Verwaltungsgericht Köln WDR muß Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen
Sahra Wagenknecht muß nicht in die ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden, entscheidet ein Gericht. Der Sender argumentiert mit der geringen Bedeutung des BSW. Die Partei behauptete: Neben Merz habe eigentlich nur Wagenknecht realistische Chancen, Kanzler zu werden. Dieser Beitrag Verwaltungsgericht Köln WDR muß Wagenknecht nicht zur „Wahlarena“ einladen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Sahra Wagenknecht muß nicht in die ARD-„Wahlarena“ eingeladen werden, entscheidet ein Gericht. Der Sender argumentiert mit der geringen Bedeutung des BSW. Die Partei behauptete: Neben Merz habe eigentlich nur Wagenknecht realistische Chancen, Kanzler zu werden.
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