EU-Erbrechtsverordnung: Was für Erbfälle mit Auslandsbezug gilt
Erbfälle mit Bezug zum Ausland können die Erben vor Schwierigkeiten stellen. Dürfen Vererbende das Recht ihrer Heimat wählen, sollten sie das tun.

Erbfälle mit Bezug zum Ausland können die Erben vor Schwierigkeiten stellen. Dürfen Vererbende das Recht ihrer Heimat wählen, sollten sie das tun.