also deutlich günstiger als bei regulären langjährig Versicherten.
Beispiel: Ein schwerbehinderter Versicherter mit einer Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten will bereits mit 62 Jahren aufhören. Das macht 54 Monate früher. Es werden aber maximal 36 Monate für den Abschlag berücksichtigt. Das heißt: 10,8 Prozent Abschlag auf die monatliche Rente – nicht mehr. Bei 2.000 Euro Rente bleiben nach Abzug also 1.784 Euro brutto.
Zusätzlich gelten für beamtete Schwerbehinderte teils andere Regeln. Je nach Bundesland liegt die mögliche Altersgrenze hier sogar schon bei 60 Jahren.
Betriebliche Wege in den Ruhestand: Altersteilzeit und Arbeitszeitkonten
Nicht jeder muss sofort ganz aussteigen – viele nutzen die Möglichkeit des schrittweisen Übergangs. Zwei gängige Modelle:
Altersteilzeit: Ab dem 55. Lebensjahr kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers seine Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren. Im sogenannten Blockmodell wird häufig zunächst weiter Vollzeit gearbeitet – dafür folgt später eine gleich lange Freistellungsphase bei weiterlaufender Lohnzahlung. So lässt sich der Übergang in den Ruhestand sanft gestalten, ohne gleich auf die Rente zuzugreifen.
Lebensarbeitszeitkonto: Wer frühzeitig plant, kann sich durch Gehaltsumwandlung, Überstunden oder Resturlaub ein Zeitguthaben aufbauen. Beispiel: Wer 20 Jahre lang jedes Jahr fünf Prozent seines Gehalts zurücklegt, kann sich so ein Polster ansparen, das einen oder mehrere Jahre Vorruhestand finanziert – steuerlich begünstigt.
Renteneintrittsalter von Frauen
Auch wenn Frauen beim gesetzlichen Renteneintritt inzwischen offiziell gleichgestellt sind, zeigen sich in der Praxis massive Unterschiede – vor allem bei der Rentenhöhe.
Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben, gilt also grundsätzlich für Männer und Frauen gleichermaßen. Aber gerade bei Frauen wirken sich Erwerbsbiografie, Teilzeit, Kindererziehungszeiten und fehlende private Vorsorge besonders stark aus.
Das Ergebnis: weniger Rente bei gleicher Arbeit oder sogar mehr.
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Beispiel Rentenbeginn |
---|---|---|
1958 | 66 Jahre | Januar 2024 |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate | März 2025 |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | September 2026 |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate | Juli 2027 |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | März 2029 |
ab 1964 | 67 Jahre | Ab 2031 |
Beispiel: Eine Frau, geboren am 15. Mai 1960, erreicht ihre Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 4 Monaten. Ihre Rente beginnt am 1. September 2026 – immer im Monat nach Erreichen der Altersgrenze.
Warum Frauen im Schnitt deutlich weniger Rente bekommen
Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern liegt bei rund 33 Prozent. Das hat nichts mit dem Rentenrecht zu tun – sondern mit der Realität am Arbeitsmarkt. Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und länger (z. B. für Kinder oder Pflege), arbeiten öfter in Teilzeit und verdienen durchschnittlich weniger pro Stunde.
Folge: weniger Rentenpunkte, weniger Geld im Alter.
Beispiele aus 2023:
-
Durchschnittliche Monatsrente Männer: 1.348 Euro
-
Durchschnittliche Monatsrente Frauen: 908 Euro
Unterschied nach Kinderzahl (Westdeutschland):
-
Mit 1 Kind: 920 €
-
Mit 3 Kindern: 750 €
-
Kinderlos: 1.120 €
Erziehungszeiten: Anerkannt – aber nicht ausreichend
Für jedes Kind gibt es Entgeltpunkte:
-
Für vor 1992 geborene Kinder: 2,5 Rentenpunkte (30 Monate)
-
Für ab 1992 geborene Kinder: 3 Rentenpunkte (36 Monate)
Das ergibt je nach aktueller Rentenwertentwicklung etwa 101 bis 122 Euro zusätzlich pro Kind – ein spürbarer Effekt, aber kein Ausgleich für mehrere Jahre Teilzeit oder Jobpausen.
Strukturell sind viele Frauen weiterhin im Nachteil – und das nicht erst bei der Rente.
Reformen wie der Ausbau von Kinderbetreuung, eine gerechtere Aufteilung von Sorgearbeit oder die Reform des Ehegattensplittings werden regelmäßig gefordert – bisher aber nur langsam umgesetzt.
Auch die Idee, das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung zu koppeln, steht im Raum. Damit würden zukünftige Generationen länger arbeiten müssen, was Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien erneut stärker treffen könnte.
Vergleich: Renteneintrittsalter in Europa
In Europa gehen Menschen unterschiedlich spät in Rente – mal per Gesetz, mal in der Realität.
Entscheidend ist nicht nur das, was auf dem Papier steht, sondern auch, wann die Leute tatsächlich aus dem Job aussteigen. Und da liegen Wunsch und Wirklichkeit oft auseinander. Der Blick auf die Renteneintrittsalter in Europa zeigt: Es gibt keine einheitliche Linie.
Jedes Land geht seinen eigenen Weg – mal mit Flexibilität, mal mit Protest.
Land | Gesetzliches Rentenalter (2025) | Tatsächliches Rentenalter (Ø Männer/Frauen) | Reformen geplant bis 2030 |
---|---|---|---|
Deutschland | 67 (ab Jahrgang 1964) | 63,1 / 63,2 | Keine weitere Anhebung geplant |
Frankreich | 64 | 60,4 / 60,9 | 43 Beitragsjahre nötig für volle Rente |
Italien | 67 | 62,3 / 63,6 | Flexmodelle für Langzeitbeschäftigte |
Schweden | 65 (flexibel bis 67) | 65,8 / 64,9 | Automatische Anpassung an Lebenserwartung |
Österreich | 65 (M) / 60 (F) | 62,0 / 60,7 | Angleichung Frauen bis 2033 |
Spanien | 65 | 61,0 / 60,4 | Anhebung auf 67 läuft |
Niederlande | 67 | 63,9 / 62,8 | Indexierung an Lebenserwartung |
Griechenland | 62 | 60,9 / 58,1 | Keine aktuellen Reformen |
Polen | 65 (M) / 60 (F) | 62,2 / 60,1 | Frauen bis 2040 auf 65 Jahre |
Die Tabelle zeigt, wie unterschiedlich das Renteneintrittsalter in Europa geregelt ist – und wie weit Realität und Gesetz oft auseinanderliegen. Deutschland liegt mit dem gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren im oberen Bereich, bewegt sich damit aber auf einer Linie mit Ländern wie Italien und den Niederlanden.
Der tatsächliche Renteneintritt liegt hierzulande allerdings deutlich darunter – im Schnitt gehen Männer mit 63,1 Jahren, Frauen mit 63,2 Jahren in Rente. Damit liegt Deutschland trotz späterer Altersgrenze real auf ähnlichem Niveau wie Länder mit formal niedrigeren Rentenaltergrenzen wie Frankreich oder Spanien.
Der große Unterschied: Während Länder wie Schweden oder die Niederlande bereits dynamische Modelle eingeführt haben, die das Rentenalter automatisch an die Lebenserwartung koppeln, setzt Deutschland weiterhin auf feste Altersgrenzen – ohne Flexsystem oder Bonusregelung für längeres Arbeiten.
FAQ: Renteneintrittsalter in Deutschland
Welcher Jahrgang muss bis 67 arbeiten?
Alle, die ab dem Jahr 1964 geboren wurden, haben die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Das wurde im Rahmen der Rentenreform beschlossen und gilt einheitlich für Männer und Frauen. Wer davor geboren wurde, fällt noch unter die gestaffelte Anhebung, wie du in der folgenden Tabelle siehst:
Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
---|---|
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Wer kann nach 45 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?
Wenn du mindestens 45 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten zusammenbekommst – dazu zählen z. B. Arbeit, Pflege, Kindererziehung oder ALG I – kannst du bis zu zwei Jahre vor deiner Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge in den Ruhestand gehen.
Beispiel:
Jahrgang 1960 → Regelaltersgrenze = 66 Jahre + 4 Monate → Abschlagsfreier Ruhestand ab 64 Jahre + 4 Monate, wenn 45 Jahre voll.
Wann kann ich in Rente gehen Tabelle?
Die Renteneintrittsgrenze ist vom Geburtsjahr abhängig. Hier eine kompakte Übersicht:
Geburtsjahr | Regelrente (abschlagsfrei) | Frühestmögliche Rente mit Abschlägen (35 Jahre) |
---|---|---|
1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 63 Jahre (14,4 % Abschlag) |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 63 Jahre (13,8 % Abschlag) |
ab 1964 | 67 Jahre | 63 Jahre (14,4 % Abschlag) |
Welcher Jahrgang darf noch mit 65 in Rente?
Nur ältere Jahrgänge. Konkret: Wer vor 1949 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren regulär und abschlagsfrei in Rente gehen. Seitdem wird schrittweise angehoben. Wer heute mit 65 in Rente möchte, braucht entweder 45 Beitragsjahre (dann 1–2 Jahre früher ohne Abschlag) oder muss mit Abzügen leben.
Was passiert, wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?
Du kannst zwei Jahre vor deiner individuellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand – ohne Abschläge. Wichtig: Es müssen echte rentenpflichtige Jahre sein, also nicht nur beruflich, sondern auch z. B. Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosengeld I (nicht II).
Beispiel:
Du bist Jahrgang 1963 → Regelaltersgrenze: 66 Jahre + 10 Monate
→ Abschlagsfreie Rente: ab 64 Jahre + 10 Monate, wenn 45 Jahre erfüllt.
Ist ein abschlagsfreier Ruhestand nach 45 Dienstjahren möglich?
Ja, vorausgesetzt die Dienstjahre wurden auch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Das gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeit, aber auch Pflegezeiten, Kindererziehung, Zeiten mit ALG I usw. Beamtenpensionen oder Selbstständigenzeiten ohne Beiträge zählen nicht automatisch mit.
Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 47 Jahre gearbeitet habe?
Ja – das geht abschlagsfrei, wenn du zu den besonders langjährig Versicherten mit mind. 45 Jahren gehörst. Je nach Geburtsjahr ist der abschlagsfreie Rentenbeginn dann meist ab 64 oder 65. Nur in Ausnahmefällen (bei älteren Jahrgängen) geht’s direkt mit 63.
Warum zählen die letzten Jahre vor der Rente mehr?
Weil du in der Regel dein höchstes Einkommen in den letzten Berufsjahren hast – und das wirkt sich direkt auf die Entgeltpunkte aus. Mehr Punkte = mehr monatliche Rente. Auch freiwillige Einzahlungen oder Zuschläge (z. B. bei Altersteilzeit oder Nachzahlungen) machen hier den größten Unterschied.
Außerdem werden Lücken in den letzten Jahren besonders kritisch, weil sie den Rentenanspruch nochmal deutlich senken können.
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