Besteht als Einzelunternehmer eine Geschäftskonto-Pflicht?
Wer ein Kleingewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, steht früher oder später vor der Frage: Brauche ich ein Geschäftskonto? Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig, denn rechtlich gibt es keine allgemeine Verpflichtung, aber in der Praxis sieht es oft anders aus. Banken, Buchhaltung und das Finanzamt spielen dabei eine Rolle. Gibt es eine gesetzliche […] Der Beitrag Besteht als Einzelunternehmer eine Geschäftskonto-Pflicht? erschien zuerst auf ftd.de.


Ist ein Geschäftskonto Pflicht für Einzelunternehmer? (Bild: NEW DATA SERVICES, Unsplash )
Wer ein Kleingewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, steht früher oder später vor der Frage: Brauche ich ein Geschäftskonto?
Die Antwort darauf ist nicht immer eindeutig, denn rechtlich gibt es keine allgemeine Verpflichtung, aber in der Praxis sieht es oft anders aus. Banken, Buchhaltung und das Finanzamt spielen dabei eine Rolle.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht für ein Geschäftskonto?
Grundsätzlich gilt: Einzelunternehmer sind nicht gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Selbstständige oder Freiberufler dazu zwingt, ein separates Konto für geschäftliche Zwecke zu eröffnen. Dies wurde in verschiedenen Quellen und durch steuerrechtliche Vorgaben bestätigt:
- Keine allgemeine Verpflichtung für Einzelunternehmer
- Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler dürfen ein privates Girokonto nutzen
- Das Finanzamt akzeptiert die geschäftliche Nutzung eines Privatkontos
Wer muss zwingend ein Geschäftskonto führen?
Für einige Unternehmensformen gilt allerdings eine klare Pflicht zur Eröffnung eines Geschäftskontos. Diese betrifft insbesondere juristische Personen, die als eigene Rechtseinheit auftreten:
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt)
- AG (Aktiengesellschaft)
- eG (eingetragene Genossenschaft)
- e.V. (eingetragener Verein)
Bei diesen Rechtsformen ist ein separates Konto notwendig, da die Gesellschaft als eigenständige juristische Person auftritt und ihre Finanzen von den persönlichen Finanzen der Gesellschafter strikt getrennt sein müssen. Dies ergibt sich unter anderem aus § 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG für Kapitalgesellschaften.
Für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht diese Verpflichtung jedoch nicht.
Warum verlangen viele Banken trotzdem ein Geschäftskonto?
Auch wenn es keine gesetzliche Pflicht gibt, kann die Hausbank trotzdem ein Geschäftskonto verlangen. Der Grund liegt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vieler Banken.
Banken können geschäftliche Nutzung eines Privatkontos untersagen
In den AGB vieler Kreditinstitute steht eine Klausel, die es Kunden verbietet, ein privates Girokonto für geschäftliche Transaktionen zu nutzen. Die Begründung der Banken:
- Höhere Transaktionsvolumen: Geschäftliche Kontobewegungen sind oft zahlreicher als private, was für die Bank einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet.
- Regulierungen durch das Geldwäschegesetz (§ 3 Abs. 1 GwG): Banken müssen geschäftliche Transaktionen besonders überwachen, was mit zusätzlichen Prüfpflichten verbunden ist.
- Unterschiedliche Gebührenstruktur: Banken bieten Privatkonten oft günstiger oder sogar kostenlos an, während Geschäftskonten gebührenpflichtig sind.
Folge: Wird ein Privatkonto für geschäftliche Zwecke genutzt, kann die Bank dies beanstanden und im schlimmsten Fall sogar das Konto kündigen.
Kann man ein Privatkonto als Geschäftskonto nutzen?
Theoretisch mag es möglich sein, alle geschäftlichen Zahlungen über ein Privatkonto abzuwickeln – aber in der Praxis bringt das eine Menge Nachteile mit sich.
Erschwerte Buchhaltung und Steuererklärung
- Wenn private und geschäftliche Transaktionen auf demselben Konto liegen, wird es schwierig, die Zahlungen sauber zu trennen.
- Jeder einzelne Umsatz muss bei der Steuererklärung manuell zugeordnet werden – das kostet Zeit und Nerven.
- Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt das gesamte Privatkonto durchleuchten, da es geschäftlich genutzt wurde.
Gefahr bei Betriebsprüfungen
- Wird das Privatkonto für geschäftliche Zwecke genutzt, kann das Finanzamt alle privaten Buchungen einsehen.
- Bei einer klaren Trennung mit einem Geschäftskonto darf nur das geschäftliche Konto geprüft werden.
Begrenzte Funktionen eines Privatkontos
Ein Geschäftskonto bietet viele praktische Funktionen, die für Unternehmer relevant sind:
- Lastschriftverfahren: Erlaubt das Einziehen von Kundenzahlungen (bei Privatkonten oft nicht möglich).
- Mehrere Karten für Mitarbeiter: Geschäftskonten bieten die Möglichkeit, weitere Karten für Mitarbeiter oder Geschäftspartner auszustellen.
- Bessere Finanzübersicht: Private und geschäftliche Finanzen sind sauber getrennt.
- Kreditrahmen & Geschäftskredite: Banken gewähren Firmenkunden oft günstigere Konditionen für Unternehmenskredite.
Unprofessioneller Eindruck bei Kunden und Geschäftspartnern
Eine geschäftliche Zahlung an „Max Mustermann – Privatkonto“ wirkt wenig professionell. Wer Rechnungen stellt oder Zahlungen empfängt, macht mit einem Geschäftskonto, das auf den Firmennamen läuft, einen seriöseren Eindruck.
Was sind die Vor- und Nachteile eines Geschäftskontos?
Die Frage, ob ein Geschäftskonto wirklich notwendig ist, stellen sich viele Einzelunternehmer und Selbstständige.
Gesetzlich gibt es keine Pflicht, ein solches Konto zu führen – zumindest für Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmer. Dennoch gibt es einige gute Gründe, die für ein separates Geschäftskonto sprechen. Gleichzeitig bringt ein Geschäftskonto auch einige Kosten und Einschränkungen mit sich.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen | Geschäftskonten sind meist kostenpflichtig (5 bis 50 € pro Monat). |
Bessere Übersicht über die Finanzen | Höhere Gebühren für Buchungen |
Weniger Probleme bei Betriebsprüfungen | Nicht jede Bank akzeptiert Einzelunternehmer |
Kontoführungsgebühren absetzen | Kein persönlicher Vorteil |
Professionelleres Auftreten | Eingeschränkte Auswahl an günstigen Geschäftskonten |
Bessere Finanzplanung | Mehr Verwaltungsaufwand |
Erweiterte Funktionen | Mögliche Kündigung des Privatkontos durch die Bank |
Ein Geschäftskonto ist kein gesetzliches Muss, aber praktisch sehr empfehlenswert. Besonders wer regelmäßig Umsätze generiert, professionell auftreten und die Buchhaltung vereinfachen möchte, profitiert von einem separaten Konto. Für Selbstständige mit geringen Einnahmen oder wenigen Transaktionen kann es sinnvoll sein, zunächst zu prüfen, ob ein Privatkonto ausreicht.
Tipp: Banken bieten unterschiedliche Konditionen – ein Vergleich der Geschäftskonten lohnt sich, um die besten Gebühren und Leistungen zu finden.
Kann man einfach so ein Geschäftskonto eröffnen?
Ja, grundsätzlich kann jeder Selbstständige oder Unternehmer ein Geschäftskonto eröffnen, allerdings gibt es einige Punkte zu beachten.
Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmer haben meist keine besonderen Hürden. Sie benötigen in der Regel nur einen gültigen Personalausweis und, falls erforderlich, einen Gewerbeschein oder eine Steuernummer. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG hingegen müssen ein Geschäftskonto führen und bei der Eröffnung zusätzliche Unterlagen wie einen Handelsregisterauszug und den Gesellschaftsvertrag vorlegen.
Je nach Bank kann die Kontoeröffnung unterschiedlich ablaufen. Klassische Filialbanken verlangen oft einen persönlichen Termin, während viele Online-Banken eine digitale Anmeldung mit Video-Ident anbieten. Bei Direktbanken erfolgt die Kontoeröffnung meist innerhalb weniger Stunden, bei Filialbanken kann es einige Tage dauern.
Allerdings bieten nicht alle Banken Geschäftskonten für jede Unternehmensform an. Während Online-Banken häufig günstige Konten für Einzelunternehmer und Freiberufler bereitstellen, akzeptieren einige nur Kapitalgesellschaften als Geschäftskunden. Wer ein Geschäftskonto eröffnen möchte, sollte also vorab prüfen, welche Bank die passende Lösung bietet.
Was kostet ein Geschäftskonto?
Die Kosten für ein Geschäftskonto unterscheiden sich stark je nach Bank, Nutzungsprofil und Leistungsumfang.
Während einige Online-Anbieter kostenlose Geschäftskonten anbieten, verlangen Filialbanken oft höhere Gebühren, insbesondere für Bargeldservices oder beleghafte Buchungen.
Kostenlose Geschäftskonten
Für Einzelunternehmer und Freiberufler gibt es einige Anbieter, die ein kostenloses Geschäftskonto anbieten – allerdings oft mit Einschränkungen.
So sind diese Angebote meist nur für Solo-Selbstständige verfügbar, während Kapitalgesellschaften auf kostenpflichtige Modelle ausweichen müssen.
Beispiele für kostenlose Geschäftskonten:
Anbieter | Tarif | Monatliche Kosten | Freie Buchungen pro Monat | Einschränkungen |
---|---|---|---|---|
FYRST | Base | 0 € | 50 | Nur für Solo-Selbstständige und Freiberufler, andere 6 €/Monat |
Grenke | Business | 0 € | 50 | Nur für Solo-Selbstständige & Freiberufler |
N26 | Standard | 0 € | Unbegrenzt | Nur für Solo-Selbstständige & Freiberufler |
Vivid | Standard | 0 € | Unbegrenzt | Nur für Solo-Selbstständige & Freiberufler |
Günstige Geschäftskonten mit Grundgebühr
Für Unternehmen, die mehr Funktionen oder größere Flexibilität benötigen, gibt es auch günstige Geschäftskonten mit niedrigen Grundgebühren. Einige Beispiele:
Anbieter | Tarif | Monatliche Kosten | Freie Buchungen pro Monat |
---|---|---|---|
N26 | Business Smart | 4,90 € | Unbegrenzt |
Kontist | Free | 6,00 € | 10 |
Grenke | Business Professional | 7,90 € | 100 |
Finom | Start | 9,00 € (7,00 € bei Jahresbuchung) | Unbegrenzt |
Diese Konten bieten oft zusätzliche Funktionen wie bessere Buchhaltungsanbindungen oder erweiterte Zahlungslösungen.
Geschäftskonten für Bargeld-Geschäfte und große Unternehmen
Unternehmen, die regelmäßig Bargeld einzahlen oder abheben, müssen mit deutlich höheren Gebühren rechnen.
Filialbanken bieten in diesem Bereich zwar besseren Service, verlangen aber hohe Kontoführungs- und Transaktionsgebühren.
Anbieter | Tarif | Monatliche Kosten | Kosten für Einzahlungen | Kosten für Auszahlungen |
---|---|---|---|---|
FYRST | Complete | 10,00 € | 2,50 € | Kostenlos |
Targobank | Business-Konto Premium | 26,90 € | 2,50 € | Kostenlos |
GLS Bank | Konto Geschäft | 15,00 € | 5,00 € | Kostenlos |
Commerzbank | Premium Geschäftskonto Plus | 54,90 € | 2,50 € | 2,50 € |
Deutsche Bank | Business PremiumKonto | 39,90 € | 4,00 € | Kostenlos |
Diese Modelle sind insbesondere für Unternehmen mit großem Zahlungsverkehr oder Filialgeschäft relevant.
Zusätzliche Kosten
Neben den Grundgebühren gibt es weitere Kostenpunkte, die bei der Wahl eines Geschäftskontos berücksichtigt werden sollten:
- Beleglose Buchungen: 0 € bis 0,30 € pro Transaktion
- Beleghafte Buchungen: 1,00 € bis 4,00 € pro Vorgang
- Bargeldabhebungen: Kostenlos bis 3,50 € pro Vorgang
- Bargeldeinzahlungen: 2,50 € bis 7,50 € pro Vorgang
- Kartengebühren: EC- und Kreditkarten sind je nach Anbieter kostenlos oder kostenpflichtig (bis zu 10 € pro Monat)
- Zinsen auf Kredite oder Dispo: 4 % bis 12 % je nach Bank und Bonität
Fazit: Die Wahl des richtigen Geschäftskontos hängt vom Bedarf ab
Wer als Einzelunternehmer oder Freiberufler arbeitet und nur wenige Transaktionen pro Monat hat, kann von einem kostenlosen Online-Geschäftskonto profitieren. Diese Modelle sind ideal für alle, die keine Bargeldgeschäfte haben und hauptsächlich digitale Zahlungen abwickeln.
Für Unternehmen, die regelmäßig Bargeld einzahlen oder viele Transaktionen durchführen, sind Filialbanken oft die bessere Wahl – auch wenn sie teurer sind. Hier lohnt sich ein Vergleich der Gebühren für Buchungen, Bargeldeinzahlungen und Zusatzleistungen.
Kapitale Unternehmen wie GmbHs oder UGs benötigen in jedem Fall ein Geschäftskonto. Sie sollten auf günstige Konditionen für beleglose Buchungen achten, da hier hohe Transaktionskosten entstehen können.
Letztendlich hängt die Entscheidung vom individuellen Geschäftsmodell ab. Ein sorgfältiger Vergleich der Konditionen kann helfen, unnötige Kosten zu vermeiden und das passende Konto für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
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