AUTOHAUS SteuerLuchs: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
Am 26. März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Damit bleibt es bei den aktuellen Regelungen - Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger müssen weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Der Überblick.
