AUTOHAUS SteuerLuchs: Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude
Nach einer Entscheidung des FG München ist eine im Kaufvertrag vorgenommene Kaufpreisaufteilung grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen – sofern sie zwischen den Parteien vereinbart und tatsächlich bezahlt wurde.
