Die europäische Datenschutzregulierung – ein Sammelsurium
Nicht nur seit Einführung der Künstlichen Intelligenz in den Binnenmarkt wird kontinuierlich versucht durch Richtlinien und Verordnungen die Datennutzung zu regulieren. Seit 2018 bildet die DSGVO den einheitlichen und unmittelbar geltenden Datenschutzrahmen des europäischen Wirtschaftsraums, der zumindest den Flickenteppich mitgliedstaatlicher Regelungen – der den grenzüberschreitenden Datenverkehr in der Europäischen Union hinderte – beseitigt zu haben […]

Nicht nur seit Einführung der Künstlichen Intelligenz in den Binnenmarkt wird kontinuierlich versucht durch Richtlinien und Verordnungen die Datennutzung zu regulieren. Seit 2018 bildet die DSGVO den einheitlichen und unmittelbar geltenden Datenschutzrahmen des europäischen Wirtschaftsraums, der zumindest den Flickenteppich mitgliedstaatlicher Regelungen – der den grenzüberschreitenden Datenverkehr in der Europäischen Union hinderte – beseitigt zu haben scheint.
A Europe Fit for the Digital Age
Mit der EU-Datenstrategie 2020 wurde die Datenwirtschaft angekurbelt – und damit auch die europäische Gesetzgebung. Seitdem dichtet sich der Wald an „Regulierungsungetümen“ und wir laufen Gefahr, den Überblick zu verlieren – Digital Services Act, Data Governance Act, Data Act und jüngst der AI Act, wobei der Anwendungsbereich der DSGVO immer unberührt bleibt.
Eine Übersicht des Europäischen Parlaments führt 89 Rechtsakte für die Digitalisierung in der EU auf, von denen 55 derzeit in Kraft sind.
Wieso das Ganze?
Ist das ganze Durcheinander auf fehlende Koordinierung zurückzuführen? Auch muss man sich fragen, ob dadurch nicht die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird, denn insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen sind die vielen rechtlichen Vorgaben ohne Fachkompetenz oft undurchdringbar.
Wir leben bereits jetzt in einer Datenökonomie, die mit einem hohen Gefahrenpotenzial einhergeht. Gleichzeitig gilt es, die Chancen zu nutzen, die sich im Zusammenhang mit Daten – und das Thema hat eine hohe Zukunftsrelevanz – ergeben. Es muss ein praktikabler Weg gefunden werden, dem Gefahrenpotenzial gerecht zu werden und der Innovation Raum zu lassen, ohne dabei den Überblick zu verlieren.
Der Vorschlag – alles in einem Datengesetz bündeln
Nachvollziehbar ist der gegenwärtige Vorschlag eines gebündelten Datenschutzhandbuchs, um zumindest auf nationaler Ebene einen Überblick schaffen zu können. Hierzu sagt Prof. Dr. Moritz Hennemann, Direktor am Institut für Medien- und Informationsrecht der Universität Freiburg:
„Im Vergleich zum Status quo kann es nur kohärenter, praktikabler, zielgerichteter werden. Ein solches Datengesetzbuch muss einerseits das EU-Recht als Ausgangspunkt nehmen und dort andocken, wo Ausgestaltungs- und Handlungsspielräume bestehen […] Andererseits offenbart es die Chance, genuin nationale Domänen sinnvoll zu integrieren, einheitlich abzubilden und künftige Erweiterungsmöglichkeiten anzubieten.“
Der Vorteil:
„Es könnten Begriffe vereinheitlicht, Redundanzen abgebaut, Datenzugangsrechte und Privilegierungen (etwa zugunsten der Forschung) übersichtlich dargestellt sowie etwa das Scoring adäquat flankiert werden.“
Alles braucht seine Zeit
Die Gesetzgebung ist ein dynamischer Prozess, der im besten Fall gesellschaftliche Werteordnungen und technische Innovationen widerspiegelnd in Verbindung bringt.
Zwar kam die Digitalisierung nicht überraschend von heute auf morgen, aber die Probleme, die jeder Fortschritt mit sich bringt, setzen nur sukzessive ein. Eine abstrakte Problemprognose kann die Gefahren der Zukunft nicht immer mit Gewissheit erfassen. Es gilt immer dann mit Gesetzen nachzujustieren, sobald sich eine Lücke im immer größer werdenden Raum der Daten abzeichnet.
Das Datenschutzrecht ist mithin ein die Komplexität der Materie widerspiegelndes Regularium. Die Dynamik um den Datenschutz lässt nach dem Motto „Bewegung ist Leben, und Stillstand der Tod“ auf Fortschritt schließen. Es bleibt zu hoffen, dass trotz der Komplexität die Übersichtlichkeit gewahrt wird – vielleicht ja sogar mit einer gebündelten Datengesetz-Sammlung.
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