Kleinunternehmerregelung: Gewinn, Umsatzgrenze & Vorteile (2025)
Die Kleinunternehmerregelung macht den Start in die Selbstständigkeit einfacher: Keine Umsatzsteuer, weniger Bürokratie, weniger Stress mit dem Finanzamt. Klingt gut, hat aber auch Nachteile. Denn wer drunter bleibt, kann keine Vorsteuer abziehen – und für wachsende Unternehmen wird die Regelung schnell zur Bremse. 2025 gelten neue Umsatzgrenzen, die darüber entscheiden, wer drin bleibt und wer […] Der Beitrag Kleinunternehmerregelung: Gewinn, Umsatzgrenze & Vorteile (2025) erschien zuerst auf ftd.de.


Was ist neu an der Kleinunternehmerregelung in 2025? (Bild: Mikhail Nilov, Unsplash)
Die Kleinunternehmerregelung macht den Start in die Selbstständigkeit einfacher: Keine Umsatzsteuer, weniger Bürokratie, weniger Stress mit dem Finanzamt.
Klingt gut, hat aber auch Nachteile. Denn wer drunter bleibt, kann keine Vorsteuer abziehen – und für wachsende Unternehmen wird die Regelung schnell zur Bremse. 2025 gelten neue Umsatzgrenzen, die darüber entscheiden, wer drin bleibt und wer raus muss.
Lohnt sich das Modell noch? Oder kostet es langfristig mehr, als es spart?
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuervorteil für Selbstständige und kleine Betriebe, die nur geringe Umsätze machen.
Der größte Vorteil: Es fällt keine Umsatzsteuer an, was Rechnungen einfacher macht und bürokratischen Aufwand reduziert. Das bedeutet, Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen – aber auch keine Vorsteuer aus geschäftlichen Einkäufen zurückholen.
Geregelt ist das Ganze in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).
Damit die Regelung genutzt werden kann, darf der Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreiten:
Neue Umsatzgrenzen ab 2025: Mehr Unternehmer profitieren von der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung wird ab 2025 noch attraktiver – denn die Umsatzgrenzen steigen deutlich. Wer von dieser Regelung Gebrauch macht, bleibt von der Umsatzsteuer befreit und spart sich damit nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Papierkram.
Ab 2025 gelten folgende Umsatzgrenzen:
- Vorjahr: Maximal 25.000 € Umsatz (bisher 22.000 €)
- Laufendes Jahr: Maximal 100.000 € Umsatz (bisher 50.000 €)
Wichtig: Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Wer 2024 unter der 25.000-€-Grenze bleibt, kann 2025 die Kleinunternehmerregelung nutzen – selbst wenn der Umsatz dann bis zu 100.000 € erreicht.
Neue Berechnungsmethode: Neue Grenzen gelten „netto“
Eine entscheidende Änderung betrifft die Art der Berechnung. Die neuen Grenzen gelten netto, also ohne Umsatzsteuer. Bisher wurde mit Bruttobeträgen gerechnet. Umgerechnet auf die alte Methode entspräche das etwa 29.750 € für das Vorjahr und 119.000 € für das laufende Jahr. Damit können deutlich mehr Unternehmer die Regelung nutzen.
Praxisbeispiel: So funktioniert die Kleinunternehmerregelung
Ein Selbstständiger macht 2024 22.000 € Umsatz. In 2025 wächst sein Geschäft, und er erzielt 70.000 € Umsatz.
Trotzdem bleibt er in beiden Jahren Kleinunternehmer, weil die neuen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Erst in 2026 würde er aus der Regelung herausfallen, wenn er in 2025 über 100.000 € Umsatz kommt.
Durch diese Änderungen wird die Kleinunternehmerregelung 2025 für viel mehr Selbstständige zur echten Option – besonders für Start-ups, Freelancer und kleine Betriebe, die sich die Umsatzsteuer und den Verwaltungsaufwand sparen wollen
Regelung bis 2024 | Neue Regelung ab 2025 | |
---|---|---|
Umsatzgrenze Vorjahr | 22.000 € (brutto) | 25.000 € (netto) |
Umsatzgrenze laufendes Jahr | 50.000 € (brutto) | 100.000 € (netto) |
Berechnung der Grenzen | Bruttobeträge (inkl. USt) | Nettobeträge (exkl. USt) |
Überschreitung der Grenze | Wechsel zur Regelbesteuerung erst im Folgejahr | Sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung |
Rückwirkende Umsatzsteuerpflicht | Nein | Nein |
Neugründer-Regelung | Umsatzprognose für Erstjahr erforderlich | Automatische Anwendung ohne Hochrechnung |
Rechnungsstellung | Kein Ausweis der Umsatzsteuer | Kein Ausweis der Umsatzsteuer |
Bürokratie-Erleichterung | Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig | Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig |
EU-Umsätze | Umsatzsteuerpflicht möglich | Steuerfreiheit für Kleinunternehmer bei Anmeldung nach § 19a UStG |
Meldepflicht für EU-Umsätze | Nein | Ja, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) |
Gültig für welche Unternehmen? | Selbstständige, Einzelunternehmer, kleine Gewerbetreibende | Selbstständige, Einzelunternehmer, kleine Gewerbetreibende |
Bei der Kleinunternehmerregelung zählt nur der Umsatz – nicht der Gewinn.
Ein häufiger Denkfehler ist, dass das, was am Ende übrig bleibt, für die Umsatzgrenzen entscheidend ist.
Doch tatsächlich betrachtet das Finanzamt ausschließlich die Gesamteinnahmen ohne Abzug von Kosten. Der Umsatz umfasst alles, was ein Unternehmen oder Selbstständiger in Rechnung stellt. Der Gewinn hingegen ist das, was nach Abzug aller Ausgaben wie Materialkosten, Büromiete oder Versicherungen übrig bleibt.
Da der Gewinn in der Regel deutlich niedriger ausfällt als der Umsatz, sollte man sich nicht von hohen Betriebsausgaben täuschen lassen: Wer über die Umsatzgrenzen kommt, verliert den Kleinunternehmerstatus – unabhängig davon, ob am Ende des Jahres tatsächlich viel übrig bleibt oder nicht.
Direkter Wechsel zur Umsatzsteuerpflicht ab 2025
Bisher war es so: Wer die Umsatzgrenzen überschritt, musste erst im Folgejahr zur Regelbesteuerung wechseln. Diese Übergangsfrist fällt ab 2025 weg.
Ab sofort gilt:
- Sobald die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten wird, entfällt die Steuerbefreiung sofort.
- Ab diesem Zeitpunkt muss auf Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden.
- Die bisher steuerfreien Umsätze bleiben jedoch unangetastet – rückwirkend wird keine Steuer fällig.
Diese neue Regel erfordert von Kleinunternehmern eine genauere Überwachung der eigenen Umsätze.
Wer sich dem Grenzwert nähert, sollte gut planen, ob sich ein Verbleib in der Kleinunternehmerregelung überhaupt noch lohnt oder ob es strategisch sinnvoller ist, direkt zur Regelbesteuerung zu wechseln.
Erleichterungen für Neugründer: Weniger Bürokratie am Start
Für Neugründer wird die Kleinunternehmerregelung ab 2025 einfacher.
Wer ein neues Unternehmen anmeldet, startet automatisch als Kleinunternehmer – ohne komplizierte Umsatzprognosen oder Umrechnungen auf ein volles Geschäftsjahr.
Das bedeutet:
- Selbst wenn ein Unternehmen erst im Juli gegründet wird, muss der Umsatz nicht mehr auf ein komplettes Jahr hochgerechnet werden.
- Die Umsatzsteuerpflicht greift erst, wenn tatsächlich mehr als 25.000 € Umsatz im ersten Jahr erzielt werden.
- Wird die Grenze überschritten, unterliegt nur der Mehrbetrag der Regelbesteuerung – nicht rückwirkend alle bisherigen Umsätze.
Diese Änderung nimmt Neugründern den Druck, von Anfang an exakte Prognosen abzugeben und erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit erheblich.
Weniger Papierkram, mehr Fokus aufs Geschäft
Ein großer Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist der geringere bürokratische Aufwand. Wer unter den neuen Umsatzgrenzen bleibt, profitiert von:
- Wegfall der Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Es müssen keine regelmäßigen Meldungen ans Finanzamt abgegeben werden.
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen: Stattdessen genügt ein einfacher Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 19 UStG).
- Einfache Buchhaltung: Keine komplizierte Abrechnung mit Vorsteuerabzug notwendig.
Für viele Selbstständige, Freelancer und kleine Gewerbetreibende ist das ein enormer Zeitgewinn – weniger Verwaltungsaufwand bedeutet mehr Fokus aufs eigentliche Geschäft.
Internationale Umsätze jetzt auch steuerfrei möglich
Eine weitere Neuerung ab 2025: Die Kleinunternehmerregelung gilt nun auch für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU. Bisher war das ein großes Hindernis, da für internationale Umsätze oft die Umsatzsteuerpflicht galt.
Damit das funktioniert, müssen Kleinunternehmer folgende Schritte beachten:
- Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für das besondere Meldeverfahren nach § 19a UStG.
- Nachweis der Umsatzgrenzen für das Vorjahr und das laufende Jahr.
- Regelmäßige Meldung der steuerfreien Umsätze innerhalb der EU.
Gerade für Online-Händler oder digitale Dienstleister, die europaweit verkaufen, eröffnet diese Änderung völlig neue Möglichkeiten.
Fazit: Höhere Grenzen, weniger Bürokratie – aber mehr Kontrolle nötig
Mit den neuen Umsatzgrenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr wird die Kleinunternehmerregelung für viele Selbstständige attraktiver. Mehr Unternehmer können nun von der Steuerbefreiung profitieren, ohne auf Wachstum verzichten zu müssen.
Allerdings bedeutet die neue Regelung auch: Wer die 100.000-€-Grenze überschreitet, verliert sofort den Kleinunternehmerstatus. Das macht eine genaue Überwachung der Umsätze unverzichtbar.
Für viele bleibt die Kleinunternehmerregelung aber weiterhin die einfachste und effizienteste Möglichkeit, ein kleines Unternehmen mit minimalem bürokratischen Aufwand zu führen – und durch die neuen EU-Regelungen profitieren nun auch internationale Geschäftsmodelle von der Steuerfreiheit.
Der Beitrag Kleinunternehmerregelung: Gewinn, Umsatzgrenze & Vorteile (2025) erschien zuerst auf ftd.de.