Gericht stärkt Recht auf Balkonkraftwerke in Kleingärten
Das Landgericht Dessau-Roßlau hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftigen Grund untersagen dürfen. Damit wurde der Rechtsstreit um eine solche Anlage in […]


Das Landgericht Dessau-Roßlau hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Kleingartenvereine den Betrieb von Balkonkraftwerken nicht ohne triftigen Grund untersagen dürfen.
Damit wurde der Rechtsstreit um eine solche Anlage in einem Kleingarten in der Lutherstadt Wittenberg vorerst zugunsten des betroffenen Gartenpächters und der Nutzung erneuerbarer Energien entschieden. Nach Auffassung des Gerichts wiegt das öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien schwerer als formale Regelungen in Vereinsordnungen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der betroffene Verein Berufung einlegen kann. Dennoch wertet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Urteil als wichtigen Schritt in Richtung einer bürgernahen Energiewende. Die DUH kritisiert das starre Vereinsrecht als nicht mehr zeitgemäß und spricht sich für eine bundesweite gesetzliche Regelung aus, um ähnliche Konflikte in Zukunft zu vermeiden.
Spannungsverhältnis zwischen Vereinsrecht und Klimaschutz
Rechtsanwalt Sebastian Lange, der den Kläger vertrat, betonte in einer Stellungnahme, dass das Urteil der Satzungshoheit der Verbände eine klare Grenze ziehe. Das Gericht habe anerkannt, dass grundrechtlich geschützte Ziele – wie die Förderung erneuerbarer Energien – Vorrang vor vereinsinternen Verboten haben. Ein pauschales Verbot von Balkonkraftwerken sei daher rechtswidrig, solange keine sachlich gerechtfertigten Gründe vorlägen.
Im Kern geht es um die Frage, wie weit das Vereinsrecht reicht und inwieweit es mit gesamtgesellschaftlichen Interessen wie dem Klimaschutz vereinbar ist. Die Auseinandersetzung zeigt, dass der Einsatz kleiner Solaranlagen auch in Bereichen wie dem Kleingartenwesen zunehmend an Bedeutung gewinnt – und gleichzeitig auf rechtliche und gesellschaftliche Widerstände stößt. Die endgültige rechtliche Klärung hängt nun vom weiteren Verfahrensverlauf ab.
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