Regierungsbildung: Bundesrat stimmt heute über Milliardenpaket ab
Wie zuvor schon im Bundestag ist auch in der Länderkammer für die dazu erforderliche Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.


Wie zuvor schon im Bundestag ist auch in der Länderkammer für die dazu erforderliche Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.