⚖️ Gerichtsurteil: Negativzinsen unzulässig
Von 2019 bis 2022 haben einige Banken und Sparkassen vor allem für Giro- und Tagesgeldkonten sogenannte Verwahrentgelte eingeführt. Diese wurden in Form von negativen Zinsen von den Kunden eingezogen. Dafür hagelte es Kritik. Jetzt gibt es ein neues BGH-Urteil, das entsprechende Klauseln zu Negativzinsen als unzulässig erklärt hat. Warum wurden Negativzinsen erhoben? Im Jahr 2014 führte die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals Negativzinsen ein. Das bedeutete, dass Banken eine Gebühr bezahlen mussten, wenn sie größere Geldbeträge kurzfristig bei der EZB aufbewahren lassen wollten. Der höchste Strafzins lag bei 0,5 %. Viele Banken gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter. Anfangs betraf das nur Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen. Später mussten aber auch immer mehr Neukunden und schließlich auch Bestandskunden sogenannte Verwahrentgelte zahlen. Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen wieder ab, woraufhin auch die meisten Banken keine Verwahrentgelte mehr einforderten. Was bedeutet das BGH-Urteil zu Negativzinsen für Bankkunden? Mehrere Verbraucherzentralen hatten gegen die Praxis geklagt, dass Banken für die Verwahrung von Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten von den Kunden Negativzinsen erhoben hatten. Der Bundesgerichtshof hat in einem Gerichtsurteil (Az. ZR 102/24) jetzt bestätigt, dass entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis von Banken unzulässig sind. Das gilt auch bei Girokonten, sofern die Berechnungsmethode in der Klausel für die Kunden nicht transparent genug dargelegt wird. Durch das BGH-Urteil können nun Kunden, die zwischen 2019 und 2022 mit Negativzinsen belegt wurden, diese unzulässigen Gebühren von ihrer Bank zurückfordern. Warum klagen Verbraucherzentralen? Mit ihren Klagen wollen die Verbraucherzentralen die Verbraucherrechte durchsetzen und Unternehmen dazu bewegen, unfaire oder rechtswidrige Praktiken zu unterlassen. Beispiele sind irreführende Werbung, Datenschutzverstöße, Kostenfallen, Kundentäuschungen oder unzulässige Vertragsklauseln. Ein großes Augenmerk liegt auf dem Finanzsektor. Denn Verträge bei Banken oder Versicherungen sind für die Kunden oft intransparent. Durch gezielte Klagen möchten die Verbraucherzentralen die Banken und Versicherungen dazu bringen, rechtskonform zu handeln und Verbraucher besser zu schützen. Dem oben genannten BGH-Urteil gingen insgesamt 4 Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Verbraucherzentrale Hamburg und der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Praxis von Negativzinsen bei verschiedene Banken voraus. Das BGH-Urteil ist aber auch für andere Banken maßgeblich, sodass sich eine Rückforderung für jeden Bankkunden auszahlen kann. Wie fordere ich die Negativzinsen von meiner Bank zurück? Zuerst solltest Du mithilfe Deiner Kontoauszügen herausfinden, wie viele Negativzinsen zu überhaupt gezahlt hast. Wenn Du keine Unterlagen mehr hast oder die Summe schwierig zu ermitteln ist, hast Du bei Girokonten einen Anspruch auf eine kostenlose Entgeltaufstellung, die Dir die Bank auf Anfrage aushändigen muss. Hast Du die Summe der gezahlten Negativzinsen herausgefunden, kannst Du die Erstattung der Verwahrentgelte schriftlich einfordern. Verschicke das Schreiben am besten als Einschreiben, damit Du einen Beweis für die Rückforderung in der Hand hast. Hast Du damals Negativzinsen bezahlt und wirst Du sie jetzt zurückfordern?

Von 2019 bis 2022 haben einige Banken und Sparkassen vor allem für Giro- und Tagesgeldkonten sogenannte Verwahrentgelte eingeführt. Diese wurden in Form von negativen Zinsen von den Kunden eingezogen. Dafür hagelte es Kritik. Jetzt gibt es ein neues BGH-Urteil, das entsprechende Klauseln zu Negativzinsen als unzulässig erklärt hat.
Warum wurden Negativzinsen erhoben?
Im Jahr 2014 führte die Europäische Zentralbank (EZB) erstmals Negativzinsen ein. Das bedeutete, dass Banken eine Gebühr bezahlen mussten, wenn sie größere Geldbeträge kurzfristig bei der EZB aufbewahren lassen wollten. Der höchste Strafzins lag bei 0,5 %.
Viele Banken gaben diese Kosten an ihre Kunden weiter. Anfangs betraf das nur Unternehmen und wohlhabende Privatpersonen. Später mussten aber auch immer mehr Neukunden und schließlich auch Bestandskunden sogenannte Verwahrentgelte zahlen.
Im Juli 2022 schaffte die EZB die Negativzinsen wieder ab, woraufhin auch die meisten Banken keine Verwahrentgelte mehr einforderten.
Was bedeutet das BGH-Urteil zu Negativzinsen für Bankkunden?
Mehrere Verbraucherzentralen hatten gegen die Praxis geklagt, dass Banken für die Verwahrung von Guthaben auf Spar- und Tagesgeldkonten von den Kunden Negativzinsen erhoben hatten. Der Bundesgerichtshof hat in einem Gerichtsurteil (Az. ZR 102/24) jetzt bestätigt, dass entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis von Banken unzulässig sind. Das gilt auch bei Girokonten, sofern die Berechnungsmethode in der Klausel für die Kunden nicht transparent genug dargelegt wird.
Durch das BGH-Urteil können nun Kunden, die zwischen 2019 und 2022 mit Negativzinsen belegt wurden, diese unzulässigen Gebühren von ihrer Bank zurückfordern.
Warum klagen Verbraucherzentralen?
Mit ihren Klagen wollen die Verbraucherzentralen die Verbraucherrechte durchsetzen und Unternehmen dazu bewegen, unfaire oder rechtswidrige Praktiken zu unterlassen. Beispiele sind irreführende Werbung, Datenschutzverstöße, Kostenfallen, Kundentäuschungen oder unzulässige Vertragsklauseln. Ein großes Augenmerk liegt auf dem Finanzsektor. Denn Verträge bei Banken oder Versicherungen sind für die Kunden oft intransparent. Durch gezielte Klagen möchten die Verbraucherzentralen die Banken und Versicherungen dazu bringen, rechtskonform zu handeln und Verbraucher besser zu schützen. Dem oben genannten BGH-Urteil gingen insgesamt 4 Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands, der Verbraucherzentrale Hamburg und der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Praxis von Negativzinsen bei verschiedene Banken voraus. Das BGH-Urteil ist aber auch für andere Banken maßgeblich, sodass sich eine Rückforderung für jeden Bankkunden auszahlen kann.
Wie fordere ich die Negativzinsen von meiner Bank zurück?
- Zuerst solltest Du mithilfe Deiner Kontoauszügen herausfinden, wie viele Negativzinsen zu überhaupt gezahlt hast.
- Wenn Du keine Unterlagen mehr hast oder die Summe schwierig zu ermitteln ist, hast Du bei Girokonten einen Anspruch auf eine kostenlose Entgeltaufstellung, die Dir die Bank auf Anfrage aushändigen muss.
- Hast Du die Summe der gezahlten Negativzinsen herausgefunden, kannst Du die Erstattung der Verwahrentgelte schriftlich einfordern.
- Verschicke das Schreiben am besten als Einschreiben, damit Du einen Beweis für die Rückforderung in der Hand hast.
Hast Du damals Negativzinsen bezahlt und wirst Du sie jetzt zurückfordern?