DHL aktualisiert die AGB – das sind die Änderungen
DHL informiert seine Kunden über eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 15. Mai 2025. Die Änderungen betreffen die Nutzung der Versand- und Empfangsoptionen von DHL, insbesondere bei der Zustellung […]


DHL informiert seine Kunden über eine Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum 15. Mai 2025.
Die Änderungen betreffen die Nutzung der Versand- und Empfangsoptionen von DHL, insbesondere bei der Zustellung an Packstationen und Filialen. Für die meisten Kunden besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, es wird jedoch auf die Möglichkeit hingewiesen, sich über die Details der Änderungen zu informieren. Die alten und neuen AGB können online eingesehen werden.
Änderungen und wichtige Informationen
Bei Sendungen an eine Packstation ist künftig besonders auf die Richtigkeit der Adressierung zu achten. Fehlt beispielsweise die Sendungsnummer, kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird stattdessen an eine Filiale in der Nähe weitergeleitet.
Auch zollmeldepflichtige Sendungen, die bisher nicht an Packstationen oder Filialen umgeleitet werden durften, können nun in bestimmten Fällen umgeleitet werden, sofern keine Einfuhrabgaben anfallen. Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Abgabe an Automaten von Drittanbietern klarer formuliert. Im Detail heißt es:
Was ändert sich für Sie, wenn Sie in Zukunft die DHL Empfangs- und Versandoptionen weiterhin nutzen?
- Wenn Sie eine Sendung an eine Packstation adressieren, ist es weiterhin wichtig, dass diese Adressierung korrekt ist. Beispielsweise muss Ihr Name zur Postnummer passen, die Packstation-Nummer muss angeben sein, etc.. Diese Bedingungen haben wir in den AGB noch einmal deutlich ausformuliert.
- Fehlt die Sendungsnummer auf einer Sendung, die an eine Packstation adressiert ist, kann diese nicht von unseren Zustellkräften an die Packstation zugestellt werden und wird in eine nahe gelegene Filiale gebracht.
- Zollrechtlich anmeldepflichtige Sendungen konnten bisher nicht an eine Filiale oder Packstation umgeleitet werden. Nun können Sie internationale Pakete und EMS (Express Mail Service)-Sendungen, die ohne Einfuhrabgaben an die Hausanschrift zugestellt werden können, auch an eine Filiale oder Packstation umleiten.
- Die gesonderten Bedingungen für die Zustellung an einen DHL Paketkasten entfallen.
- Auch vor der AGB-Änderung haben wir Ihre Sendungen an Automaten von Drittanbietern zugestellt. Die Bedingungen, die dafür erfüllt sein müssen, haben wir nun in den AGB deutlich ausformuliert. Bitte beachten Sie: Die Zustellung ist nur möglich, wenn DHL kostenlos Zugang zum Drittautomaten hat und die Adresse der Station klar angegeben ist. Informieren Sie sich bitte vorher beim Anbieter der Station.
Fristen und Einspruchsmöglichkeiten:
Kunden, die mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden sind, können innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich per E-Mail oder Brief widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die neuen AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs kann DHL die Leistungen ab dem 15. Mai 2025 nicht mehr erbringen und der Vertrag wird zu diesem Zeitpunkt beendet.
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