Ruhestand: Mit diesen Zuschüssen bessern Sie Ihre Rente auf

Wer nur wenig Rente erhält oder Kinder erzogen hat, kann Zuschüsse bekommen. Doch viele Menschen wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben und lassen sich Geld entgehen.

Feb 17, 2025 - 11:03
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Ruhestand: Mit diesen Zuschüssen bessern Sie Ihre Rente auf

Wer nur wenig Rente erhält oder Kinder erzogen hat, kann Zuschüsse bekommen. Doch viele Menschen wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben und lassen sich Geld entgehen.

Nicht jeder Ruheständler und jede Ruheständlerin kann sich im Alter über eine üppige Rente freuen. Laut Statistischem Bundesamt ist in Deutschland fast jeder fünfte Mensch über 65 von Armut bedroht. Für Frauen gilt das noch stärker als für Männer. Immerhin gibt es für Rentnerinnen und Rentner mit wenig Geld verschiedene Möglichkeiten, mit staatlichen Zuschüssen die Rente aufzubessern. Und auch wer im Laufe des Lebens Kinder großgezogen hat, kann bestimmte Zuschläge bekommen. Ein Überblick über die wichtigsten Hilfen und was man dafür tun muss:

Kindererziehungszeiten

Eltern bekommen für jedes Kind von der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Für 1992 oder später geborene Kinder werden bis zu drei Jahre je Kind gutgeschrieben. Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, beträgt die Gutschrift seit Einführung der sogenannten "Mütterrente" bis zu zwei Jahre und sechs Monate. Ein Jahr Kindererziehung bringt laut Deutscher Rentenversicherung fast einen Entgeltpunkt, das entspricht derzeit knapp 40 Euro zusätzlicher Rente pro Monat.

Wichtig: Die Erziehungszeiten werden nur auf Antrag gespeichert. Dieser kann im Rahmen einer Kontenklärung gestellt werden und wird dann später bei der Rentenauszahlung berücksichtigt. Jeder Erziehungsmonat kann immer nur einem Elternteil zugeordnet werden und nicht doppelt in Anspruch genommen werden. Ob nur einer, keiner oder beide in dieser Zeit gearbeitet hat beziehungsweise haben, spielt dabei keine Rolle. Die Eltern können durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung selbst bestimmen, wem welche Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Gibt es keine übereinstimmende Erklärung, profitiert der Elternteil, der die Erziehung überwiegend übernommen hat.

Kinderberücksichtigungszeiten

Neben den Kindererziehungszeiten gibt es auch noch die Kinderberücksichtigungszeiten, die ebenfalls beantragt werden müssen. Diese betragen ab Geburt bis zu zehn Jahre. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sich die Berücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag des jüngsten Kindes. (Im Unterschied zu den Erziehungszeiten bedeuten zwei Kinder also nicht zweimal volle Berücksichtigungszeit, es sei denn, es liegen mindestens zehn Jahre zwischen den Geburten). Die Berücksichtigungszeiten gelten für denjenigen, der auch die Erziehungszeit anerkannt bekommt.

Berücksichtigungszeiten zählen für die Mindestversicherungszeit und können somit die Wartezeit verkürzen, ab der man einen Rentenanspruch hat. Außerdem können sie die Rente aufbessern, indem beitragsfreie Zeiten besser bewertet werden. Auch wenn mehr als ein Kind erzogen oder nebenbei gearbeitet wurde, können die Berücksichtigungszeiten die Rente erhöhen.

Grundsicherung für Rentner

Wenn die Rente im Alter (oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung) nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, können Betroffene Grundsicherung beantragen. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist somit eine Sozialleistung für Bedürftige, die gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.

Als Faustregel gilt laut Deutscher Rentenversicherung: Rentner mit einem Einkommen von weniger als 1062 Euro im Monat können die Grundsicherung beantragen. Zum Einkommen zählen sämtliche Renten und Pensionen sowie etwaige Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Auch Einkünfte und Vermögen des (Ehe-)Partners werden berücksichtigt. Auf das Einkommen von Kindern (oder Eltern) wird erst zurückgegriffen, wenn dieses höher als 100.000 Euro im Jahr ist.

Anspruch besteht zudem nur, wenn kein nennenswertes eigenes Vermögen vorhanden ist. Bargeld und Sparguthaben müssen zuerst verbraucht werden, es gilt ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Paare. Auch Wertpapiere, Autos und Immobilien müssen zu Geld gemacht werden. Ausnahmen gelten für selbst genutztes Wohneigentum, angemessenen Hausrat und Familien- oder Erbstücke von vorwiegend ideellem Wert. Rente mit 63

Die Grundsicherung soll die Kosten für das zum Leben Nötigste abdecken. Der Regelbedarf für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt 563 Euro, bei Paaren je 506 Euro. Außerdem werden Kosten für Miete und Nebenkosten sowie gegebenenfalls Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge übernommen – alles immer abzüglich des vorhandenen Einkommens.

Die Grundsicherung muss beim Sozialamt beantragt werden. Sie wird immer nur für ein Jahr gezahlt, dann ist ein neuer Antrag nötig. Sie wird außerdem nur gezahlt, wenn man in Deutschland wohnt. Wer länger als vier Wochen durchgehend im Ausland ist, hat keinen Anspruch mehr.

Wohngeld für Rentner

Menschen mit geringen Einkommen können in Deutschland einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Auch Rentner können Wohngeld bekommen, sofern sie nicht schon Grundsicherung beziehen (die Kosten fürs Wohnen sind dort bereits einberechnet). Beim Wohngeld handelt es sich entweder um einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss).

Ob Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von der Höhe des Einkommens (beziehungsweise der Rente) sowie den Wohnkosten vor Ort ab. Zu berücksichtigen sind auch diverse Freibeträge und Abzüge. Wohngeldrechner im Internet können für eine individuelle Einschätzung hilfreich sein. Der Antrag muss dann bei der Wohngeldstelle gestellt werden, diese rechnet konkret aus, welcher Betrag jemandem zusteht. 

Zuschuss zur Krankenversicherung

Bei Rentnerinnen und Rentnern, die in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, zahlt die Rentenversicherung die Hälfte der Beiträge – so wie es auch die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer tun. Wer privat krankenversichert oder freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse versichert ist, der kann ebenfalls einen Zuschuss zu den Beiträgen erhalten. Dieser Zuschuss muss aktiv bei der Rentenversicherung beantragt werden – am besten direkt mit der Beantragung der Rente. Rente mit 70 07.22

Grundrentenzuschlag

Die Grundrente (auch "Respektrente" genannt) ist ein im Jahr 2021 eingeführter Zuschlag für Menschen, die zwar viele Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber wegen ihres geringen Verdienstes auch nur eine geringe Rente bekommen. Ein Anspruch kann ab 33 anrechenbaren Versicherungsjahren entstehen. Die Höhe der Grundrente wird individuell berechnet, im Schnitt liegt der Zuschlag laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei 86 Euro im Monat. Die Grundrente muss nicht beantragt werden – die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht.

Vergünstigungen mit Rentenausweis

Neben Zuschüssen zur Rente können Rentnerinnen und Rentner auch zahlreiche Vergünstigungen bekommen. Ermäßigt sind zum Beispiel viele kulturelle Veranstaltungen wie Theater und Kino, aber auch Fahrkarten für Bus und Bahn. Nachweisen lässt sich der Rentenstatus jederzeit mit dem Rentenausweis, der an Neurentner zusammen mit dem Begrüßungsschreiben per Post verschickt wird. Manche Kommunen bieten zudem einen Seniorenpass an, der Rabatte für Kultur- und Freizeitangebote beinhaltet. Den Seniorenpass gibt es teilweise auch schon vor dem Rentenalter.