Schwarz-rote Einigungen für Frauen und Familien : Erhöhung des Elterngeldes, Mütterrente und mehr Geld für Alleinerziehende?

Es ist ein ganz schöner Paukenschlag: Das Elterngeld soll auf bis zu 2.200 Euro erhöht werden. Schwangere Selbstständige endlich einen gesetzlichen Mutterschutz bekommen. Und auch Alleinerziehende sollen künftig etwa 125 Euro mehr pro Kind bekommen. Während bei der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, bei der Familienstartzeit und auch beim Ehegattensplitting weiterhin gestritten wird.

Mär 27, 2025 - 20:48
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Schwarz-rote Einigungen für Frauen und Familien : Erhöhung des Elterngeldes, Mütterrente und mehr Geld für Alleinerziehende?

Es ist ein ganz schöner Paukenschlag: Das Elterngeld soll auf bis zu 2.200 Euro erhöht werden. Schwangere Selbstständige endlich einen gesetzlichen Mutterschutz bekommen. Und auch Alleinerziehende sollen künftig etwa 125 Euro mehr pro Kind bekommen. Während bei der Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, bei der Familienstartzeit und auch beim Ehegattensplitting weiterhin gestritten wird.

So steht es in den schriftlichen Entwürfen für den schwarz-roten Koalitionsvertrag, den verschiedene Arbeitsgruppen aus SPD und Union den Parteispitzen vorgelegt haben. Die Arbeitspapiere liegen der BRIGITTE vor, und wir haben uns ordentlich durchgewühlt:

Insgesamt 16 Arbeitsgruppen aus SPD und Union saßen die letzten Tage und Wochen ununterbrochen zusammen, um so viele Punkte wie möglich für einen Koalitionsvertrag auszuhandeln: Es ging um Verteidigung, Migration, Arbeit und Soziales, Frauen und Familie, Verkehr, Bürokratieabbau und vieles mehr. Eigentlich sollten die Ergebnisse streng vertraulich sein. Nun sind fast alle Verhandlungspapiere geleakt worden. Wir fassen die wichtigsten frauen- und familienpolitischen Ergebnisse zusammen – und ordnen ein, was sie bedeuten.

Worauf sich Union und SPD vorläufig einigen konnten  

Elterngeld  

Die größten Änderungen gibt es wohl beim Elterngeld. Immer wieder wurden die letzten Tage gerade aus der Union Rufe laut, das Elterngeld abzuschaffen, da es zu viel koste und sein Ziel verfehle. Familienpolitische und feministische Kreise hielten dagegen, dass das Elterngeld durchaus (gerade für Väter) einen Anreiz biete, mehr Care-Arbeit zu übernehmen, und forderten wiederum eine Erhöhung der Leistung. Nun das Ergebnis der Verhandlungen der Arbeitsgruppe "Familie, Frauen, Jugend, Senioren und Demokratie":

Das Elterngeld soll nicht abgeschafft, sondern sogar erhöht werden. Im Arbeitsgruppenpapier heißt es dazu: "Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung alleiniger Verantwortung setzen. Wir machen so die Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit langfristig gerechter. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes."

Zum Hintergrund: Das Elterngeld ist seit seiner Einführung 2007 nicht ein einziges Mal erhöht worden und beträgt aktuell maximal 1800 Euro und minimal 300 Euro, was bei einer gestiegenen Inflation um etwa 40 Prozent geradezu ein Skandal ist. Im Papier ist nun die Rede von einem erhöhten Mindestbetrag zwischen 400 Euro oder 500 Euro und einem Maximalbetrag zwischen 2000 oder 2200 Euro.

Bei aller Freude, die diese Meldung auf den ersten Blick auslösen mag, rechnen Wirtschaftsinstitute seit langem vor, dass bei einer Inflation von knapp 40 Prozent seit Einführung der Leistung das Elterngeld eigentlich auf bis zu 2500 Euro ansteigen müsste.

Nun zu den Vätermonaten: Ökonom:innen und Politikwissenschaftler:innen argumentieren seit langem, dass es mehr finanzielle und gesetzliche Anreize braucht, um Väter in Elternzeit zu bringen und beispielsweise die nicht übertragbaren Vätermonate von aktuell zwei Monaten auf drei, vier oder hälftig anteilig sieben Monate zu erhöhen. Auch die SPD warf in den letzten Jahren immer wieder solche Vorschläge ein – und scheint sich hier durchgesetzt zu haben. Um wie viel die Vätermonate konkret angehoben werden sollen, steht in dem Papier aktuell nicht.

Zu guter Letzt: Auch die von der Ampel vergangenes Jahr abgesenkte Einkommensgrenze für wohlhabende Paare soll wieder gekippt werden. Heißt: Bisher durften Paare, die gemeinsam mehr als 200.000 Euro bekamen, kein Elterngeld mehr beantragen. Das soll bald wieder möglich sein: Die neue Einkommensgrenze soll laut Papier wieder auf ein gemeinsames Jahreseinkommen von 300.000 Euro pro Jahr erhöht werden.

Mutterschutz für Selbstständige  

Auch der Mutterschutz für Selbstständige soll kommen: "Wir wollen einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte einführen. Dafür prüfen wir zeitnah umlagefinanzierte und andere geeignete Finanzierungsmodelle."

Zum Hintergrund: Angestellte Arbeitnehmerinnen in Deutschland stehen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes gesetzlich unter Mutterschutz, sind in der Zeit von ihrer Arbeit befreit und bekommen weiterhin ihr volles Gehalt. Selbstständigen Frauen aber stand so ein gesetzlicher Mutterschutz und ein Anspruch auf ein volles Gehalt in dieser Zeit bisher nicht zu, was zu einer massiven finanziellen Benachteiligung von selbstständigen Frauen führte. Viele medienwirksame Petitionen machten die letzten Jahre auf diesen Missstand aufmerksam. Nun soll sich in der nächsten Legislatur wohl wirklich etwas ändern.

Armut von Kindern und Alleinerziehenden  

Hierzulande leben aktuell rund 1,7 Millionen Alleinerziehende, fast die Hälfte von ihnen ist akut armutsgefährdet. Gleichzeitig sind mehr als 80 Prozent aller Alleinerziehenden weiblich, das heißt, die Armut trifft zu einem gigantischen Anteil Frauen.  

Eine der vielen finanziellen Ungerechtigkeiten, die Alleinerziehende immer wieder erleben müssen, ist, dass der Unterhaltsvorschuss, den Mütter vom Staat bekommen, wenn ihr Ex-Partner keinen Unterhalt zahlen will oder kann, mit dem Kindergeld verrechnet wird. Heißt: Das komplette Kindergeld mit all seinen regelmäßigen Erhöhungen wird also gerade denen genommen, die es am dringendsten brauchen.  

Das soll jetzt geändert werden: Laut Arbeitspapier soll der Unterhaltsvorschuss verändert und das Kindergeld nicht mehr – wie aktuell – komplett, sondern immerhin "nur" hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Das wird für Alleinerziehende immerhin pro Kind etwa 125 Euro mehr Geld pro Monat im Portemonnaie bedeuten.

Die von der Ampel jahrelang versprochene Kindergrundsicherung, die gerade Alleinerziehenden hätte unterstützen können, wird in der kommenden Legislatur wohl definitiv nicht kommen. Auch in den Papieren ist davon keine Rede mehr. Einziges Überbleibsel der einstigen Idee ist ein "digitales Portal für alle Familienleistungen, damit Familien einfach und unbürokratisch erfahren, welche Leistungen ihnen konkret zustehen und wie sie diese bekommen." Das allein reicht natürlich nicht aus, um die massive Kinderarmut (14 Prozent aller Kinder in Deutschland) zu bekämpfen.  

Ein kleines Hurra für Alleinerziehende gibt es immerhin im Arbeitspapier "Haushalt, Steuern, Finanzen". Darin heißt es: "Wir werden die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessern." Konkrete Zahlen stehen dazu bisher nicht fest. Und dass man etwa die Verfolgung derjenigen intensivieren möchte, die aktuell durch gesetzliche Schlupflöcher zu wenig bis gar keinen Unterhalt zahlen – wir reden von 50 bis 75 Prozent (!) aller unterhaltspflichtigen Ex-Partner hierzulande – davon steht im Papier leider nichts.

Femizide und Catcalling als Straftatbestand?

Länder wie Italien lassen Femizide – wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist – als eigenen Straftatbestand in ihre Gesetze aufnehmen, was zu einer erhöhten gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und zu strengeren Strafmaßen bei Femiziden führen soll. Und Deutschland?

Im Arbeitspapier "Innen, Recht, Migration, Integration" lassen Union und SPD eine Tendenz erkennen, Gewalt unter anderem gegenüber Frauen ebenfalls einzeln als härteren Straftatbestand festlegen zu wollen. Darin heißt es: "(Wir) verbessern den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord und prüfen dies bei gefährlicher Körperverletzung und schwerem Raub." Das Wort Femizid taucht dabei aber nicht explizit auf.

Was auch interessant ist: In dem Papier klingt auch eine Absicht durch, Catcalling ins Strafgesetzbuch aufzunehmen – wie etwa in Ländern wie Frankreich: "Zur Schließung von Strafbarkeitslücken, prüfen wir, inwieweit der strafrechtliche Schutz für gezielte, offensichtlich unerwünschte und erhebliche verbale und nicht-körperliche sexuelle Belästigung erweitert werden kann." 

Beseitigung des Gender Pay Gaps, Frauen in Führung und Mütterrente

Zur allgemeinen Gleichstellung von Männern und Frauen gibt es in den vielen Papieren wenig bis gar keine konkreten Aussagen. Die SPD-Seite der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" schreibt etwa: "Zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen gehört gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Gesetzliche Schritte, um dieses Ziel zu erreichen, wollen wir prüfen." 

Und weiter: "Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien, in Politik und Parlamenten. (…) Dort wo Unterrepräsentanz herrscht, bessern wir nach (…) und werden weitere gesetzliche Schritte prüfen."

Immerhin wollen die zukünftigen Regierungsparteien börsennotierte Unternehmen "konsequent und spürbar sanktionieren", wenn sie in ihren Vorständen keine Frauen haben und dies auch nicht vorhaben, zu ändern. Allerdings sind diese Sanktionen bereits mit den aktuellen Gesetzen möglich, neue Ideen finden sich hier also nicht.

Zu guter Letzt: Die von der Union seit Jahren geforderte "Mütterrente" für Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben, wird wohl kommen: "Wir vollenden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten", heißt es dazu von beiden Parteien.

Offene Streitpunkte zwischen Union und SPD  

Kommen wir nun zu den strittigen Punkten, auf die sich die Parteien in den Arbeitsgruppen bisher nicht einigen konnten und die jetzt die Parteichef*innen miteinander verhandeln müssen:

Abschaffung von §218  

Eines der schon im Wahlkampf am meisten diskutierten Menschenrechtsthemen ist die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Diese werden seit mehr als 150 Jahren im Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches immer noch offiziell unter Strafe gestellt, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.  

Diese Strafbarkeit führt nicht nur zu einer Stigmatisierung von mehr als 100.000 Frauen in Deutschland jedes Jahr, sondern auch dazu, dass sich die Anzahl der Ärzt:innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in den letzten Jahrzehnten halbiert hat und immer mehr Städte oder gar ganze Regionen den Eingriff gar nicht mehr anbieten.  

Erst vor wenigen Tagen erklärten SPD-Frauen deshalb die Legalisierung von Abbrüchen zur "roten Linie" und gaben an, dem Koalitionsvertrag nicht zuzustimmen, wenn 218 nicht reformiert werde. Und so wird dieses heikle Thema in mehreren Arbeitsgruppen besprochen, sowohl in der Gruppe "Frauen" als auch der Gruppe "Recht".  

Im Frauen-Papier heißt es: "Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um auch das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. Sie sollen die notwendige Beratung und Hilfe bekommen (…) Auch die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen werden wir kurzfristig auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen verbessern. Wir bauen Angebote für medizinische Weiter- und Fortbildung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche aus.“ Was nichts anderes heißt als: Alles bleibt, wie es ist. Und darauf haben sich tatsächlich beide Parteien geeinigt, also auch die SPD.

Immerhin heißt es weiter: "Für uns gehört der Zugang zu Verhütungsmitteln zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung, deswegen prüfen wir die Möglichkeit einer solidarisch finanzierten Abgabe von Verhütungsmitteln für Frauen und Männer", was ansatzweise danach klingt, dass es in Zukunft vielleicht teilweise kostenlose Verhütungsmittel geben könnte, was erwiesenermaßen ein erfolgreiches Mittel gegen ungewollte Schwangerschaften ist.  

Zur expliziten Abschaffung von Paragraf 218 und damit zu einer Entkriminalisierung steht im Frauen-Papier allerdings nichts. Wo ist also die Forderung, die die SPD-Frauen zur roten Linie erklärt haben?

Die kommt im Ergebnispapier "Recht", in dem die SPD klar Position bezieht und erklärt: "Wir regeln selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts und stellen diese nach der Beratungslösung in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig." Was einer Entkriminalisierung des Abbruchs in den ersten 12 Wochen gleichkommen würde – und damit einer längst überfälligen feministischen Sensation.

Das große Aber: Dieser Passus ist nur von der SPD reingeschrieben worden und die Union hat dem Satz bisher nicht zugestimmt, sodass die finale Entscheidung wohl von ganz von oben verhandelt werden muss.  

Familienstartzeit  

Die SPD will eine zweiwöchige voll bezahlte Familienstartzeit, wie sie bereits von der Ampel seit vielen Jahren versprochen wurde, und schreibt dazu: "Wir wollen, dass Familien Kindererziehung, Pflege und Beruf besser vereinbaren können. Wir werden baldmöglichst eine Freistellung für Väter oder Partnerinnen/Partner bei voller, umlagefinanzierter Lohnfortzahlung in den ersten zwei Wochen nach Geburt eines Kindes (Familienstartzeit) einführen. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie unterstützt."

Und die Union? Lehnt die Familienstartzeit bisher ab, was geschlechterpolitisch einer Blockade gleicht, denn aus Untersuchungen weiß man, dass ein solches Instrument allen Paaren unabhängig von ihrem Einkommen zugutekommt und gerade in Heterobeziehungen dazu führt, dass mehr Väter später in Teilzeit gehen und sich somit mehr an der Care-Arbeit beteiligen. Was wiederum zu einer Reduzierung des Gender Care Gaps bei diesen Paaren führt und damit automatisch zur Reduzierung des Gender Pay Gaps. Ein Zusammenhang, den die Union entweder nicht anerkennt oder nicht anerkennen möchte.

Selbstbestimmungsgesetz und Rechte von gleichgeschlechtlichen Eltern

Auch das Ende 2024 geltende und von der Ampel beschlossene Selbstbestimmungsgesetz, das die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens erleichtert, lehnt die Union in seiner jetzigen Form ab, während die SPD (noch) daran festzuhalten scheint.

Und auch die von der Ampel lange versprochene Reform des Abstammungsrechts, welches etwa lesbische Paare bei der Geburt des Kindes beide vor dem Gesetz als leibliche Mütter anerkennt und nicht eine von ihnen einen komplizierten Adoptionsprozess durchlaufen muss, ist ein strittiger Punkt. Die SPD schreibt dazu: "Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist." Doch auch bei dieser Formulierung konnte zwischen den Parteien bisher keine Einigung erzielt werden.

Ehegattensplitting  

Kommen wir zum letzten strittigen Punkt: dem Ehegattensplitting. Ökonom:innen rechnen immer wieder vor, dass das Ehegattensplitting den Gender Pay Gap und die finanzielle Abhängigkeit von Frauen massiv fördert, da es insbesondere die Paare steuerlich begünstigt, in denen Einer  – meist der Mann – sehr viel arbeitet und Eine  – meist die Frau – nur Teilzeit oder gar nicht erwerbstätig ist. Schätzungen zufolge entgehen dem Staat durch das Ehegattensplitting jährlich bis zu 20 Milliarden Steuereinnahmen.

Grüne und SPD wollten das veraltete Steuerinstrument schon in der Ampel abschaffen oder zumindest abändern, was an der Blockade der FDP scheiterte. Nun will die SPD das Instrument in der kommenden Legislatur zumindest für neue Ehen reformieren und schreibt: "Das Ehegattensplitting werden wir für neu geschlossene Ehen mit der Zielsetzung reformieren, die Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen zwischen den Eheleuten gerecht zu verteilen. Bestehende Ehen sollen für das reformierte Ehegattensplitting optieren können." Die Union hält mit einer sehr klaren Formulierung dagegen: "Wir halten am Ehegattensplitting fest."

Die Ergebnisse der 16 Arbeitsgruppen zeigen, wie sehr SPD und Union gerade bei frauenpolitischen Punkten auseinanderliegen. Deshalb müssen in den kommenden Tagen und Wochen die Chef-Verhandler:innen ran. Gibt es auch dort keine Einigung, kommt es zum Showdown zwischen Friedrich Merz und Markus Söder (CDU/CSU) und Lars Klingbeil und Saskia Esken (SPD). Oder eben auch nicht – mit all seinen möglichen Folgen.