Entscheidung in Rheinland-Pfalz Verfassungsgericht: Der Staat darf die AfD verunglimpfen

Die damalige Ministerpräsidentin Dreyer bezeichnete die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Der Verfassungsgerichtshof meint jetzt, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die Rettung der Demokratie. Dieser Beitrag Entscheidung in Rheinland-Pfalz Verfassungsgericht: Der Staat darf die AfD verunglimpfen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Apr 3, 2025 - 00:19
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Entscheidung in Rheinland-Pfalz Verfassungsgericht: Der Staat darf die AfD verunglimpfen

Sieg vor dem Verfassungsgerichtshof: Die damalige Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), im Februar 2024 bei einer Kundgebung gegen rechts. (SPD)

Die damalige Ministerpräsidentin Dreyer bezeichnete die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Der Verfassungsgerichtshof meint jetzt, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die Rettung der Demokratie.

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