AUTOHAUS SteuerLuchs: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Am 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es bei den aktuellen Regelungen - Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger müssen weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Der Überblick.

Apr 2, 2025 - 12:31
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AUTOHAUS SteuerLuchs: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Am 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es bei den aktuellen Regelungen - Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger müssen weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Der Überblick.