UBS macht abspringende Berater zu Leibeigenen
Wer bei EVV anheuert, darf bei diesem keine alten Kunden betreuen. Und: Sein neuer Arbeitgeber muss der Grossbank den Berater melden. Willkommen in der Schweizer DDR. Die UBS macht es ausscheidenden Kundenberatern faktisch unmöglich, im Beruf zu bleiben. Jedenfalls dann, wenn sie zu einem Externen Vermögensverwalter wechseln. Dort dürfen sie 24 Monate lang keine alten Kunden betreuen. Es wird noch besser, […]

Wer bei EVV anheuert, darf bei diesem keine alten Kunden betreuen. Und: Sein neuer Arbeitgeber muss der Grossbank den Berater melden.
Willkommen in der Schweizer DDR. Die UBS macht es ausscheidenden Kundenberatern faktisch unmöglich, im Beruf zu bleiben. Jedenfalls dann, wenn sie zu einem Externen Vermögensverwalter wechseln. Dort dürfen sie 24 Monate lang keine alten Kunden betreuen. Es wird noch besser, […]