Steuern: Warum Beiträge fürs Fitnessstudio steuerlich nicht absetzbar sind

Selbst bei ärztlich verordnetem Training zählen Beiträge für das Fitnessstudio zu den Kosten der Lebensführung und nicht als außergewöhnliche Belastung. Das stellte der BFH klar.

Mär 23, 2025 - 14:13
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Steuern: Warum Beiträge fürs Fitnessstudio steuerlich nicht absetzbar sind
Selbst bei ärztlich verordnetem Training zählen Beiträge für das Fitnessstudio zu den Kosten der Lebensführung und nicht als außergewöhnliche Belastung. Das stellte der BFH klar.