Nach AfD-Eilantrag: Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren Stillhaltezusage
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorerst ausgesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag der Partei gegen die Entscheidung, die nun vom Verwaltungsgericht Köln geprüft wird.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vorerst ausgesetzt. Hintergrund ist ein Eilantrag der Partei gegen die Entscheidung, die nun vom Verwaltungsgericht Köln geprüft wird.