Freistellungsauftrag bei der Consorsbank anlegen: So funktioniert’s
Wer Zinsen oder Dividenden bei der Consorsbank erhält, muss darauf grundsätzlich Steuern zahlen. Doch mit einem Freistellungsauftrag können Sie einen Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei sichern – bis zu 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab. Wie […] Der Beitrag Freistellungsauftrag bei der Consorsbank anlegen: So funktioniert’s erschien zuerst auf ftd.de.


Consorsbank Logo (Foto: freepik)
Wer Zinsen oder Dividenden bei der Consorsbank erhält, muss darauf grundsätzlich Steuern zahlen.
Doch mit einem Freistellungsauftrag können Sie einen Teil Ihrer Kapitalerträge steuerfrei sichern – bis zu 1.000 Euro pro Jahr für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare. Ohne diesen Auftrag zieht die Bank automatisch die Abgeltungssteuer samt Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab.
Wie Sie den Freistellungsauftrag bei der Consorsbank schnell und einfach einrichten, erklären wir Ihnen hier.
Freistellungsauftrag online bei der Consorsbank anlegen
Der einfachste Weg, Ihren Freistellungsauftrag zu hinterlegen oder zu ändern, ist das Online-Banking. Befolgen Sie dazu diese Schritte:
1. Einloggen ins Online-Banking
- Öffnen Sie die Consorsbank-Website.
- Klicken Sie oben rechts auf „Login“.
- Geben Sie Ihre Zugangsdaten ein und melden Sie sich an.
2. Zum Bereich „Freistellung“ navigieren
- Fahren Sie mit der Maus über „Mein Konto & Depot“.
- Wählen Sie im Dropdown-Menü den Punkt „Steuern“.
- Klicken Sie anschließend auf „Freistellung“.
3. Neuen Freistellungsauftrag anlegen
- Klicken Sie auf „Neuen Freistellungsauftrag anlegen“.
- Geben Sie den Betrag ein, den Sie freistellen möchten:
- Bis zu 1.000 Euro für Einzelpersonen.
- Bis zu 2.000 Euro für Ehepaare.
- Tragen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ein.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie den Auftrag.
4. Bestehenden Freistellungsauftrag ändern oder löschen
- Falls Sie Ihren Freistellungsauftrag anpassen möchten, klicken Sie auf das Stift-Symbol.
- Möchten Sie den Auftrag löschen, nutzen Sie das Papierkorb-Symbol.
- In beiden Fällen müssen Sie die Änderungen mit einer TAN oder SecurePlus-App-Freigabe bestätigen.
Sobald Ihr Freistellungsauftrag gespeichert ist, gilt er automatisch für alle Kapitalerträge, die über die Consorsbank anfallen.
Freistellungsauftrag über die Consorsbank-App verwalten
Auch unterwegs können Sie Ihren Freistellungsauftrag schnell und unkompliziert über die Consorsbank-App anpassen. So geht’s:
1. App öffnen und anmelden
- Starten Sie die Consorsbank-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an.
2. Zum Steuer-Bereich gehen
- Tippen Sie auf das Profil-Symbol oder rufen Sie den Profil-Tab auf.
- Wählen Sie den Punkt „Steuer“ aus.
- Tippen Sie anschließend auf „Freistellungsauftrag“.
3. Auftrag anlegen, ändern oder löschen
- Neuen Auftrag anlegen: Wählen Sie die Option und geben Sie den gewünschten Betrag sowie Ihre Steuer-ID ein.
- Änderungen vornehmen: Tippen Sie auf den bestehenden Auftrag und passen Sie den Betrag an.
- Löschen: Falls Sie den Freistellungsauftrag aufheben möchten, können Sie dies ebenfalls mit wenigen Klicks tun.
Wie im Online-Banking müssen auch hier Änderungen mit einer TAN oder SecurePlus-App-Freigabe bestätigt werden.
Wichtige Hinweise zum Freistellungsauftrag
- Steuer-ID erforderlich: Ohne Ihre Steueridentifikationsnummer kann kein Freistellungsauftrag eingerichtet werden. Falls Sie Ihre Steuer-ID nicht kennen, finden Sie sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder dem Steuerbescheid.
- Gilt nur für die Consorsbank: Der Freistellungsauftrag bezieht sich ausschließlich auf Kapitalerträge, die Sie über Konten oder Depots bei der Consorsbank erhalten.
- Maximalbetrag beachten: Insgesamt dürfen Sie maximal 1.000 Euro (Singles) oder 2.000 Euro (Ehepaare) freistellen – auch wenn Sie den Betrag auf mehrere Banken verteilen.
- Kein rückwirkender Schutz: Der Freistellungsauftrag gilt nur für zukünftige Kapitalerträge. Bereits einbehaltene Steuern können Sie nur über die Steuererklärung zurückholen.
- Änderungen jederzeit möglich: Sie können den Freistellungsauftrag jederzeit anpassen oder löschen – sowohl online als auch in der App.
Was passiert, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einrichten?
Haben Sie keinen Freistellungsauftrag hinterlegt, werden alle Kapitalerträge automatisch versteuert. Konkret bedeutet das:
- Die Bank zieht 25 % Abgeltungssteuer ab.
- Zusätzlich fallen 5,5 % Solidaritätszuschlag an.
- Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, kommt je nach Bundesland eine Kirchensteuer von 8 % oder 9 % hinzu.
Erst mit der Steuererklärung können Sie sich eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückholen – was zusätzlichen Aufwand bedeutet.
Fazit: Lohnt sich ein Freistellungsauftrag?
Ja, absolut! Wer Kapitalerträge erzielt, sollte einen Freistellungsauftrag einrichten. Damit sparen Sie sich nicht nur die sofortige Besteuerung, sondern auch den Papierkram in der Steuererklärung.
Die Consorsbank macht es ihren Kunden besonders einfach: Der Antrag kann in wenigen Minuten online oder per App gestellt werden. Falls sich Ihre finanzielle Situation ändert oder Sie den Auftrag anpassen möchten, geht das ebenfalls mit wenigen Klicks.
Also: Nutzen Sie Ihren Sparerpauschbetrag optimal aus und richten Sie jetzt Ihren Freistellungsauftrag ein.
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