Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg weiter beobachten

Eine Klage im Eilverfahren war bereits gescheitert. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart endgültig entschieden: Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

Mär 20, 2025 - 10:21
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Verfassungsschutz darf AfD in Baden-Württemberg weiter beobachten
Eine Klage im Eilverfahren war bereits gescheitert. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart endgültig entschieden: Der Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.