Gericht kippt Ausschluss – Flüchtlinge haben Anspruch auf normale Leistungen
Mit Leistungsausschlüssen sollen Flüchtlinge, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig ist, zur Ausreise bewegt werden. In gleich drei Fällen hat das Hamburger Sozialgericht dieses Vorgehen nun für rechtswidrig erklärt.
