Entscheidung in Rheinland-Pfalz Verfassungsgericht: Der Staat darf die AfD verunglimpfen
Die damalige Ministerpräsidentin Dreyer bezeichnete die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Der Verfassungsgerichtshof meint jetzt, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die Rettung der Demokratie. Dieser Beitrag Entscheidung in Rheinland-Pfalz Verfassungsgericht: Der Staat darf die AfD verunglimpfen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

Die damalige Ministerpräsidentin Dreyer bezeichnete die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Der Verfassungsgerichtshof meint jetzt, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die Rettung der Demokratie.
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