Blumen pflücken unterwegs: Erlaubt oder verboten?

Margeriten, Wiesen-Schaumkraut, Hahnenfuß: Am Weg- und Feldrand blühen derzeit einige wunderschöne Blumen. Die Versuchung ist groß, sich beim Spaziergang oder Ausflug einen bunten Strauß zu pflücken und mit nach Hause zu nehmen. Aber: Ist das hierzulande erlaubt? Nicht immer.Ein bunter, selbst gepflückter Blumenstrauß ist einfach schön! Und gerade im Frühsommer macht es Spaß, durch die Natur zu streifen und nach Blüten, Gräsern und Zweigen Ausschau zu halten. Nur leider dürfen Sie nicht alles mitnehmen, was dort verführerisch blüht. Denn: Beim Blumenpflücken und Wildkräutersammeln gibt es einiges zu beachten. Blumen pflücken: Darauf sollten Sie achten Prinzipiell ist es verboten, in der Natur wild wachsende Pflanzen zu pflücken. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Und gilt für alle Pflanzenarten, unabhängig von ihrem Schutzstatus. Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz eine Ausnahme: die sogenannte Handstraußregel (§ 39 Absatz 3 BNatSchG). Sie erlaubt es bei einer pfleglichen Entnahme in geringen Mengen, wild wachsende Pflanzen zu pflücken oder zu sammeln. Allerdings nur für den persönlichen Bedarf. Und wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen: So gilt die Handstraußregel nicht für Pflanzen, die unter Artenschutz stehen. "Sie dürfen weder ganz noch teilweise abgeschnitten, abgepflückt oder ausgegraben werden", erklärt der NABU.Zu den geschützten Arten gehören: Arnika Blaustern Eisenhut Enzian Farne Krokusse (weit verbreitet) Küchenschellen Narzissen (weit verbreitet) Nelken Orchideen Schachblumen Schlüsselblume Schwertlilien Seerosen Zudem sind viele Pilze geschützt. "In geringen Mengen für den eigenen Bedarf" gesammelt werden dürfen laut NABU Steinpilz, Schweinsohr und Brätling sowie alle Birkenpilze, Morcheln, Pfifferlingsarten und Rotkappen. Auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks gilt ein generelles Blumenpflückverbot. Und natürlich ist es auch auf privaten Grundstücken und in öffentlichen Parks, die von der Stadt oder Gemeinde bepflanzt werden, verboten, Pflanzen mitzunehmen.Muscheln oder Sand vom Strand sind beliebte Urlaubssouvenirs – aber das Mitnehmen ist nicht in allen Urlaubsländern erlaubt. Wer nicht aufpasst, riskiert ein hohes Bußgeld. Worauf gilt es zu achten? Ein Überblick.Handstraußregel: Was bedeutet "geringe Menge"? Aber wie viel ist "eine Handvoll Blumen"? So viele Blumen, Kräuter oder Zweige, "wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann", erklärt der NABU. Die "Handstraußregel" gilt übrigens nicht nur für Blumen, sondern auch für Farne, Flechten, Früchte, Gräser, Kräuter, Moose, Pilze und Zweige. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem Bundesland. Wichtig fürs Blumenpflücken und Kräutersammeln Einen kleinen Strauß aus Blumen mitzunehmen, die Sie kennen, die es häufig gibt und die nicht unter Naturschutz stehen, dagegen spricht eigentlich nichts. Was Sie aber bedenken sollten: Rücksichtnahme ist wichtig! Auch andere wollen sich an der schönen Natur erfreuen.  Jede Blüte, die Sie mitnehmen, steht Insekten nicht mehr als Nahrungsquelle zur Verfügung. Pflücken Sie deshalb nur Blumen, von denen viele an einer Stelle wachsen. Sie dürfen den Strauß nur privat nutzen, d.h. nicht verkaufen. Reißen Sie die Pflanzen nicht einfach aus der Erde. Dabei kommt häufig die Wurzel mit, sodass die Blume nicht mehr nachwachsen kann. Besser: Blumen und Kräuter bodennah abschneiden. Beim Pflücken keine anderen Pflanzen niedertreten. Viele Blumenarten halten in der Vase nur sehr kurz – diese sollten Sie in Ihrer natürlichen Umgebung belassen und dort bewundern. Blumen, die sich nicht für die Vase eignen: Kornblumen welken oft schon nach wenigen Stunden, es sei denn, man stellt sie sofort ins Wasser. Löwenzahn schließt sich in der Vase schnell oder verblüht rasch. Mohn (z. B. Klatschmohn) verliert nach dem Schneiden sehr schnell die Blütenblätter. Sauerampfer-Blüten verlieren schnell ihre Spannkraft. Wiesen-Glockenblumen halten in der Vase nur kurz. Achtung: Die Pflanze darf nicht überall gepflückt werden, in manchen Regionen gilt sie als "gefährdet". Wiesen-Schaumkraut ist nach dem Schnitt extrem kurzlebig. Auch diese Pflanze darf nicht überall gepflückt werden, weil sie in manchen Regionen als "gefährdet" gilt.  Diese Sommerblumen sind in Deutschland nicht geschützt oder gefährdet und eignen sich zudem gut als Schnittblumen für die Vase: Wilde Möhre Schafgarbe Rainfarn Gewöhnliche Kamille Wilde Malve Natternkopf Leimkraut Färberkamille Wilde Resede Moschusmalve Eine bunte Wildblumenwiese im Garten ist nicht nur schön anzusehen, sondern lockt auch jede Menge Insekten an. Dazu ist sie äußerst pflegeleicht. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Rasen in eine farbenfrohe, wilde Blumenwiese verwandeln.Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, haben Sie auch lange Freude an Ihrem Wildblumensträußchen, wenn es erst einmal in der Wohnung ist: Blumenstiele in der Vase nicht quetschen

Mai 7, 2025 - 10:59
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Blumen pflücken unterwegs: Erlaubt oder verboten?

Margeriten, Wiesen-Schaumkraut, Hahnenfuß: Am Weg- und Feldrand blühen derzeit einige wunderschöne Blumen. Die Versuchung ist groß, sich beim Spaziergang oder Ausflug einen bunten Strauß zu pflücken und mit nach Hause zu nehmen. Aber: Ist das hierzulande erlaubt? Nicht immer.

Ein bunter, selbst gepflückter Blumenstrauß ist einfach schön! Und gerade im Frühsommer macht es Spaß, durch die Natur zu streifen und nach Blüten, Gräsern und Zweigen Ausschau zu halten. Nur leider dürfen Sie nicht alles mitnehmen, was dort verführerisch blüht.

Denn: Beim Blumenpflücken und Wildkräutersammeln gibt es einiges zu beachten.

Blumen pflücken: Darauf sollten Sie achten

Prinzipiell ist es verboten, in der Natur wild wachsende Pflanzen zu pflücken. Das ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. Und gilt für alle Pflanzenarten, unabhängig von ihrem Schutzstatus.

Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz eine Ausnahme: die sogenannte Handstraußregel (§ 39 Absatz 3 BNatSchG). Sie erlaubt es bei einer pfleglichen Entnahme in geringen Mengen, wild wachsende Pflanzen zu pflücken oder zu sammeln. Allerdings nur für den persönlichen Bedarf.

Und wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen: So gilt die Handstraußregel nicht für Pflanzen, die unter Artenschutz stehen. "Sie dürfen weder ganz noch teilweise abgeschnitten, abgepflückt oder ausgegraben werden", erklärt der NABU.

Zu den geschützten Arten gehören:

  • Arnika
  • Blaustern
  • Eisenhut
  • Enzian
  • Farne
  • Krokusse (weit verbreitet)
  • Küchenschellen
  • Narzissen (weit verbreitet)
  • Nelken
  • Orchideen
  • Schachblumen
  • Schlüsselblume
  • Schwertlilien
  • Seerosen

Zudem sind viele Pilze geschützt. "In geringen Mengen für den eigenen Bedarf" gesammelt werden dürfen laut NABU Steinpilz, Schweinsohr und Brätling sowie alle Birkenpilze, Morcheln, Pfifferlingsarten und Rotkappen.

Auch in Naturschutzgebieten und Nationalparks gilt ein generelles Blumenpflückverbot. Und natürlich ist es auch auf privaten Grundstücken und in öffentlichen Parks, die von der Stadt oder Gemeinde bepflanzt werden, verboten, Pflanzen mitzunehmen.

Muscheln oder Sand vom Strand sind beliebte Urlaubssouvenirs – aber das Mitnehmen ist nicht in allen Urlaubsländern erlaubt. Wer nicht aufpasst, riskiert ein hohes Bußgeld. Worauf gilt es zu achten? Ein Überblick.

Handstraußregel: Was bedeutet "geringe Menge"?

Aber wie viel ist "eine Handvoll Blumen"? So viele Blumen, Kräuter oder Zweige, "wie man in einer Hand zwischen Daumen und Zeigefinger umfassen kann", erklärt der NABU.

Die "Handstraußregel" gilt übrigens nicht nur für Blumen, sondern auch für Farne, Flechten, Früchte, Gräser, Kräuter, Moose, Pilze und Zweige.

Wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und dem Bundesland.

Wichtig fürs Blumenpflücken und Kräutersammeln

Einen kleinen Strauß aus Blumen mitzunehmen, die Sie kennen, die es häufig gibt und die nicht unter Naturschutz stehen, dagegen spricht eigentlich nichts. Was Sie aber bedenken sollten:

  • Rücksichtnahme ist wichtig! Auch andere wollen sich an der schönen Natur erfreuen. 
  • Jede Blüte, die Sie mitnehmen, steht Insekten nicht mehr als Nahrungsquelle zur Verfügung. Pflücken Sie deshalb nur Blumen, von denen viele an einer Stelle wachsen.
  • Sie dürfen den Strauß nur privat nutzen, d.h. nicht verkaufen.
  • Reißen Sie die Pflanzen nicht einfach aus der Erde. Dabei kommt häufig die Wurzel mit, sodass die Blume nicht mehr nachwachsen kann. Besser: Blumen und Kräuter bodennah abschneiden.
  • Beim Pflücken keine anderen Pflanzen niedertreten.
  • Viele Blumenarten halten in der Vase nur sehr kurz – diese sollten Sie in Ihrer natürlichen Umgebung belassen und dort bewundern.

Blumen, die sich nicht für die Vase eignen:

  • Kornblumen welken oft schon nach wenigen Stunden, es sei denn, man stellt sie sofort ins Wasser.
  • Löwenzahn schließt sich in der Vase schnell oder verblüht rasch.
  • Mohn (z. B. Klatschmohn) verliert nach dem Schneiden sehr schnell die Blütenblätter.
  • Sauerampfer-Blüten verlieren schnell ihre Spannkraft.
  • Wiesen-Glockenblumen halten in der Vase nur kurz. Achtung: Die Pflanze darf nicht überall gepflückt werden, in manchen Regionen gilt sie als "gefährdet".
  • Wiesen-Schaumkraut ist nach dem Schnitt extrem kurzlebig. Auch diese Pflanze darf nicht überall gepflückt werden, weil sie in manchen Regionen als "gefährdet" gilt. 

    Diese Sommerblumen sind in Deutschland nicht geschützt oder gefährdet und eignen sich zudem gut als Schnittblumen für die Vase:

    • Wilde Möhre
    • Schafgarbe
    • Rainfarn
    • Gewöhnliche Kamille
    • Wilde Malve
    • Natternkopf
    • Leimkraut
    • Färberkamille
    • Wilde Resede
    • Moschusmalve

    Eine bunte Wildblumenwiese im Garten ist nicht nur schön anzusehen, sondern lockt auch jede Menge Insekten an. Dazu ist sie äußerst pflegeleicht. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Rasen in eine farbenfrohe, wilde Blumenwiese verwandeln.

    Wenn Sie die folgenden Tipps beachten, haben Sie auch lange Freude an Ihrem Wildblumensträußchen, wenn es erst einmal in der Wohnung ist:

    • Blumenstiele in der Vase nicht quetschen, alle sollten genug Platz haben.
    • Blätter entfernen, die im Wasser stehen.
    • Kein eiskaltes, besser handwarmes Wasser verwenden.
    • Stiele anschneiden.
    • Den Strauß nicht in die pralle Sonne stellen, hier welkt er besonders schnell.

    Kostengünstige Alternative: Blumenfelder

    An vielen Landstraßen laden Blumenfelder zum Selberpflücken ein. Für wenig Geld kann man hier nach Lust und Laune Blumen pflücken, einen Strauß ganz nach seinem Geschmack kreieren und mit nach Hause nehmen.

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