Kritik ist erlaubt – wenn der Verfassungsschutz sie für angemessen hält
Während der Corona-Krise ließen sich die Proteste gegen das Impf-Reglement nicht sauber in das alte Links-Rechts-Muster der Politik einordnen. Um diese Bestrebungen trotzdem polizeilich und verfassungsschutzrechtlich erfassen zu können, wurde beim Bundesverfassungsschutz die Idee einer „verfassungsrechtlich relevanten Verunglimpfung des Staates“ eingeführt. Die Idee war simpel: Wer den Staat über ein gewisses Maß kritisiert, dem kann Der Beitrag Kritik ist erlaubt – wenn der Verfassungsschutz sie für angemessen hält erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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