Bundesverfassungsgericht AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung

2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die AfD verfassungswidrig benachteiligt wurde. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte keine staatlichen Gelder bekommen. Die Partei forderte deswegen eine Nachzahlung – ohne Erfolg. Dieser Beitrag Bundesverfassungsgericht AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Mär 27, 2025 - 15:00
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Bundesverfassungsgericht AfD-Stiftung bekommt keine rückwirkende Förderung

Das Foto zeigt den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts, der nun erneut zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung urteilte.

2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, daß die AfD verfassungswidrig benachteiligt wurde. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hatte keine staatlichen Gelder bekommen. Die Partei forderte deswegen eine Nachzahlung – ohne Erfolg.

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