⚖️ Urteil: Netflix Preiserhöhung rechtswidrig – Rückzahlung möglich!
Bei nahezu allen Streaming-Anbietern war es in den letzten Jahren der Trend, die monatlichen Abo-Gebühren immer wieder zu erhöhen und meisten auch ohne für den Verbraucher erkennbaren Grund. Für einer der Ersten und auch den Größten kann dies nun teuer werden! Preiserhöhungen von Netflix durch Gericht als rechtswidrig eingestuft Das Landgericht in Köln hat jetzt ein Urteil gefällt, was sich zu Gunsten der Nutzer auswirken wird, denn die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und auch aus 2022 wurden angefochten und das Gericht entschied für die Nutzer. Netflix brachte es dem Kunden durch ein Pop-up beim Starten der App nahe, dass sich die Preise für das Abo erhöhen werden und gab dem Nutzer nur die Option, dieser Erhöhung zustimmen zu können, ein Downgrade durchzuführen oder der Erhöhung zu widerspreche, was denn den Verlust des Abos bedeutete. Fehlende Willenserklärung seitens Netflix Wie in fast jedem Vertragsrecht, braucht es zwei Willenserklärungen, um einen Vertrag oder auch einen Kaufvertrag geltend zu machen. Zum einen braucht es hier die Willenserklärung vom Dienstleister und auch die passende Willenserklärung des Kunden, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommen kann. Das Landgericht in Köln sah das in der Praxis von Netflix eben nicht so, dass hier eine beidseitige Willenserklärung stattfinden kann. Das Gericht sah es so, dass dieses Pop-up als ein nicht freiwilliges Vertragsangebot erkennbar war, sondern nur eine Information seitens des Streaming-Diensts, dass eine schon beschlossene Preisänderung stattfinden wird. Daher wurde kein Angebot an den Kunden ausgegeben und daher gibt es auch keine konkrete Willenserklärung, bzw. die Möglichkeit des Kunden seine abzugeben. Netflix muss zu viel bezahlte Gebühren erstatten Durch das Urteil des Landgerichts entstehen für Netflix nun ein paar Unannehmlichkeiten, denn dieses Urteil kann dazu genutzt werden, dass die zu viel gezahlten Gebühren seit 2019 zurückgezahlt werden sollen. Zuzüglich der entstandenen Zinsen. Die Erhöhungen und Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 seien mittlerweile verjährt und können daher nicht mehr geltend gemacht werden. In Summe bedeutet dies aber, dass fast 200 Euro an alle zurückgezahlt werden sollen, die sich per Schreiben im Zusammenhang mit der Klage, die Gebühren zurückholen wollen. Hierfür hat die Kanzlei WBS.Legal ein Musterschreiben erstellt, welches problemlos genutzt werden kann. Ist das Urteil rechtskräftig? – Link zum Urteil Ja, der Urteil wurde schriftlich beurkundet und ist somit rechtskräftig. Allerdings kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass Netflix in Berufung gehen wird, um das Urteil abzuwenden. Laut der Kanzlei geht man aber davon aus, dass auch weitere Instanzen für die Kunden sprechen werden, damit diese ihr Geld zurückbekommen können. Was könnte sich für Netflix ändern? Neben der Rückzahlung für Millionen von Abonnenten geht es aber auch für Netflix darum, bei weiteren Erhöhungen viel transparenter mit ihren Nutzern umzugehen. So sollen stillschweigende Erhöhungen nicht mehr stattfinden und der Nutzer kann nur noch mit konkreter Zustimmung und eben auch Willenserklärung einer Erhöhung zustimmen. Wie kann man sein Geld zurückbekommen? Entweder setzt ihr ein eigenes Schreiben auf und schickt es direkt an die Zentrale, die sich in den Niederlanden befinden oder schickt dieses Schreiben einfach per Mail an: „info@members.netflix.com“. Alternativ könnt ihr auch das Musterschreiben der Kanzlei nehmen, welches in dem Deal hinter dem Dealbutton verlinkt ist. Wichtig ist, wenn ihr selber ein Schreiben aufsetzen wollt, dass: Die zu viel gezahlten Kosten richtig ausgerechnet werden. So also ab Start der Erhöhung bis zum Tag, an dem ihr das Geld zurückverlangen möchtet. Fristen für Netflix von 14 Tage setzen Ggf. bei einer Ignorierung eures Schreibens einen Anwalt einschalten Euer Schriftstück muss dann an die folgende Adresse geschickt werden. Bestenfalls als Einschreiben mit Rückschein: Netflix International B.V. Karperstraat 8-10 1075 KZ Amsterdam Niederlande Werdet ihr aktiv und versuchen euer Geld zurückzubekommen?

Bei nahezu allen Streaming-Anbietern war es in den letzten Jahren der Trend, die monatlichen Abo-Gebühren immer wieder zu erhöhen und meisten auch ohne für den Verbraucher erkennbaren Grund. Für einer der Ersten und auch den Größten kann dies nun teuer werden!
Preiserhöhungen von Netflix durch Gericht als rechtswidrig eingestuft
Das Landgericht in Köln hat jetzt ein Urteil gefällt, was sich zu Gunsten der Nutzer auswirken wird, denn die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und auch aus 2022 wurden angefochten und das Gericht entschied für die Nutzer.
Netflix brachte es dem Kunden durch ein Pop-up beim Starten der App nahe, dass sich die Preise für das Abo erhöhen werden und gab dem Nutzer nur die Option, dieser Erhöhung zustimmen zu können, ein Downgrade durchzuführen oder der Erhöhung zu widerspreche, was denn den Verlust des Abos bedeutete.
Fehlende Willenserklärung seitens Netflix
Wie in fast jedem Vertragsrecht, braucht es zwei Willenserklärungen, um einen Vertrag oder auch einen Kaufvertrag geltend zu machen. Zum einen braucht es hier die Willenserklärung vom Dienstleister und auch die passende Willenserklärung des Kunden, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommen kann.
Das Landgericht in Köln sah das in der Praxis von Netflix eben nicht so, dass hier eine beidseitige Willenserklärung stattfinden kann. Das Gericht sah es so, dass dieses Pop-up als ein nicht freiwilliges Vertragsangebot erkennbar war, sondern nur eine Information seitens des Streaming-Diensts, dass eine schon beschlossene Preisänderung stattfinden wird. Daher wurde kein Angebot an den Kunden ausgegeben und daher gibt es auch keine konkrete Willenserklärung, bzw. die Möglichkeit des Kunden seine abzugeben.
Netflix muss zu viel bezahlte Gebühren erstatten
Durch das Urteil des Landgerichts entstehen für Netflix nun ein paar Unannehmlichkeiten, denn dieses Urteil kann dazu genutzt werden, dass die zu viel gezahlten Gebühren seit 2019 zurückgezahlt werden sollen. Zuzüglich der entstandenen Zinsen.
Die Erhöhungen und Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 seien mittlerweile verjährt und können daher nicht mehr geltend gemacht werden. In Summe bedeutet dies aber, dass fast 200 Euro an alle zurückgezahlt werden sollen, die sich per Schreiben im Zusammenhang mit der Klage, die Gebühren zurückholen wollen. Hierfür hat die Kanzlei WBS.Legal ein Musterschreiben erstellt, welches problemlos genutzt werden kann.
Ist das Urteil rechtskräftig? – Link zum Urteil
Ja, der Urteil wurde schriftlich beurkundet und ist somit rechtskräftig. Allerdings kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass Netflix in Berufung gehen wird, um das Urteil abzuwenden. Laut der Kanzlei geht man aber davon aus, dass auch weitere Instanzen für die Kunden sprechen werden, damit diese ihr Geld zurückbekommen können.
Was könnte sich für Netflix ändern?
Neben der Rückzahlung für Millionen von Abonnenten geht es aber auch für Netflix darum, bei weiteren Erhöhungen viel transparenter mit ihren Nutzern umzugehen. So sollen stillschweigende Erhöhungen nicht mehr stattfinden und der Nutzer kann nur noch mit konkreter Zustimmung und eben auch Willenserklärung einer Erhöhung zustimmen.
Wie kann man sein Geld zurückbekommen?
Entweder setzt ihr ein eigenes Schreiben auf und schickt es direkt an die Zentrale, die sich in den Niederlanden befinden oder schickt dieses Schreiben einfach per Mail an: „info@members.netflix.com“. Alternativ könnt ihr auch das Musterschreiben der Kanzlei nehmen, welches in dem Deal hinter dem Dealbutton verlinkt ist.
Wichtig ist, wenn ihr selber ein Schreiben aufsetzen wollt, dass:
- Die zu viel gezahlten Kosten richtig ausgerechnet werden. So also ab Start der Erhöhung bis zum Tag, an dem ihr das Geld zurückverlangen möchtet.
- Fristen für Netflix von 14 Tage setzen
- Ggf. bei einer Ignorierung eures Schreibens einen Anwalt einschalten
Euer Schriftstück muss dann an die folgende Adresse geschickt werden. Bestenfalls als Einschreiben mit Rückschein:
Netflix International B.V.
Karperstraat 8-10
1075 KZ Amsterdam
Niederlande
Werdet ihr aktiv und versuchen euer Geld zurückzubekommen?