Neue Heizung: Schlechte Nachrichten für alle, die zur Miete wohnen

Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Vermieter dürfen die Kosten einer neuen Heizung auf die Miete umlegen – auch wenn die Energiekosten zunächst nicht sinken. Die Entscheidung stützt sich auf das Argument der langfristigen Effizienz, lässt Mieter aber erst einmal tiefer in die Tasche greifen.

Mai 16, 2025 - 19:00
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Neue Heizung: Schlechte Nachrichten für alle, die zur Miete wohnen

Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Vermieter dürfen die Kosten einer neuen Heizung auf die Miete umlegen – auch wenn die Energiekosten zunächst nicht sinken. Die Entscheidung stützt sich auf das Argument der langfristigen Effizienz, lässt Mieter aber erst einmal tiefer in die Tasche greifen.

BGH bestätigt höhere Miete bei neuer Heizung

Nach dem BGH-Urteil können Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Miete aufschlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob die neue Heizung sofort Einsparungen bringt. Ausschlaggebend ist allein die technische Verbesserung der Heizungsanlage und vielmehr die positive Prognose zum Zeitpunkt der Mieterhöhung. Staatliche Förderungen und reine Instandhaltungskosten müssen Vermieter allerdings herausrechnen, damit nur die wahren Kosten angerechnet werden, die der Vermieter hat.

Der Fall, der zum Urteil führte, zeigt die Problematik deutlich: Eine Vermieterin erneuerte die Heizungsanlage ihres Mietshauses und erhöhte anschließend die Miete. Die Klage einer Mieterin dagegen scheiterte vor dem BGH, obwohl das Landgericht Bremen ihr zunächst Recht gegeben hatte. Die Richter argumentierten, dass die Effizienzsteigerung ausreiche – auch ohne unmittelbare Kosteneinsparungen für die Mieter.

Die Regelung soll Vermieter dazu motivieren, in klimafreundlichere Heiztechnik zu investieren. Dadurch könnten solche Modernisierungen langfristig zu reduzierten CO₂-Emissionen in Mietobjekten beitragen (Quelle: WirtschaftsWoche).

Mieter haben das Nachsehen

Während dies dem Klimaschutz zugutekommt, tragen Mieter die finanzielle Last. Sie müssen auf potenzielle Einsparungen warten, die sich möglicherweise erst nach Jahren oder bei einem Umzug gar nicht mehr bemerkbar machen. Vermieter müssen dabei transparent sein. So sind beispielsweise Instandhaltungskosten nicht umlagefähig. Seit 2019 gilt eine reduzierte Modernisierungsumlage von acht statt zuvor elf Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich greift eine Kappungsgrenze zum Schutz der Mieter.

So ein Fall wird in den kommenden Jahren sehr viele Mieterinnen und Mieter betreffen. In Deutschland muss saniert werden, um die CO₂-Emissionen zu senken. Genau wie bei den Nebenkosten ist eine Prüfung einer Mieterhöhung aber wichtig, damit ihr nicht mehr zahlt, als ihr eigentlich müsst. Auf lange Sicht lohnt sich eine Modernisierung aber so gut wie immer, weil die laufenden Kosten für Mieter mit der Zeit auch sinken, während bei unsanierten Häusern die Kosten weiter steigen. So oder so werden Mieter auf lange Sicht wohl mehr zur Kasse gebeten.