Verfassungsschutz erklärt Verfassung für verfassungswidrig

Mathias Brodkorb, ehemaliger SPD-Landesminister in Mecklenburg-Vorpommern und Rechtsextremismusfachmann hat in einem lesenswerten Gastbeitrag für die „Schwäbische Zeitung“ vom 6. Mai 2025 auf ein gern übersehenes Detail hingewiesen. Der AfD werde nicht etwa vorgeworfen, die demokratische politische Ordnung des Landes umstürzen zu wollen. Zum Vorwurf werde ihr gemacht, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden. Und der sei Der Beitrag Verfassungsschutz erklärt Verfassung für verfassungswidrig erschien zuerst auf Tichys Einblick.

Mai 7, 2025 - 15:49
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Verfassungsschutz erklärt Verfassung für verfassungswidrig
Mathias Brodkorb, ehemaliger SPD-Landesminister in Mecklenburg-Vorpommern und Rechtsextremismusfachmann hat in einem lesenswerten Gastbeitrag für die „Schwäbische Zeitung“ vom 6. Mai 2025 auf ein gern übersehenes Detail hingewiesen. Der AfD werde nicht etwa vorgeworfen, die demokratische politische Ordnung des Landes umstürzen zu wollen. Zum Vorwurf werde ihr gemacht, einen „ethnischen Volksbegriff“ zu verwenden. Und der sei als Indiz für ein verfassungsfeindliches Treiben der Partei zu werten. Oha, da hätten die VS-Schlapphüte vielleicht doch besser zunächst einen Blick in die Verfassung werfen sollen, ganz nach der bewährten Maxime juristischer Anfängerausbildung: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“ Denn was das Thema „ethnischer Volksbegriff“ angeht, findet sich im Grundgesetz durchaus Erhellendes. Artikel 116 Abs. 1 GG formuliert: „Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist (…), wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

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