Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen um fünf Jahre – diese Auflagen gelten

Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre zu verlängern. Mit dieser Übergangsmaßnahme soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunkbetreiber […]

Mär 24, 2025 - 16:55
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Bundesnetzagentur verlängert Mobilfunkfrequenzen um fünf Jahre – diese Auflagen gelten
5g Stadt Frankfurt Antenne

Die Bundesnetzagentur hat entschieden, die Frequenznutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz um fünf Jahre zu verlängern.

Mit dieser Übergangsmaßnahme soll sichergestellt werden, dass die Mobilfunkbetreiber weiterhin eine stabile Netzabdeckung anbieten können, während langfristige Lösungen entwickelt werden. Die Verlängerung ist allerdings an zahlreiche Auflagen geknüpft, insbesondere zur Verbesserung der Versorgung in ländlichen Regionen und entlang von Verkehrswegen. Ziel ist eine flächendeckende Mindestversorgung mit 50 Mbit/s bis 2030.

Ein besonderer Schwerpunkt der Entscheidung liegt auf der Förderung des Wettbewerbs. Für neue Marktteilnehmer wie 1&1 gelten besondere Regeln, um faire Marktbedingungen zu gewährleisten. Mobilfunkbetreiber müssen zudem mit Diensteanbietern und virtuellen Netzbetreibern über die gemeinsame Nutzung von Frequenzen verhandeln. Auch die Kooperation zwischen den bestehenden Netzbetreibern wird durch neue Verpflichtungen gestärkt, um eine flächendeckendere Versorgung zu ermöglichen.

Bundesnetzagentur plant neues Vergabeverfahren

Langfristig plant die Bundesnetzagentur, das gesamte Frequenzspektrum in einem wettbewerblichen Verfahren neu zu vergeben. Dabei sollen neue Technologien und innovative Vergabemethoden wie die Negativauktion berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Verbraucher nicht nur eine theoretische Netzabdeckung, sondern auch tatsächlich nutzbare Bandbreiten erhalten – sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten.

Der Entscheidung liegt ein mehrstufiges Verfahren mit Konsultationen und Anhörungen zugrunde, das bereits 2023 begonnen hat. Die Bundesnetzagentur sieht darin eine ausgewogene Lösung, die Netzbetreiber und Verbraucher gleichermaßen berücksichtigt. Die übergangsweise Verlängerung soll nun erstmal Planungssicherheit für die Unternehmen schaffen und sicherstellen, dass künftig größere Frequenzbereiche gemeinsam vergeben werden können, um den Mobilfunkmarkt effizienter und wettbewerbsfähiger zu gestalten.


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