Kosten: Wie teuer ist es, ein Kleingewerbe anzumelden?

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, kommt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei. Doch was kostet das eigentlich? Anders als viele denken, gibt es keinen festen Einheitspreis – die Gebühren variieren je nach Stadt und Bundesland. Während manche Gemeinden eine Gewerbeanmeldung schon ab 10–20 Euro ermöglichen, verlangen andere bis zu 60 Euro. Doch damit ist es oft […] Der Beitrag Kosten: Wie teuer ist es, ein Kleingewerbe anzumelden? erschien zuerst auf ftd.de.

Mär 18, 2025 - 13:54
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Kosten: Wie teuer ist es, ein Kleingewerbe anzumelden?
Bild zeigt Mann am Laptop / Unsplash @Jonas Schindler / Kosten Kleingewerbe anmelden

Wie teuer ist die Anmeldung vom Kleingewerbe? (Bild: Jonas Schindler, Unsplash)

Wer ein Kleingewerbe gründen möchte, kommt an der Gewerbeanmeldung nicht vorbei.

Doch was kostet das eigentlich? Anders als viele denken, gibt es keinen festen Einheitspreis – die Gebühren variieren je nach Stadt und Bundesland. Während manche Gemeinden eine Gewerbeanmeldung schon ab 10–20 Euro ermöglichen, verlangen andere bis zu 60 Euro.

Doch damit ist es oft nicht getan. Je nach Branche oder Standort können zusätzliche Kosten für Genehmigungen, IHK-Mitgliedschaften oder spezielle Erlaubnisse anfallen. Wer sich nicht rechtzeitig informiert, zahlt am Ende vielleicht mehr als nötig.

Deshalb klären wir in diesem Beitrag, welche Gebühren auf Sie zukommen können, wo versteckte Kosten lauern und wie sich die Anmeldung möglichst günstig hält.

Kosten für die Anmeldung von Kleingewerbe: Was kostet der Gewerbeschein?

Jede Kommune legt ihre eigenen Gebühren für die Gewerbeanmeldung fest. Das bedeutet, dass die Kosten je nach Stadt oder Region unterschiedlich hoch ausfallen können.

Die allgemeine Kostenspanne für die Gewerbeanmeldung bewegt sich bundesweit ungefähr zwischen:

  • 15 bis 60 Euro in den meisten Gemeinden
  • 10 bis 65 Euro in manchen Regionen
  • 20 bis 65 Euro laut anderen Quellen

Für juristische Personen wie GmbHs oder UGs können höhere Gebühren anfallen, während Einzelunternehmen und Personengesellschaften meist mit den geringeren Sätzen rechnen können.

Hier einige Beispiele für Anmeldegebühren in verschiedenen Städten:
Stadt Anmeldegebühr
Berlin 26-31 Euro
Bremen 32 Euro
Hamburg 20 Euro
Hannover 57 Euro
Köln 26 Euro
München 50-60 Euro
Stuttgart 59 Euro

Die genauen Gebühren lassen sich auf den Webseiten der zuständigen Behörden einsehen oder telefonisch erfragen.

Zusätzliche Kosten bei der Gewerbeanmeldung: Womit muss man rechnen?

Neben den eigentlichen Anmeldegebühren gibt es weitere potenzielle Kosten, die abhängig von der Art des Gewerbes sein können.

Dazu gehören:

  • Notwendige Dokumente und Nachweise:
    • Polizeiliches Führungszeugnis: ca. 13 Euro
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister: ca. 13 Euro
    • Gewerbe- oder Handwerkskarte (bei bestimmten Handwerksberufen erforderlich): 80 bis 250 Euro
  • Besondere Erlaubnisse und Konzessionen:
    • Konzessionsabgabe (z. B. für eine Gaststättenkonzession): bis zu 500 Euro
    • Kosten für spezielle Genehmigungen je nach Branche unterschiedlich
  • Weitere mögliche Kosten:
    • Notarielle Beurkundung (nur bei bestimmten Unternehmensformen notwendig): mehrere hundert Euro
    • Handelsregistereintragung (nicht für Kleingewerbe notwendig, aber für andere Unternehmensformen relevant): mehrere hundert Euro

Laufende Betriebskosten eines Kleingewerbes

Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist schnell erledigt und kostet meist nur eine geringe Gebühr.

Doch was viele unterschätzen: Nach der Gründung fallen regelmäßig Kosten an, die unabhängig davon bestehen, ob das Geschäft bereits läuft oder nicht. Genau diese laufenden Betriebskosten können eine Herausforderung sein, wenn sie nicht von Anfang an realistisch eingeplant werden.

Deshalb hier ein umfassender Überblick über die wichtigsten Posten, mit denen gerechnet werden muss.

1. Fixkosten – Die laufenden Ausgaben, die immer anfallen

Bestimmte Kosten müssen regelmäßig gezahlt werden, egal ob das Unternehmen Gewinn macht oder nicht. Diese Fixkosten sollten daher schon bei der Planung berücksichtigt werden, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Gewerbesteuer – Wann wird sie fällig?
  • Kleingewerbetreibende müssen nur dann Gewerbesteuer zahlen, wenn der jährliche Gewinn über 24.500 Euro liegt.
  • Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt oder Gemeinde ab. Je nach Standort kann dieser zwischen 200 % und 900 % liegen.
IHK- oder HWK-Beiträge – Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende
  • Jedes Gewerbe wird automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
  • Die Grundbeiträge liegen je nach Region zwischen 0 und 500 Euro pro Jahr.
  • Kleingewerbetreibende mit einem Jahresgewinn unter 5.200 Euro können sich in vielen Fällen von der Beitragspflicht befreien lassen.
Miete für Geschäftsräume oder Büroflächen
  • Wer ein Ladenlokal, Büro oder Lager mietet, muss diese Kosten monatlich einkalkulieren.
  • Je nach Standort können die Mieten erheblich variieren. In Großstädten ist Gewerberaum deutlich teurer als in ländlichen Gebieten.
  • Wer von zu Hause aus arbeitet, kann unter bestimmten Bedingungen einen Teil der Mietkosten steuerlich absetzen.
Versicherungen – Welche sind wirklich notwendig?

Je nach Branche und Art des Unternehmens sind verschiedene Versicherungen sinnvoll oder sogar vorgeschrieben. Dazu gehören:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr, je nach Branche und Risikoklasse.
  • Berufshaftpflichtversicherung (für Berater, Freiberufler, Dienstleister): Ab 150 Euro jährlich.
  • Inhaltsversicherung für Betriebsausstattung: Zwischen 200 und 800 Euro pro Jahr.
  • Krankenversicherung: Selbstständige müssen sich eigenständig versichern. Die Beiträge liegen zwischen 200 und 800 Euro pro Monat, abhängig davon, ob eine gesetzliche oder private Versicherung gewählt wird.

2. Variable Kosten – Die Ausgaben, die vom Geschäftserfolg abhängen

Neben den festen Kosten gibt es auch variable Ausgaben, die sich je nach Umsatz und Auftragslage verändern. Diese sind flexibler, können aber dennoch nicht ignoriert werden.

Material- und Warenkosten
  • Wer Produkte verkauft oder Dienstleistungen mit Materialeinsatz anbietet, muss regelmäßig Nachschub bestellen.
  • Die Höhe dieser Kosten hängt von der Art des Gewerbes und den Einkaufspreisen ab.
Werbung & Marketing – Wie viel Budget ist nötig?
  • Um Kunden zu gewinnen, ist Werbung essenziell. Die Kosten hängen davon ab, welche Kanäle genutzt werden:
    • Webseite: Domain & Hosting kosten etwa 50 bis 150 Euro pro Jahr.
    • Social-Media-Werbung: Je nach Strategie zwischen 50 und mehreren tausend Euro pro Monat.
    • Flyer, Visitenkarten, Printwerbung: Einmalige oder laufende Kosten, je nach Werbeform.
Telefon- und Internetkosten
  • Ein gewerblicher Telefon- und Internettarif kostet zwischen 20 und 80 Euro pro Monat.
  • Wer mit Cloud-Diensten oder speziellen Softwarelösungen arbeitet, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Buchhaltung und Steuerberatung
  • Die Buchhaltung kann selbst erledigt oder an einen Steuerberater ausgelagert werden.
  • Steuerberaterkosten: Je nach Aufwand zwischen 300 und 2.000 Euro pro Jahr.
  • Buchhaltungssoftware: Zwischen 10 und 50 Euro pro Monat, wenn die Buchhaltung selbst geführt wird.
Fahrkosten & Geschäftsreisen
  • Wer Kunden oder Lieferanten besucht, muss Benzinkosten, Bahntickets oder Mietwagen einplanen.
  • Falls ein Firmenwagen genutzt wird, kommen Versicherung, Kfz-Steuer und Wartung hinzu.

3. Steuerliche Abgaben – Was nicht vergessen werden darf

Umsatzsteuer

  • Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt (Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr), muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
  • Wer diese Regelung nicht nutzt oder mehr Umsatz macht, muss regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen einreichen.

Einkommensteuer

  • Der Gewinn aus dem Kleingewerbe wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Wer nebenberuflich selbstständig ist, muss den Gewinn in der regulären Steuererklärung angeben.

Während die Anmeldung eines Kleingewerbes meist nur mit einer geringen Gebühr verbunden ist, fallen die eigentlichen Kosten erst im laufenden Geschäftsbetrieb an.

Vor allem Fixkosten wie Versicherungen, IHK-Beiträge und Steuerabgaben müssen von Anfang an einkalkuliert werden. Wer sich frühzeitig mit diesen Ausgaben auseinandersetzt und gezielt Kosten spart, kann sein Unternehmen wirtschaftlich effizient aufstellen und langfristig erfolgreich sein.

Jeder Gründer sollte sich genau überlegen, welche Kosten unvermeidbar sind und wo Einsparungen möglich sind. Ein guter Überblick über die Finanzen ist entscheidend, um auf Dauer profitabel zu arbeiten.

Diese Kosten entstehen bei der Abmeldung eines Kleingewerbes

m Gegensatz zur Gewerbeanmeldung, die je nach Stadt zwischen 15 und 65 Euro kosten kann, ist die Abmeldung eines Kleingewerbes in vielen Gemeinden gebührenfrei.

Regionale Unterschiede bei den Gebühren

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Während viele Städte keine Gebühr für die Gewerbeabmeldung verlangen, gibt es einige Ausnahmen:

Stadt / Bundesland Gebühren für die Gewerbeabmeldung
Berlin Kostenlos
Hamburg Kostenlos
München Kostenlos
Köln Kostenlos
Hannover Kostenlos
Bremen Kostenlos
Stuttgart Kostenlos
Offenbach 28 Euro für die Abmeldung + 8 Euro für eine Empfangsbescheinigung
Nordrhein-Westfalen (NRW) In der Regel kostenlos
Andere Städte Maximal 50 Euro möglich

In den meisten Gemeinden entstehen also keine oder nur geringe Kosten für die Abmeldung. Falls eine Gebühr anfällt, bewegt sich diese in einem moderaten Rahmen von maximal 50 Euro.

Warum gibt es überhaupt Kosten?

Die Höhe der Gebühren wird in der Regel nach dem Verwaltungsaufwand berechnet. Da die Gewerbeabmeldung ein vergleichsweise einfacher Prozess ist, erheben viele Gemeinden dafür keine Gebühr. Falls eine Kommune dennoch eine Abmeldegebühr verlangt, deckt diese meist die Bearbeitungskosten der Verwaltung.

Wann muss das Gewerbe abgemeldet werden?

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn sich grundlegende Änderungen in der Geschäftstätigkeit ergeben.

Gründe für eine Gewerbeabmeldung:

  • Komplette Beendigung der Geschäftstätigkeit
  • Umzug in eine andere Gemeinde (erfordert Abmeldung am alten und Neuanmeldung am neuen Standort)
  • Änderung der Rechtsform (z. B. Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbH)
  • Verkauf oder Verpachtung des Unternehmens

Falls sich lediglich der Firmensitz innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde ändert, reicht in der Regel eine Gewerbeummeldung aus.

Fristen und mögliche Konsequenzen bei verspäteter Abmeldung

Die Gewerbeabmeldung muss unverzüglich erfolgen, sobald die Geschäftstätigkeit eingestellt wird. Wer dies nicht rechtzeitig erledigt, kann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:

  • Rückwirkende Abmeldung: Möglich, sollte aber innerhalb von drei Monaten erfolgen. Längere Verzögerungen können problematisch sein.
  • Bußgeld: In einigen Kommunen kann eine verspätete Gewerbeabmeldung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Um unnötige Kosten oder Probleme zu vermeiden, sollte die Abmeldung daher so schnell wie möglich erledigt werden.

Alternative zur Abmeldung: Das Gewerbe „ruhend“ stellen

Wer sich noch nicht sicher ist, ob das Kleingewerbe endgültig aufgegeben werden soll, kann eine vorübergehende Stilllegung als Alternative zur Abmeldung in Betracht ziehen.

Ruhendes Gewerbe: Was bedeutet das?

  • Das Gewerbe bleibt weiterhin angemeldet, wird aber nicht aktiv betrieben.
  • Es entstehen keine Gewerbesteuerzahlungen, da kein Gewinn erzielt wird.
  • IHK- und HWK-Beiträge müssen weiterhin gezahlt werden, es sei denn, eine Befreiung wird beantragt.
  • Eine Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit ist jederzeit möglich, ohne eine erneute Gewerbeanmeldung durchführen zu müssen.

Diese Option kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob das Gewerbe zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden soll.

Fazit: Die Kosten der Gewerbeanmeldung sind überschaubar

Die Anmeldung eines Kleingewerbes in Deutschland ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden.

Die eigentliche Anmeldung kostet zwischen 15 und 65 Euro, zusätzliche Kosten können je nach Branche und Region anfallen. Wer sich gut informiert und mögliche Befreiungen nutzt, kann weitere Ausgaben minimieren.

Der größte finanzielle Aufwand beginnt meist erst nach der Gründung durch laufende betriebliche Kosten, Versicherungen oder die Mitgliedschaft in der IHK/HWK. Trotzdem bleibt das Kleingewerbe eine der günstigsten Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen und erste unternehmerische Erfahrungen zu sammeln.

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